Coronavirus auf dem Vormarsch V

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Indianer

Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von Indianer »

Elli hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:39
Nach Artikel 10a
(9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“
Was ist das? Ist das ein deutschesGesetzbuch?? Ich kann den Artikel nicht lesen ohne eib Abo abzuschließen.
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Lena
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Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von Lena »

Timmi hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 19:06 Lena, da geht es um die sog. Elimination, d.h., die Unterbrechung der Infektionsketten. Eine Ausrottung nennt sich Eradikation und die ist bei Corona zu gut wie unmöglich.
Hör mal was Paul Vogt, Direktor der Klinik für Herzchirurgie am Universitätsspital Zürich meint:
"Richtig eingesetzt, haben wir genügend Mittel in der Hand, Covid-19 auszurotten.
Zero Covid führt zu besseren Ergebnissen als 'mit dem Virus zu leben'."

Das Wort Zero heisst doch Null und Null ist Null. Das andere wäre, das Virus einzudämmen,
es unter Kontrolle zu bringen.

D'accord :)?
Indianer

Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von Indianer »

Jeder vernünftig denkende Mensch kanm diesem gekauften oder dummen Direktor NUR widersprechen.
Timmi

Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von Timmi »

Lena,

mag sein, dass Vogt der Meinung ist, dies sei möglich. Allerdings entspricht dies nicht den Auffassungen der Wissenschaft. Grippe-und Erkältungsviren hat man auch nie eradizieren können und wird es auch nicht. Auch nicht durch durch vollmundige Ankündigungen.
1Johannes4
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Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von 1Johannes4 »

Hallo Timmi,
Timmi hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 10:25 Lena,

mag sein, dass Vogt der Meinung ist, dies sei möglich. Allerdings entspricht dies nicht den Auffassungen der Wissenschaft. Grippe-und Erkältungsviren hat man auch nie eradizieren können und wird es auch nicht. Auch nicht durch durch vollmundige Ankündigungen.
die erste Variante des SARS-Cov-2, sozusagen das Original, wird bereits durch Mutanten verdrängt und damit praktisch eradiziert. Würde man eine SARS-Cov-2-Mutation entwickeln, die infektiöser wäre als die Mutationen, aber nicht mehr als einen Schnupfen verursachen würde, aber den Körper nach einer Infektion immun zurückließe, könnte auch SARS-Cov-2 wieder verschwinden. Nur mal als Gedanke. Mit konventionellen Maßnahmen usw. halte ich es aber auch für unmöglich.

Grüße,
Daniel.
Gepriesen sei der Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus, der nach seiner großen Barmherzigkeit uns wiedergezeugt hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi aus den Toten,
‭‭1 PETRUS‬ ‭1:3‬ ‭ELB‬‬
Elli

Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von Elli »

Indianer hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 09:40 Was ist das? Ist das ein deutschesGesetzbuch?? Ich kann den Artikel nicht lesen ohne eib Abo abzuschließen.
Zusammenfassung des neuen Infektionsgesetz:

https://www.epochtimes.de/assets/upload ... 6143-1.pdf

Grundgesetz wurde verändert

Umgewandelt in: (Punkt 9)
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“

LG
Indianer

Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von Indianer »

Brutal..
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Nobody2
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Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von Nobody2 »

Elli hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 13:44 Grundgesetz wurde verändert

Umgewandelt in: (Punkt 9)

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“
Das bedeutet, sie haben nun die Grundlage dafür geschaffen, Militär oder Polizei gewaltsam in Dein Haus eindringen und Dich zwangsimpfen zu lassen. Unter anderem.

Ich würde gerne auswandern.

PS: Da steht, dass die Grundrechte eingeschränkt werden (Inwiefern denn das?) und durch besondere Rechtsverordnungen eingeschränkt werden können. Man muss sich wohl das ganze Gesetz in Ruhe durchlesen und darüber nachdenken, was es bedeutet.

In jedem Fall sieht es aus wie etwas, das man macht, um Menschen zur Impfung zwingen zu dürfen. Oder um Menschen zu verbieten, sich von A nach B zu bewegen. Oder um das Recht zu haben, in beliebige Wohnungen einbrechen zu können. Es muss etwas zu bedeuten haben, ansonsten hätte man das da nicht reingeschrieben.
Zuletzt geändert von Nobody2 am Mi 14. Apr 2021, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
Alles, was ich hier schreibe, ist grundsätzlich nicht als Behauptung gemeint. Es ist einfach nur das, was ich glaube, annehme, für wahr halte etc... (oder nichtmal das) Ich bestehe nicht darauf, recht zu haben und werde mich auch nicht darum streiten.
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lovetrail
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Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von lovetrail »

Nobody2 hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 15:32
Das bedeutet, sie haben nun die Grundlage dafür geschaffen, Militär oder Polizei gewaltsam in Dein Haus eindringen und Dich zwangsimpfen zu lassen.
Ja, ist das so? Oder droht bei Verweigerung Internierung?

LG
Wache auf, der du schläfst, und stehe auf aus den Toten, so wird Christus dich erleuchten!
Elli

Re: Coronavirus auf dem Vormarsch V

Beitrag von Elli »

lovetrail hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 15:40
Nobody2 hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 15:32
Das bedeutet, sie haben nun die Grundlage dafür geschaffen, Militär oder Polizei gewaltsam in Dein Haus eindringen und Dich zwangsimpfen zu lassen.
Ja, ist das so? Oder droht bei Verweigerung Internierung?

LG
Für Quarantäneverweigerer gibt es bereits QZ. Wenn ein symptomloses Kind positiv getestet wird und die Familie nicht in Quarantäne bleibt, kommt die Internierung, bzw. das Jugendamt. Gesetze, für Inobhutnahme der Kinder haben wir.
Fragt sich, wie weit sie gehen werden. Werden Zwangsimpfungen, wie bei den Masernimpfungen kommen?
Sie sagen, dass sie verpflichtet sind, die Kinderschutzgesetze einzuhalten..

LG
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