Der "Sonderweg" kommt daher, dass Du Kriterien aufgestellt hast, welche Art von Belegen Du überhaupt erlaubst, und ich mich darauf eingelassen habe. Sonst hätte ich das nicht herausgekramt, da es zugegeben eher abwegig ist.SilverBullet hat geschrieben: ↑Mo 11. Dez 2023, 21:29 "nicht hinreichend" bedeutet: "fass es nicht an".
Sieht schwer danach aus, als würdest du vollständig einem Übertreibungssonderweg folgen - "magst du deine Übertreibungskollegen nicht so besonders?"
Das Paper, was vom RKI mit "Polack et al., 2020" zitiert wird, das enthielt keine Informationen über den serologischen Endpunkt, also asymptomatische Infektionen. Aber es war die gleiche klinische Studie, also die für die Zulassung, die sekundär die asymptomatischen Infektionen untersuchte: "a serologic end point that can detect a history of infection regardless of whether symptoms were present (SARS-CoV-2 N-binding antibody) will be reported later"
Dass diese Daten nicht explizit für die Zulassung erhoben wurden, sondern "nebenbei" - aber halt in der gleichen klinischen Studie - macht für mich keinen Unterschied. Denn Du hast doch ursprünglich behauptet, dass nicht alle Patienten regelmäßig getestet wurden. Ich hab Dir schwarz auf weiß gezeigt, dass das nicht der Fall ist.
Ich hab geliefert, auch wenn Du alles so schön konstruiert hattest, und nun machst du "moving the goalposts".
Das Spiel, das Du treibst, ist geradezu grotesk: Du verlinkst hier Berichte, um mich zu widerlegen. Aber diese Berichte dürfen nur dafür gut sein. Tatsächlich widerlegen sie Dich. Aber wehe, ich würde aus ihnen zitieren und sie Dir vor die Nase halten. Ja, das soll nicht gelten.
Das ist einfach nur peinlich, Deine Rosinenpickerei. Denkst Du wirklich, andere merken das nicht?
tl;dr das ist Taubenschach in Reinform. Die Debatte mit Dir ist KOMPLETT sinnlos, da Du Dir das Recht vorbehältst, willkürlich Belege für ungültig zu erklären, wenn sie Dir nicht genehm sind.