"Konversionstherapie"-Verbot beschlossen

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Hiob
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Re: "Konversionstherapie"-Verbot beschlossen

Beitrag von Hiob »

Bonnie hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 12:18 Da sind sehr bewegende Ausschnitte aus dem Leben verschiedenster Menschen dabei, die ihr Leben in diesem Bereich in Ordnung gebracht haben.
Solche Berichte kenne ich aus dem evangelischen Umfeld in unserer Nähe. - Aber es gilt AUCH, was letzte Woche Kardinal Marx in der ZEIT sagt (ich zitiere aus dem Gedächtnis): "Wir können Homosexuellen kein Sakrament der Ehe spenden, aber Homosexuelle gehören zur Kirche wie jeder andere auch". - Das entspricht meiner persönlichen Haltung.
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Magdalena61
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Re: "Konversionstherapie"-Verbot beschlossen

Beitrag von Magdalena61 »

CoolLesterSmooth hat geschrieben: Fr 10. Jan 2020, 17:23 Konversion ist keine professionelle Hilfe (weil es nicht hilft) und Seelsorge, die nicht auf Konversion abzielt, ist von dem Verbot nicht betroffen.
Und wo verläuft die Grenze?
Man kann alles "schwammig" auslegen und Toleranz üben, und man kann einen Therapeuten, der nichts Gesetzeswidriges im Sinn hat, anklagen, schikanieren, nervlich fertigmachen und beruflich ruinieren. Darf ein Therapeut eine eigene Meinung haben? Und was, wenn er aufrichtig davon überzeugt ist, HS sei Sünde? Irgendwo wird seine persönliche Haltung zu dem Thema ja in das Gespräch mit seinen Klienten mit einfließen. Wenn er gegen seine Überzeugung handelt, sündigt auch ein Therapeut.

Allen HS, die in ihren Gemeinden oder Familien mit ihrer sexuellen Orientierung auf Widerstand/ Ablehnung stoßen, wird das Verbot auf der Beziehungsebene NICHTS bringen. Denn die Gläubigen und Familienmitglieder stehen auch unter dem Schutz des GG, welches ihnen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit garantiert. Was nützt ein solches Gesetz, wenn man das Bekenntnis zwar für sich selbst pflegen kann, aber nicht darüber reden soll, und wenn man den Glauben diesbezüglich nicht bezeugen darf?

Jens Spahn macht auf mich nicht den Eindruck, mit seinem Leben im Reinen zu sein. Sorry. Er wirkt dauerhaft verkrampft, hat offenbar kein Problem damit, als Bundesminister seinen Willen durchzusetzen und dabei eine Menge Menschen zu überfahren. Persönliche Souveränität und innere Harmonie sieht man Menschen an. Ihm NICHT. Da er persönlich involviert ist, halte ich ihn in der Frage HS für befangen.
Wenn einem Richter Befangenheit unterstellt wird, wechselt man ihn aus und übergibt den Fall einem anderen Richter, der unvoreingenommen ist und dem Thema gegenüber neutral denken und entscheiden kann.

Was soll das Gedöns? Sie sprechen von 1000 Fällen im Jahr. Woher nehmen sie diese Zahl? Aus den Abrechnungen für Krankenkassen? Das Antidiskriminierungsgesetz hätte an und für sich ausgereicht, um die Anerkennung von HS als vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft durchzusetzen.

Wenn Eltern ihre Kinder nicht mehr "beeinflussen" dürfen und zusehen müssen, wie ein minderjähriges Kind sich ihnen widersetzt und gleichgeschlechtliche Freundschaften / Partnerschaften eingeht, dann können sich die Eltern, für die eine Welt zusammenbricht, um das eigene Leid zu mindern, eigentlich nur noch innerlich von diesem Kind distanzieren.
Ist dem jungen Menschen damit geholfen? ist das besser für sein zukünftiges Leben?

Mit 18 könnte er ja eh machen, was er will. Aber die entscheidenden Jahre davor... da BRAUCHT ein Heranwachsender seine Eltern. Er BRAUCHT ihre Liebe, ihre Zuwendung und ihre Ratschläge; ihre Führung. Er braucht die vorbehaltlose Annahme und Wertschätzung. Es wäre ja jetzt nicht ganz so entsetzlich, wenn ein HS sich mit dem Ausleben seiner sexuellen Wünsche zurückhalten würde bis zur Volljährigkeit. Auch viele heterosexuell geprägte Jugendliche tun das; in christlichen Kreisen sogar bis zur Ehe.
Es ist wieder "in", sich nicht leichtfertig auf Beziehungen einzulassen und es ist "in", treu zu sein. Nicht bei allen Jugendlichen, aber bei erstaunlich vielen von ihnen, Nichtchristen eingeschlossen.
LG
God bless you all for what you all have done for me.
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Detlef
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Re: "Konversionstherapie"-Verbot beschlossen

Beitrag von Detlef »

Magdalena61 hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 17:14 Man kann alles "schwammig" auslegen und Toleranz üben, und man kann einen Therapeuten, der nichts Gesetzeswidriges im Sinn hat, anklagen, schikanieren, nervlich fertigmachen und beruflich ruinieren. Darf ein Therapeut eine eigene Meinung haben? Und was, wenn er aufrichtig davon überzeugt ist, HS sei Sünde? Irgendwo wird seine persönliche Haltung zu dem Thema ja in das Gespräch mit seinen Klienten mit einfließen. Wenn er gegen seine Überzeugung handelt, sündigt auch ein Therapeut.
Dann hat der Therapeut ganz einfach seinen Beruf verfehlt, denn seine religiösen Vorlieben haben in einer Therapie mit 'nem Patienten schlicht und egreifend nichts zu suchen.
Magdalena61 hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 17:14 Allen HS, die in ihren Gemeinden oder Familien mit ihrer sexuellen Orientierung auf Widerstand/ Ablehnung stoßen, wird das Verbot auf der Beziehungsebene NICHTS bringen. Denn die Gläubigen und Familienmitglieder stehen auch unter dem Schutz des GG, welches ihnen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit garantiert. Was nützt ein solches Gesetz, wenn man das Bekenntnis zwar für sich selbst pflegen kann, aber nicht darüber reden soll, und wenn man den Glauben diesbezüglich nicht bezeugen darf?
Das Grundgesetz ist zum Schutz des Individuums gegenüber dem Staat und anderen Organisationen gedacht, damit steht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auch das Ausüben von Homosexualität oder der vor- und außereheliche Geschlechtsverkehr, über dem, was sich Religiöse vielleicht so als Norm so vorstellen.
Magdalena61 hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 17:14 Wenn Eltern ihre Kinder nicht mehr "beeinflussen" dürfen und zusehen müssen, wie ein minderjähriges Kind sich ihnen widersetzt und gleichgeschlechtliche Freundschaften / Partnerschaften eingeht, dann können sich die Eltern, für die eine Welt zusammenbricht, um das eigene Leid zu mindern, eigentlich nur noch innerlich von diesem Kind distanzieren. Ist dem jungen Menschen damit geholfen? ist das besser für sein zukünftiges Leben?
Mit 18 könnte er ja eh machen, was er will. Aber die entscheidenden Jahre davor... da BRAUCHT ein Heranwachsender seine Eltern. Er BRAUCHT ihre Liebe, ihre Zuwendung und ihre Ratschläge; ihre Führung. Er braucht die vorbehaltlose Annahme und Wertschätzung. Es wäre ja jetzt nicht ganz so entsetzlich, wenn ein HS sich mit dem Ausleben seiner sexuellen Wünsche zurückhalten würde bis zur Volljährigkeit. ...
Sehr schlimm, wenn so etwas passiert, aber hier läge die "Schuld" zu 0% bei dem Kind und zu 100% bei den Eltern. Das Kind ist wie es ist und hat sich seine sexuelle Orientierung nicht ausgesucht. Die Eltern higegen, welche deswegen in's Kissen heulen, haben einfach nichts gelernt oder lernen wollen oder sind religiös verblendet oder alles zusammen.
Die Wahrheit lässt sich pachten, mit dem Glauben an des Gottes Sohn, doch die Thesen sind vergänglich, allen Gläubigen zum Hohn! (Gert Reichelt)
Hiob
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Re: "Konversionstherapie"-Verbot beschlossen

Beitrag von Hiob »

Detlef hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 20:20 Das Grundgesetz ist zum Schutz des Individuums gegenüber dem Staat und anderen Organisationen gedacht, damit steht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auch das Ausüben von Homosexualität oder der vor- und außereheliche Geschlechtsverkehr, über dem, was sich Religiöse vielleicht so als Norm so vorstellen.
Richtig - weshalb es alternativlos ist, Homosexuelle und Heterosexuelle im Sinne des GG gleichzustellen. - Aber eben nur im Sinne des GG.

Der Sinn des GG ist, dass Menschen im Rahmen der Gesetze vieles DÜRFEN und manches NICHT dürfen - es geht also um Freiheit und Unfreiheit. - Und Unfreiheit ist dadurch definiert, dass ein unerlaubtes Tun bestraft wird - wie etwa Missbrauch, Gewalt, etc. - Das hat nichts mit Homosexualität "ja oder nein" zu tun.

Der Sinn religiöser Normen ist ein anderer - nämlich weltanschauliche Auffassungen zu haben, was vom Erlaubten richtig und falsch ist (nicht alles, was erlaubt ist, ist gut) - mit entsprechenden Begründungen. --- Insofern stehen religiöse Normen, die sich an das Gesetz halten, im Rahmen des GG.

Gegen das Gesetz können Konversions-Therapien sein, die gegen den Willen des Klienten stattfinden UND eine starre Konversion zum einzigen Ziel haben. - Gegen das Gesetz sollte nicht sein dürfen, wenn Konversions-Therapien der weltanschaulichen Aufklärung und der Reflexion dienen sollen - vor allem dann, wenn Klienten aus eigenem Antrieb Fragen und innere Kämpfe zur Homosexualität haben.

Meines Wissens verstößt der Spahn'sche Vorstoß nicht gegen dieses Prinzip - womit eigentlich, von medialen Verzerrungen abgesehen, es zu keinen Problemen mit in Deutschland betriebenen Konversions-Therapien kommen dürfte.
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