Ja sorry, kann ich was dafür, wenn wir es im AT offenbar mit 2 gegensätzlichen Gotteswahrnehmungen zu tun haben..? jemanden Verletzen wie er jemanden verletzte ist gesetzlich geforderte Rache.
[/quote]
Schauen wir mal was die Pharisäer dazu sagen:
Makkot 1.10
Ein Gerichtshof der einmal in einer Jahrwoche eine Hinrichtung vollzieht, wird ein Verderber genannt. R. Eleasar, Sohn Asaria’s, sagt: Einmal in siebzig Jahren.
Und ein Artikel zu Azge um Auge, extra für Buchstabenfanatiker
https://idw-online.de/de/news57976
Bava Kamma 83b
Bava Kamma 83b
The William Davidson Talmud
(Lazarus Goldschmidt, 1929)

83b
WER SEINEN NÄCHSTEN VERLETZT, HAT FÜNF ZAHLUNGEN ZU LEISTEN: SCHADENERSATZ, SCHMERZENSGELD, KURKOSTEN, VERSÄUMNISGELD UND BESCHÄMUNGSGELD. SCHADENERSATZ: WENN ER IHM EIN AUGE GEBLENDET, EINE HAND ABGEHAUEN, ODER EINEN FUSS GEBROCHEN HAT, SO BETRACHTE MAN IHN ALS EINEN AUF DEM MARKTE ZU VERKAUFENDEN SKLAVEN UND MAN SCHÄTZE, WIEVIEL ER VORHER WERT WAR UND WIEVIEL ER JETZT WERT IST. SCHMERZENSGELD: WENN ER IHN MIT EINEM SPIESSE ODER EINEM NAGEL GEBRANNT HAT, WENN AUCH NUR AUF DEM FINGERNAGEL, EINER STELLE, AN DER KEINE WUNDE ZURÜCKBLEIBT, SO SCHÄTZE MAN, WIEVIEL EIN MENSCH SEINESGLEICHEN VERLANGEN WÜRDE, WENN ER SICH EINEM SOLCHEN SCHMERZE UNTERZIEHEN LIESSE. KURKOSTEN: WENN ER IHN VERLETZT HAT, SO MUSS ER IHN HELFEN LASSEN. SIND EITERGESCHWÜRE ENTSTANDEN, SO IST ER, WENN INFOLGE DER VERWUNDUNG, SCHULDIG, UND WENN NICHT INFOLGE DER VERWUNDUNG, FREI. WENN [DIE WUNDE] HEILT UND WIEDER AUFBRICHT, HEILT UND WIEDER AUFBRICHT, SO MUSS ER IHN HEILEN LASSEN; WAR SIE VOLLSTÄNDIG AUSGEHEILT, SO BRAUCHT ER IHN NICHT MEHR HEILEN ZU LASSEN. VERSÄUMNISGELD : MAN BETRACHTE IHN ALS GURRENWÄCHTER, DENN DEN WERT DER HAND ODER DES FUSSES HAT ER IHM JA BEREITS BEZAHLT. BESCHÄMUNGSGELD : NACH [DER STELLUNG DES] BESCHÄMENDEN UND DES BESCHÄMTEN. GEMARA. Weshalb denn, der Allbarmherzige sagt ja: Auge um Auge, vielleicht wirklich das Auge!? – Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: Man könnte glauben, wenn jemand einem ein Auge geblendet hat, blende man ihm ein Auge, eine Hand abgehauen hat, haue man ihm eine Hand ab, einen Fuß gebrochen hat, breche man ihm einen Fuß, so heißt es: wer einen Menschen schlägt, und: wer ein Vieh erschlägt; wie auf das Erschlagen eines Viehs eine Geldzahlung gesetzt ist, ebenso ist auch auf das Schlagen eines Menschen eine Geldzahlung gesetzt. Wenn du aber dagegen einwenden willst, so heißt es: ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, für das Leben eines Mörders darf man kein Lösegeld annehmen, wohl aber darf man für nicht nachwachsende vorstehende Gliedmaßen Lösegeld annehmen. – Welcher [Schriftvers vom] Schlagen ist hier gemeint; wollte man sagen:wer ein Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen; wer einen Menschen erschlägt, soll getötet werden, so spricht ja dieser von der Tötung!? – Vielmehr, folgender : wer ein Vieh erschlägt, hat es zu bezahlen; Leben um Leben, und darauf folgt:wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, dem soll man tun, wie er getan hat. – In diesem heißt es ja nicht: schlägt!? – Wir meinen [den Begriff] schlagen. – Es heißt ja aber:wenn jemand irgend einen Menschen erschlägt, so soll er getötet werden!? – Eine Geldentschädigung. – Woher, daß hier eine Geldentschädigung zu verstehen ist, vielleicht wirklich die Tötung!? – Dies ist nicht einleuchtend; erstens wird es mit dem Erschlagen eines Viehs verglichen, und ferner heißt es darauf :derselbe Leibesschaden, den er einem anderen zugefügt, soll ihm zugefügt werden, und hieraus ist zu entnehmen, daß eine Geldentschädigung zu verstehen sei.