Dein Wein-Beispiel war gut. Bleiben wir dabei.Hiob hat geschrieben: ↑Mi 18. Nov 2020, 13:14Nach MEINEM Verständnis von "Rechenschaft" schon - und zwar insofern, dass einem im Nachhinein das Leid erkennen kann, das entstanden ist, selbst wenn man es mit bestem Gewissen verursacht hat. - Aber dieses Verständnis ist nicht das übliche Verständnis, bei dem man etwas "entschieden" haben MUSS, damit man zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Meine Frage bleibt also: Kann man den HG lästern, wenn man es gar nicht merkt?
Helmuth darf keinen Wein trinken, weil er eine Wein-Allergie hat und daran sterben könnte. Du weißt das nicht und schenkst ihm ein Glas ein, das er in der Vorstellung, du würdest ihm schon keinen reinen Wein einschenken, als Traubensaft kippt.
Er muss darauf ins Krankenhaus.
Hier gibt es eine objektive Schuld und eine subjektive (Un)Schuld. Objektiv trägst du Schuld am Zustand Helmuths. Subjektiv bist du unschuldig, da unbedarft.
Ein menschliches Gericht würde dich freisprechen (sofern der Sachverhalt genauso nachvollziehbar wäre) - würde aber dennoch ermitteln, weil auch theoretisch ein Mordplan deine Motivation gewesen sein könnte. Freispruch aber zumindest aufgrund "in dubio pro reo".
Ich weiß aber nicht, ob menschliche Gerichtbarkeit 1:1 auf göttliche übertragbar ist. Die Frage ist doch, ob eine objektive Schuld als bestehendes Ungleichgewicht gesühnt werden muss, um Gleichgewicht wiederherzustellen. Das wäre die Frage nach göttlicher Gerechtigkeit, die wir nicht beantworten können.
Ganz sicher ist es aber so, dass es eine Gnadenzusage an Diejenigen gibt, die Christus folgen.
Das ist auch notwendig, weil wir alle schuldbehaftet sind (ob mit Wein oder ohne Wein). Und der größte Teil unserer Schuld ist wohl unbedarfte, objektive Schuld.
LG
Peter