Ob das Gesetz so wie oben beschrieben in Kraft treten wird, darüber muss noch der Bundesrat entscheiden. Diese Entscheidung soll am kommenden Freitag fallen.Der Bundestag hat am 12. April in abschließender Lesung das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) verabschiedet. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
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Das sind die wichtigsten Änderungen:
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- Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch "Erklärung mit Eigenversicherung": Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen, um ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens soll nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung sein. Vielmehr soll eine sogenannte "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt ausreichen. In dieser Erklärung muss die antragstellende Person versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und sie sich der Tragweite der mit der Erklärung verbundenen Folgen bewusst ist.
- Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.
- Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
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- Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
- Eintragung als "Elternteil" in der Geburtsurkunde: Eltern sollen die Möglichkeit haben, in der Geburtsurkunde ihrer Kinder "Elternteil" anstelle von "Vater" oder "Mutter" eintragen zu lassen.
bmfsfj.de
- Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt.
Es würde bedeuten: Es gibt keine Schutzräume mehr für Frauen, weil jeder Mann, der sich zur Frau erklärt, Zugang zu diesen Räumen erhält.
Erwachsene Frauen können sich ja vielleicht noch schützen. Aber was ist mit den Toiletten und Duschen in Schulen und Heimen, in denen Kinder und Jugendliche sich bewegen?
Es würde bedeuten: Jugendliche, die sich noch nicht mit ihrer Person identifizieren können und in einer Phase der Unsicherheit und Verwirrung sind, treffen möglicherweise eine verfrühte Entscheidung zu einer "Geschlechtsumwandlung", die sie später bitter bereuen, aber nicht mehr rückgängig machen können.
Es würde bedeuten: Ein Krimineller kann seine Identität ändern und ist dann aufgrund des "Offenbarungsverbots" für die Ermittler nicht mehr auffindbar.
Pikant: Für Migranten im Asylverfahren und im Verteidigungsfall soll dieses Gesetz nicht gelten.
Doppelzüngig? Wenn's gegen Putin geht, dann ist ein Mann plötzlich ein Mann und wehrpflichtig? auch dann, wenn er in Rock und Bluse, mit Stöckelschuehn und mit lackierten Fingernägeln in den Panzer steigt?
Rückblick:
Spr. 20,10 Die "Tyrannei der Ungeimpften" war also verwerflich, obwohl die Entscheidung der Ungeimpften nur sie selbst betraf und niemanden gesetzlich dazu verpflichtete, eine Leugnung der Realität bis hin zu Lügen zu akzeptieren und mitzutragen.Denn momentan erleben wir ja wirklich eine Tyrannei der Ungeimpfen, die über das Zweidrittel der Geimpften bestimmen und uns diese ganzen Maßnahmen aufoktroyieren."
Professor Frank Ulrich Montgomery, Ratsvorsitzender des Weltärztebundes am 7. November 2021 bei Anne Will
Zweierlei Maß -- wir steuern auf die nächste Sintflut zu . Auf die Sintflut der Gottlosen. Habt ihr mitgekriegt, wie die "Künstler" beim ECS teilweise herumgelaufen sind? Nein, ich habe ihn nicht angeschaut, sondern nur Bemerkungen dazu und einige Fotos gesehen.
Fangen wir schon einmal damit an, um eine Arche zu bitten.
LG