Nicht nur sollte ich das, ich tue das auch. D.h. ich lege sie mir zur Grundlage. Aber leider werde ich deine Rechtsberatung dabei nicht in Anspruch nehmen können, da du diese ja nicht als rechtsverbindlich ansiehst.JackSparrow hat geschrieben: Solltest du als vorbildlicher Christ nicht die (wenn auch etwas sonderbare) Rechtsauffassung deines HERRN vertreten?
Passt offensichlich auch zum Thema:
Ohne diese "Böse" - "Gut" Einteilung funktioniert kein Rechtsstaat. Man nennt diese Begriffe bloß nicht so sondern spricht von z.B. rechtskonform bzw. rechtswidrig oder ähnlich, doch das ist vom Wesen her dasselbe. Ebenso klassifiziert er die Schwere von Vergehen und bemisst damach die Stafe. Wir sehen, er agiert vom Prinizp wie Gott.
Und auch wenn dies nicht sämtlichen Rechtsbestimmungen folgt, was sich noch in keinem Staat außer dem antiken Israel etabliert hatte, so das ihr innewohnende Prinizip universa, eben weil weil von Gott. Auch meine österr. Bundesverfassung beruft sich auf das Prinzip einer Rechtsstaatlichkeit (Art. 18 B-VG). Das sagt schon was.
Und Paulus sagt z.B. Folgendes:
Der Satz geht an @Closs: Das Wort Gottes hat wie ich hier zeige deutlich mehr mit juristischen als mit intellektuellen Denkweisen zu tun. Darum wähle ich für die Auslegung von Gut/Böse Prinzipien eine juristische Herangehensweise.Röm 13, 1-2 hat geschrieben: Jede Seele unterwerfe sich den obrigkeitlichen Gewalten; denn es ist keine Obrigkeit, außer von Gott, und diese, welche sind, sind von Gott verordnet. Wer sich daher der Obrigkeit widersetzt, widersteht der Anordnung Gottes; die aber widerstehen, werden ein Urteil über sich bringen.