Alternativ zu den örtlichen Gottesdiensten kündigen Gemeinden livestreams an.Versammlungsverbot
Bayernweit sind bis 19. April alle Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Einzige Ausnahme sind private Feiern in privaten Wohnräumen - sofern alle Teilnehmer miteinander verwand oder Arbeitskollegen sind. Darüber hinaus kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen, sofern dies aus "infektionsschutzrechtlicher Sicht" vertretbar ist.
Das Versammlungsverbot gilt ausdrücklich auch für Treffen in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie Räumlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften.
br.de
Eine Ausweitung des Versammlungsverbot auf die gesamte BRD ist zu befürchten.Freie Evangelische Gemeinde
München Mitte
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feg-mm.de
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