Kinderehen in Deutschland

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Magdalena61
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Kinderehen in Deutschland

Beitrag von Magdalena61 »

Neuer Gesetzentwurf: Maas will Kinderehen NICHT verbieten!

In Deutschland leben 1475 verheiratete Kinder und Jugendliche, in 361 Fällen sind die Betroffenen jünger als 14 Jahre. Jetzt hat Bundesjustizminister Heiko Maas (50) einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch verbieten will der Sozialdemokrat Kinderehen völlig überraschend NICHT.

Eigentlich war es der Plan der Bundesregierung, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland annuliert werden. „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, sondern müssen entsprechende Schutzmechanismen für die Betroffenen noch umfänglicher in Gang setzen“, hatte Maas noch auf der Seite des Justizministeriums geschrieben. Der Koalitionspartner CDU hatte ein eindeutiges Verbot gefordert.

Jetzt die überraschende Wende! Kinderehen sollen künftig nur von Gerichten aufgelöst werden, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei.
bild.de
Am 14. 12. 2018 hatte die welt geschrieben:
Zur Bekämpfung von Kinderehen hatte der Bundestag im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, nach dem das Alter für die Ehemündigkeit auf 18 heraufgesetzt wurde. Ausnahmen durch Entscheidungen von Familiengerichten sind seitdem nicht mehr möglich.
welt.de
Seit dem 22. Juli 2017 sind im Ausland legal geschlossene Ehen automatisch und ohne Ausnahme unwirksam, wenn ein Partner unter 16 ist; bei 16 bis 18-Jährigen kann die Ehe aufgehoben werden.
sueddeutsche.de
361 Verheiratete unter 14! Das sind doch Kinder.

Und jetzt will der Bundesjustizminister die Gesetze ändern und damit Kinderehen, die im Ausland wirksam geschlossen worden sind, mehr oder weniger legalisieren?

Ein Mädchen, das finanziell abhängig ist von seinen Eltern, hat doch gar nicht wirklich Entscheidungsfreiheit. Wo soll es denn hin, wenn es sich einer Zwangsheirat verweigert? Die junge Frau würde ihre Familie verlieren, und vielleicht sogar noch ihr Leben.

Bereits bestehende Ehen kann man m.E. nicht einfach auflösen, da gibt es ein Eheversprechen, und das ist ein Problem, wenn die Ehefrau jünger als 16 Jahre oder sogar jünger als 14 ist.

Andererseits könnten, falls dieses Gesetz durchkommt, Migranten die deutschen Bestimmungen umgehen, indem die Ehen ganz einfach vor der Einreise geschlossen werden; rechtsgültig nach den Gesetzen des Landes, in welchem sie heiraten.

Wie seht ihr das?
Sollen Ehen von Zuwanderern mit einem minderjährigen Partner hier geduldet oder anerkannt werden?
LG
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CoolLesterSmooth
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Re: Kinderehen in Deutschland

Beitrag von CoolLesterSmooth »

Magdalena61 hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 21:35 Und jetzt will der Bundesjustizminister die Gesetze ändern und damit Kinderehen
Der "neue Gesetzesentwurf" den du hier präsentierst ist von 2016 und längst kein Thema mehr. Das sollte einem schon bei der Personalie Maas auffallen, der als Außenminister hier gar nicht zuständig wäre.
Die Darstellung der Bild war hier auch verzerrend. Statt
Jetzt die überraschende Wende! Kinderehen sollen künftig nur von Gerichten aufgelöst werden, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei
wäre
"Kinderehen sollen künftig nur dann nicht von Gerichten aufgelöst werden, wenn gesichert sei, dass das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners nicht gefährdet ist"
Das heißt Auflösung wäre weiterhin das Standardvorgehen gewesen und vereinzelt wären Ausnahmen möglich gewesen.
Da kann man jetzt streiten, ob dieses Vorgehen okay gewesen wäre (mMn nicht), aber ist hinfällig, weil der Entwurf vom Tisch ist und durch die aktuell gültige Regelung ersetzt wurde, d.h. Ehen mit Partner unter 16 Jahren werden aufgehoben, Ehen mit Partnern zwischen 16 und 18 in Ausnahmefällen von der Aufhebung befreit.
"Willst du die Abgründe meines Stumpfsinns erkennen, so lies meine Beiträge."
Reinhold
Nevis

Re: Kinderehen in Deutschland

Beitrag von Nevis »

Ich verfolge dieses Thema auch schon eine Weile.
Und ich meine, dass Kinder-Ehen in Deutschland alle automatisch ungültig sein sollten, ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahme.
Ich kann jenen Minister Maas da überhaupt nicht verstehen.
Nevis

Re: Kinderehen in Deutschland

Beitrag von Nevis »

Magdalena61 hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 21:35 Sollen Ehen von Zuwanderern mit einem minderjährigen Partner hier geduldet oder anerkannt werden?
Kurz und knapp: NEIN!
Hiob
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Re: Kinderehen in Deutschland

Beitrag von Hiob »

Magdalena61 hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 21:35 Sollen Ehen von Zuwanderern mit einem minderjährigen Partner hier geduldet oder anerkannt werden?
Prinzipiell nein.
"In Deutschland erlangt man die Ehemündigkeit erst mit Eintritt der Volljährigkeit. Gemäß § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden. Eine Ehe mit einem Minderjährigen, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte, kann aufgehoben werden (§ 1314 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Nach den gleichen Grundsätzen ist die Ehe nach deutschem Recht unwirksam oder aufhebbar, wenn die Ehemündigkeit ausländischem Recht unterliegt (Art. 13 Abs. 3 EGBGB)" (wik)
"Über Antrag bei Gericht ist es auch möglich, bereits mit dem Alter von 16 Jahren zu heiraten, wenn der zukünftige Ehepartner volljährig ist." (wik)

Da sind also Spielräume. - Wenn also ein 18Jähriger mit einer 16Jähriger nach ausländischem Recht verheiratet ist, kann, aber muss nicht, die Ehe aufgehoben werden. --- Was macht man jetzt, wenn ein 18Jähriger mit einer 15Jährigen nach ausländischem Recht verheiratet ist? - Da müssen die Behörden diese Ehe aufheben, können sie aber mit dem 16. Geburtstag der Frau ermöglichen. - De facto heißt dies: Wenn ein 18Jähriger mit einer 15Jährigen Asyl beantragt, dauert das Verfahren eh so lange, dass der Asyl-Antrag behandelt wird, wenn die junge Dame 16 ist. - Vermutlich wird sich das Jugendamt das Gespann angucken und entscheiden, ob das vorgespielt ist oder was dran ist.

Anders wird es sein, wenn der Gatte 60 ist und das Mädchen 15 - dann wird einer Ehe ganz sicher nicht bis zur Volljährigkeit stattgegeben werden. - Es gibt also handlungs-Spielräume. -- Daher gesehen ist eine Gesetzesänderung nicht nötig - allenfalls kann man per Verordnung festlegen, dass man bei 16jährigen Frauen eine Ehe NICHT aufhebt (auch wenn sie schon mit 14 geschlossen wurde), wenn die äußeren Umstände eine einvernehmliche Ehe erkennen lassen.
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Magdalena61
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Re: Kinderehen in Deutschland

Beitrag von Magdalena61 »

CoolLesterSmooth hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 21:58
Magdalena61 hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 21:35 Und jetzt will der Bundesjustizminister die Gesetze ändern und damit Kinderehen
Der "neue Gesetzesentwurf" den du hier präsentierst ist von 2016 und längst kein Thema mehr. Das sollte einem schon bei der Personalie Maas auffallen, der als Außenminister hier gar nicht zuständig wäre.
Du Schande, ich habe nicht auf das Datum geachtet. Du hast Recht, der Artikel ist nicht aktuell.
Die Darstellung der Bild war hier auch verzerrend. Statt
Jetzt die überraschende Wende! Kinderehen sollen künftig nur von Gerichten aufgelöst werden, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei
wäre
"Kinderehen sollen künftig nur dann nicht von Gerichten aufgelöst werden, wenn gesichert sei, dass das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners nicht gefährdet ist"
Das kommt doch auf das Gleiche heraus.
Bis auf wenige Extremfälle/ Zwangsheiraten wird eine Ehefrau mit 16 oder 17 Jahren nicht gegen ihre Familie aussagen. Und ein deutsches Jugendamt kann sich nicht zum Richter aufspielen über die Gepflogenheiten anderer Kulturen.
d.h. Ehen mit Partner unter 16 Jahren werden aufgehoben, Ehen mit Partnern zwischen 16 und 18 in Ausnahmefällen von der Aufhebung befreit.
Das sehe ich als problematisch an aus den Gründen, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht herumschlagen muss, und, weil das Eheversprechen, das die Partner abgaben, überhaupt nicht tangiert, vor allem nicht in geistlicher Hinsicht.
LG
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Re: Kinderehen in Deutschland

Beitrag von CoolLesterSmooth »

Magdalena61 hat geschrieben: Fr 15. Nov 2019, 02:02 Das kommt doch auf das Gleiche heraus.
In den klaren Fällen ja, aber ich würde hier einen Unterschied bei den Fällen sehen, wo nicht klar festgestellt werden kann, ob das Kindeswohl gefährdet ist, da ist dann schon entscheidend, ob man sagt "Wir lösen nur dann nicht auf, wenn" und "Wir lösen nur dann auf, wenn", da es hier einen Unterschied hinsichtlich dessen gibt, was bewiesen werden muss. Bei "Wir lösen nur dann nicht auf, wenn" muss gezeigt werden, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist und man würde im Zweifelsfall pro Auflösung entscheiden, während "Wir lösen nur dann auf, wenn" klingt, als müsste für eine Auflösung gezeigt werden DASS das Kindeswohl beeinträchtigt wird und man würde im Zweifelsfall gegen eine Auflösung entscheiden.
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Reinhold
Nevis

Re: Kinderehen in Deutschland

Beitrag von Nevis »

In Deutschland solten KEINE Kinder-Ehen erlaubt sein.
Ohne jede Ausnahme.
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Re: Kinderehen in Deutschland

Beitrag von Magdalena61 »

CoolLesterSmooth hat geschrieben: Fr 15. Nov 2019, 02:38 Bei "Wir lösen nur dann nicht auf, wenn" muss gezeigt werden, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist und man würde im Zweifelsfall pro Auflösung entscheiden, während "Wir lösen nur dann auf, wenn" klingt, als müsste für eine Auflösung gezeigt werden DASS das Kindeswohl beeinträchtigt wird und man würde im Zweifelsfall gegen eine Auflösung entscheiden.
Ich verstehe ja die gute Absicht dahinter.

Aber man muss sich auch einmal in die Betroffenen hineinversetzen und das Thema aus deren Perspektive sehen. Eine frühe Heirat hat auch mit Ehre zu tun, mit Absicherung, mit Schutz vor unmoralischen Angeboten und Handlungen.

Da, wo sie herkommen, leben die Familien im Clan. Junge Eheleute wohnen nicht unbedingt alleine, in einer eigenen Wohnung, sondern sind ein Teil des Clans und haben sich dessen Regeln zu unterwerfen.
Somit ist die minderjährige Ehefrau ihrem Ehemann nicht auf Gedeih oder Verderb ausgeliefert, denn es gibt ältere Männer im Clan und den Vater des Mannes, dessen Urteil zu achten ist. Der Vater sollte Lebenserfahrung haben und seinem Sohn auch raten können. Die Frauen hängen eh gerne und viel zusammen; eine Ehe ist da nicht so exklusiv wie hier.

Da sind Menschen, die haben ihre gesellschaftlichen Gefüge; für die ist das völlig normal, wenn eine Frau mit 16 Jahren heiratet. Mal abgesehen davon, dass Maria auch nicht wesentlich älter gewesen sein dürfte, als sie Josef versprochen wurde, eher noch jünger.

Wenn der deutsche Staat eine solche Ehe auflöst, um seinen Gesetzen Genüge zu tun, befreit er zwar auch Mädchen aus Zwangsehen, aber letztlich wird dieses Familiengefüge schwer belastet, wenn nicht gar zerstört. Wie sieht die Zukunft aus für die entlassene Frau?
Soll sie alleine leben, irgendwo? Dann ist sie Verdächtigungen ausgesetzt, zu huren. Was ist, wenn sie bereits ein Kind hat?

Und was ist, wenn der Ehemann sich eine andere Frau nimmt, weil er keine Lust hat zu warten, bis seine minderjährige Exfrau volljährig wird? In Deutschland hat sie dann die A.... karte, da sie nicht mehr Jungfrau ist.

Soll sie nach der Zwangsscheidung weiterhin im Familienverbund leben? Dort würde die Ehe vermutlich weitergeführt werden, inoffiziell.

Ich glaube nicht, dass ein deutsches Familiengericht das Problem lösen kann. Wie definiert man in einer solchen Situation das "Kindeswohl"? Nach deutschen oder nach arabischen Maßstäben?

Man stelle sich vor, unsereins muss flüchten und findet in einem muslimisch dominierten Land Aufnahme. Dort dürfen die Männer bis zu vier Frauen heiraten, und nun verlangt der Staat, ein deutscher Ehemann müsse noch mindestens eine Zweitfrau nehmen, um den landesüblichen Sitten zu entsprechen.
Für uns wäre das komplett abgefahren.

Übrigens müsste der Staat, wenn er die deutsche Gesetzesgrundlage für die Ehe zur Norm für alle hier lebenden Menschen erhebt, auch polygame Ehen rigoros verbieten und die Männer dazu auffordern, sich für eine ihrer Frauen zu entscheiden.
LG
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