Ich befürchte, da bist Du auf eine Falschinformation hereingefallen. Im echten Codex Iuris Canonici, Canon 1142, steht das nicht, sondern:Hiob hat geschrieben: ↑Di 12. Dez 2023, 23:55Ich habe gleich was halbwegs Passendes für Dich gefunden:
Also sogar Verhütung verhindert den Vollzug, also sozusagen die Ratifizierung der Ehe. Selbstverständlich gilt dies um so mehr für Heterosexuelle ohne Kinderwunsch, da hier die Verhütung ja noch eine Etage höher, also im Geistlichen, stattfindet. Das steht auch irgendwo, vielleicht finde ich es noch" Eine nicht vollzogene Ehe (matrimonium non consummatum) ist eine Ehe, bei der nach dem Ehekonsens zwischen den Eheleuten kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Geschlechtsverkehr mit Verhütungsmitteln gilt jedoch nicht als Ehevollzug" (can. 1142)
Übrigens, nur weil die Ehe nicht vollzogen wurde, heißt das nicht, dass sie ungültig ist. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe (vgl. die Formulierung "gültig und vollzogen" in Canon 1141).Codex Iuris Canonici, VII, Canon 1142 hat geschrieben:Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.
Zwischen blutsverwandten Geschwistern ist die Ehe z. B. ungültig. Wenn ein Geschwisterpaar einen Priester findet, der sie in Ahnungslosigkeit traut, und sie danach die "Ehe" vollziehen (brrrrrrh...) - ungültig. Es wurde nie eine Ehe geschlossen.
Du weißt gar nichts, sondern bringst nur etwas durcheinander. Das ist zumindest meine Arbeitshypothese, bis Du Deine Behauptung belegt hast.(vielleicht suchst Du auch mal - ICH weiß es schon).
Ich hab mich intensiv mit der Thematik beschäftigt und mir wäre das schon aufgefallen, wenn es so wäre, wie Du behauptest.