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Urheberrechtsschutz

Verfasst: Mo 6. Mai 2013, 20:48
von Pluto
Urheberrechtsschutz
Das Urheberrecht schützt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst. Geschützt werden somit Texte, Computerprogramme, Musik, Kunstwerke, Fotos und sogar technische Darstellungen wie Skizzen. Mittels dem Recht auf Anerkennung der Urheberschaft schützt das Gesetz die Rechte des Autors auf sein Werk. Seit Bestehen der entsprechenden Normen wird dieses Recht allerdings durch das Zitatrecht ergänzt. Im Rahmen der künstlerischen und wissenschaftlichen Nutzung solcher urheberrechtlich geschützter Werke, wird das Urheberrecht dem Zitatrecht untergeordnet. Allerdings, nur "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“, darf zitiert werden. Wie dies im Einzelnen vom Gesetzgeber gehandhabt wird ist nicht eindeutig.

Für die Verwendung von möglicherwiese urheberrechtlich geschützten Werke in Beiträgen im Forum gilt daher äusserste Zurückhaltung. Jeder Link muss mit einer entsprechend deutlichen Quellenangabe versehen werden. Jeder User des Forums ist dafür verantwortlich, dass das Urheberrecht Dritter gewahrt und nicht verletzt wird.

Re: Urheberrechtsschutz

Verfasst: So 1. Apr 2018, 18:14
von Magdalena61
Aus gegebenem Anlaß muß ich nochmals darauf hinweisen:
Jede Nutzung fremden Bildmaterials unterliegt dem geltenden Urheberrecht. Für etwaige Zuwiderhandlungen und daraus resultierenden Urheberrechtsverletzungen haftet ausschließlich der Nutzer und nicht die Betreiber des Forums 4religion.de.
Diese Klausel ist ein Bestandteil der Forenregeln, denen jeder User bei der Registrierung zustimmen muß.

Bitte passt auf, ob Rechte auf Bildern drauf sind, die ihr postet, und gebt auf jeden Fall die Quelle an.

Es gibt Abzockerkanzleien, deren zahlreiche Angestellte nichts Besseres zu tun haben, als den lieben langen Tag im Netz nach Rechtsverletzungen zu suchen und die Verursacher derselben kostenpflichtig abzumahnen. Die Kosten für eine solche Abmahnung gehen schnell in die Tausende.
Aus dieser Nummer kommt man nicht eben mal wieder raus. Wenn der Nutzer nicht zahlt, geht der Vorwurf zum Gericht. In diesem Fall prüft das Gericht NICHT die Rechtmäßigkeit der Abmahnung. Der Abgemahnte muß sich schon rühren, auch dann, wenn er sich keiner Rechtsverletzung schuldig gemacht hatte.
Der Beschuldigte muß sich einen Rechtsanwalt nehmen, sonst wird er von den Abzockern über den Tisch gezogen. Kosten, Kosten, Kosten.

Die Identität eines Users kann über die IP festgestellt werden. Die Software des Forums speichert seine IP bei jedem Post, das er schreibt.

Also, in eurem eigenen Interesse: Bitte keine Urheberrechtsverletzungen in das Forum setzen!
LG

Re: Urheberrechtsschutz

Verfasst: So 1. Apr 2018, 18:23
von Magdalena61
Hier mal eine Kostprobe, in welcher Lage sich jemand befindet, der eine Abmahnung aufgrund einer vermuteten Urheberrechtsverletzung erhalten hat:
Sie müssen jede Abmahnung ernst nehmen und unbedingt alle Fristen beachten. Ignorieren Sie die Fristen, müssen Sie mit einer einstweiligen Verfügung durch das örtlich zuständige Landgericht rechnen.

Eine einzelne Verfügung beinhaltet zugleich die Androhung von Ordnungsgeld, falls Sie das beanstandete Verhalten wiederholen. Dieses Ordnungsgeld ist zwangsweise vollstreckbar.

Besonders schwerwiegend ist aber, dass Sie in diesen Fällen regelmäßig mit den Kosten des Gerichtsverfahrens belastet werden, wenn die Behauptung des Urhebers zutrifft. Da die Streitwerte in solchen Angelegenheiten oft relativ hoch angesetzt werden, kommen erhebliche Anwalts- und Gerichtsgebühren auf Sie zu.
focus.de
Da Anlaufen dieser Maschinerie ist vermeidbar.
LG