Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

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Magdalena61
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Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Magdalena61 »

Der Bundestag hat am 12. April in abschließender Lesung das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) verabschiedet. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
...
Das sind die wichtigsten Änderungen:
...
  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch "Erklärung mit Eigenversicherung": Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen, um ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens soll nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung sein. Vielmehr soll eine sogenannte "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt ausreichen. In dieser Erklärung muss die antragstellende Person versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und sie sich der Tragweite der mit der Erklärung verbundenen Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
...
  • Eintragung als "Elternteil" in der Geburtsurkunde: Eltern sollen die Möglichkeit haben, in der Geburtsurkunde ihrer Kinder "Elternteil" anstelle von "Vater" oder "Mutter" eintragen zu lassen.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt.
bmfsfj.de
Ob das Gesetz so wie oben beschrieben in Kraft treten wird, darüber muss noch der Bundesrat entscheiden. Diese Entscheidung soll am kommenden Freitag fallen.

Es würde bedeuten: Es gibt keine Schutzräume mehr für Frauen, weil jeder Mann, der sich zur Frau erklärt, Zugang zu diesen Räumen erhält.
Erwachsene Frauen können sich ja vielleicht noch schützen. Aber was ist mit den Toiletten und Duschen in Schulen und Heimen, in denen Kinder und Jugendliche sich bewegen?
Es würde bedeuten: Jugendliche, die sich noch nicht mit ihrer Person identifizieren können und in einer Phase der Unsicherheit und Verwirrung sind, treffen möglicherweise eine verfrühte Entscheidung zu einer "Geschlechtsumwandlung", die sie später bitter bereuen, aber nicht mehr rückgängig machen können.
Es würde bedeuten: Ein Krimineller kann seine Identität ändern und ist dann aufgrund des "Offenbarungsverbots" für die Ermittler nicht mehr auffindbar.

Pikant: Für Migranten im Asylverfahren und im Verteidigungsfall soll dieses Gesetz nicht gelten.
Doppelzüngig? Wenn's gegen Putin geht, dann ist ein Mann plötzlich ein Mann und wehrpflichtig? auch dann, wenn er in Rock und Bluse, mit Stöckelschuehn und mit lackierten Fingernägeln in den Panzer steigt?

Rückblick:
Denn momentan erleben wir ja wirklich eine Tyrannei der Ungeimpfen, die über das Zweidrittel der Geimpften bestimmen und uns diese ganzen Maßnahmen aufoktroyieren."
Professor Frank Ulrich Montgomery, Ratsvorsitzender des Weltärztebundes am 7. November 2021 bei Anne Will
Spr. 20,10 Die "Tyrannei der Ungeimpften" war also verwerflich, obwohl die Entscheidung der Ungeimpften nur sie selbst betraf und niemanden gesetzlich dazu verpflichtete, eine Leugnung der Realität bis hin zu Lügen zu akzeptieren und mitzutragen.

Zweierlei Maß -- wir steuern auf die nächste Sintflut zu :x . Auf die Sintflut der Gottlosen. Habt ihr mitgekriegt, wie die "Künstler" beim ECS teilweise herumgelaufen sind? Nein, ich habe ihn nicht angeschaut, sondern nur Bemerkungen dazu und einige Fotos gesehen.
Fangen wir schon einmal damit an, um eine Arche zu bitten.
LG
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Abischai
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Abischai »

Wieder ein "Gesetz", das künftig rückgängig gemacht werden muß und wird, da bin ich zuversichtlich.
Meine Hilfe kommt von Jahweh, der Himmel und Erde gemacht hat. [Ps 121;2]
CoolLesterSmooth
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von CoolLesterSmooth »

Magdalena61 hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 15:40 Es würde bedeuten: Ein Krimineller kann seine Identität ändern und ist dann aufgrund des "Offenbarungsverbots" für die Ermittler nicht mehr auffindbar.
Sag mir bitte, dass du einfach nur Stimmung machen möchtest und das nicht ernsthaft glaubst.
Mal von deinen anderen diskussionswürdigen (bis offensichtlich falschen) Behauptungen hier abgesehen, muss dir hier doch klar sein, dass das absoluter Unsinn ist.
Nicht nur gibt es eine vergleichbare Regelung bereits (TSG) und ist in dieser Hinsicht kein Problem, der Gesetzestext sagt explizit aus, dass das Offenbarungsverbot u.a. dann nicht gilt "wenn die Offenbarung der Daten zur Erfüllung der Aufgaben von Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden sowie amtlichen Stellen mit Sicherheitsaufgaben erforderlich ist."
Bei einer Geschlechtseintrags- bzw. Namensänderung werden diese Daten von der Meldebehörde auch automatisch an u.a. BKA, LKA, Bundespolizei oder auch Zollkriminalamt weitergeleitet, damit die, falls sie bereits einen Eintrag zur jeweiligen Person haben, diesen entsprechend anpassen können.

Auch die entkräftenden Informationen zu deinen anderen Behauptungen können dem Gesetzestext entnommen werden. Was bringt es also so einen Quatsch zu erzählen?
Spannungsmeter:
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Magdalena61
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Magdalena61 »

CoolLesterSmooth hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 16:47 Was bringt es also so einen Quatsch zu erzählen?
Diese Frage kannst ja vielleicht du mir beantworten. Warum du hier so ruppig auftrittst, dich für klüger hältst und so einen Quatsch erzählst.

Dokument: 230616_NKR-Nr. 6740_Schreiben an Ressort mit Unterschrift.docx
Stand: 16.06.2023 12:02, NKR

Wo steht das?

In deinem tollen Beweisstück, das du verlinkt hast.

Such' dir mal was Aktuelleres. Leicht zu finden mit Google.
eine Übermittlung von personenbezogenen Daten stellt immer einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar.
bfdi-bund.de
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Magdalena61
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Magdalena61 »

Bei der Abstimmung über den Entwurf an diesem Freitag im Bundesrat wird sich Sachsen enthalten. Die Koalition aus CDU, Grünen und SPD ist sich über ihre Haltung dazu nicht einig geworden. "Dieses Gesetz erleichtert die Identitätsverschleierung für Kriminelle und erschwert die Arbeit der Polizei erheblich“, sagte Innenminister Armin Schuster (CDU).
saechsische.de
Ampel-Wende in letzter Minute: CSU warnt vor „Sicherheitsrisiko“ – und einer „Vollkatastrophe“
...
eine Änderung in letzter Minute schürt nun massive Sorgen bei CDU und CSU: Denn neue Geschlechtseinträge und Namen sollen – anders als im Referentenentwurf aus dem Haus von Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgesehen – nicht mehr automatisch an die Sicherheitsbehörden übermittelt werden.

„Das ist natürlich ein Sicherheitsrisiko“, warnt Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) nun im Gespräch mit IPPEN.MEDIA. Dem Missbrauch der Regelung durch Kriminelle sei Tür und Tor geöffnet. „Wer die Identität bewusst wechseln will, um unterzutauchen oder Ähnliches, hat hier beste Möglichkeiten.“ Das gelte sowohl für Ausreiseversuche Krimineller, als auch etwa für Schuldner oder Betrüger.
...
Zuständig für die Änderung der amtlichen Einträge seien nach der Reform die Standesämter, erklärte Lindholz. Dort sollen die Betroffenen ihr Anliegen – mit drei Monaten Vorlauf – erklären. Damit gebe es keinen Hürden für Änderungen mehr. Die Standesbeamten hätten aber weder die Kapazitäten, noch die Ausbildung, um im Zweifelsfall „Sicherheitsaspekte einzuschätzen oder gar ein Gericht anzurufen“ – und mangels einer zentralen „ID“ im deutschen Meldewesen bleibe die Änderung für andere Stellen schwer nachvollziehbar.

„Selbst wenn nach der Person gefahndet wird, kriegt die Namens- und Geschlechtseintragsänderung niemand aktiv mit“, warnte Lindholz. „Das hat die Ampel auch selbst gesehen, denn der Gesetzentwurf enthielt entsprechende Übermittlungsvorschriften. Diese wurden jetzt aber sehenden Auges aus dem Gesetz gestrichen.“
merkur.de 13. April 2024
Hat sich bzw. wurde daran etwas geändert?

Ebenfalls vom 12.4.:
Union sieht Sicherheitslücken bei Selbstbestimmungsgesetz

Das Gesetz habe Sicherheitslücken und könne durch Kriminelle missbraucht werden, sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, am Freitag im Radiosender WDR 5. Denn die Ampel-Fraktionen hätten die ursprünglich vorgesehenen Übermittlungsvorschriften von Geschlechts- und Namensänderungen an die Sicherheitsbehörden herausgestrichen. "Wenn es jemand darauf anlegt, dann hat er es in Zukunft ganz einfach", sagte Lindholz. "Der sucht sich einen neuen Wohnort, der geht zum Standesamt, der ändert sein Geschlecht und seinen Namen, dann hat er eine neue Identität."
cio.de
Ist das Gesetz, über das der Bundesrat am Freitag abstimmen soll, immer noch in dieser Fassung, die von einer Partei Deutschlands, die momentan um die 30 % liegt, als "Sicherheitsrisiko" eingestuft wird?

Diese zwanghaften Abwehrreaktionen linientreuer, auf Tunnelblick gebürsteter Coronajünger gehen mir sowas von auf den Sack.
Kümmert euch doch endlich mal darum, dass die jüngeren Generationen eine lebenswerte Zukunft haben. Die Jagd auf vermeintliche "Querdenker", oder "gegen rechts" wird staatlicherseits mit Wohlwollen betrachtet, sie dient aber lediglich der Erhöhung des eigenen Egos, indem man auf ein, von Finanzkapital und Politik definiertes Feinbild einprügelt und sich dann in dem Wohlgefallen sonnt, etwas zur Rettung der Demokratie beigetragen zu haben. Im Dritten Reich funktionierte der Mechanismus der politisch legalen und damit das Gewissen nicht belastende Verfolgung einer bestimmten Gruppe der Bevölkerung übrigens genauso.
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Magdalena61
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Magdalena61 »

Und noch ein weiterer Stimmungsmacher, NIUS, wer sonst...

24.12.2023
Der Beweis steht im Selbstbestimmungsgesetz: Der Staat glaubt seine eigenen Lügen nicht

12.04.2024
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verbietet die Regierung den Bürgern, unbestreitbare Fakten auszusprechen

... am besten selber lesen, wie hier Recht und Sicherheit ein weiteres Mal auf's Spiel gesetzt und mit einiger Wahrscheinlichkeit kastriert werden für einen "bizarren Befindlichkeitsglauben", wie Julian Reichelt es formuliert.
Im Klartext: Als Mutter dürfte ich nicht mehr sagen, ich hätte eine Tochter geboren, sondern müsste behaupten, ich hätte einen Sohn geboren, weil mich sonst mein eigenes Kind erfolgreich anzeigen darf. Für Geschwister, Cousins, Tanten, Onkel, Großeltern gilt immer das Offenbarungsverbot. Hier wird ein Spalt nicht nur in die Gesellschaft, in Freundeskreise, in Nachbarschaften und Kollegien getrieben, sondern auch in alle Familien.
...
Dieses Gesetz ist eine Machtdemonstration und der größte Angriff auf die Wahrheit, den sich eine deutsche Bundesregierung je getraut hat.

Man führt einen Kulturkampf gegen die eigene Bevölkerung frei nach dem Motto: „Wir werden euch zwingen, eine neue Realität bedingungslos anzunehmen und euch unter der Lüge zu beugen.
...
Man will sich gar nicht vorstellen, wozu diese Regierung in der Lage und auch willens wäre, wenn dieses Gesetz erst einmal in Kraft ist und sie laut Gesetzesentwurf sogar die Eltern eines Kindes juristisch belangen wollen, wenn sie noch erwähnen, dass sie nicht einen Sohn, sondern eine Tochter großgezogen haben, und man ihnen unterstellt, sie wollten mit dieser Tatsachenbehauptung ihrem Kind schaden. Der Entzug des Sorgerechts wäre da garantiert und nur eine Folge.
Quelle
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Magdalena61 »

Der Bunderat steht ja auch unter Druck. Ich könnte mir vorstellen, ein wenig Schützenhilfe täte ihm gut.... wenn Bürger sich so gar nicht rühren, teilweise auch aufgrund eines Mangels an Informationen, entscheiden Politiker vielleicht anders als sie es täten, wenn der Bürger sich deutlich zu Wort meldet.
An den Bundesrat: Legen Sie Widerspruch gegen das Selbstbestimmungsgesetz ein!

Am 12. April 2024 verabschiedete der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) der Ampelregierung. Mit diesem Gesetz soll jeder seinen Namen und den Geschlechtseintrag in Ausweis, Geburtsurkunde etc. einmal pro Jahr ändern können, ohne jegliche Voraussetzungen oder Kontrolle. Dass Verbrecher und Perverse solche Gesetze ausnutzen, hat sich in anderen Ländern unzählige Male erwiesen, aber die Ampelregierung will es nicht wahrhaben.

Am kommenden 17. Mai wird nun der Bundesrat über dieses Gesetz abstimmen. Unterzeichnen Sie diese Petition, um die Mitglieder des Bundesrats aufzufordern, sich gegen das Selbstbestimmungsgesetz auszusprechen!

Konkret wird der Bundesrat darüber abstimmen, ob er das Gesetz an den Vermittlungsausschuss weitergeben wird. Dort verhandeln Mitglieder von Bundestag und Bundesrat über Änderungsvorschläge. Können sie sich nicht einigen, dann hat der Bundesrat als nächsten Schritt die Gelegenheit, Einspruch gegen das Selbstbestimmungsgesetz einzulegen. Nach so einem Einspruch muss der Bundestag erneut über das Gesetz abstimmen.

Mit all diesen Dingen - Vermittlungsausschuss, Änderungsvorschläge, Verhandlungen, Einspruch - kann der Bundesrat ein Gesetz nicht endgültig verhindern, aber es viele Monate lang hinauszögern. Und solange dieses Verfahren läuft, tritt das Gesetz nicht in Kraft.

Wenn die Mitglieder des Bundesrats beharrlich sind, können sie das Selbstbestimmungsgesetz verzögern, bis wir nächstes Jahr einen neuen Bundestag wählen, der das Gesetz zurücknehmen kann. Das wäre ein klares Signal an die Ampelregierung, dass sie in diesen letzten Monaten ihrer Regierungszeit nicht tun kann, was sie will.

Aber vor allem wird die Abstimmung im Bundesrat am 17. Mai ein Signal für uns Wähler sein: Hier erfahren wir, welche Landespolitiker denselben ideologischen Kurs fahren wie die Ampel und welche nicht.

Noch einmal die gefährlichsten Punkte des Selbstbestimmungsgesetzes auf einen Blick:
  • Eltern dürfen den Geschlechtseintrag für ihr Kind frei wählen. Dies gefährdet das Kindeswohl und ebnet den Weg hin zu chemischer Kastration und irreversiblen Eingriffen.
  • Jugendliche ab 14 Jahren dürfen selbständig und ohne Erlaubnis der Eltern ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern. Vernünftigen Eltern wird damit jegliche Möglichkeit genommen, ihre Kinder vor dem Trans-Hype zu schützen. Und auch in diesem Alter kann der Namenswechsel die Verwirrung zementieren und den Wunsch nach Hormonen und Operationen verstärken.
  • Möglicherweise legalisiert das SBGG die Genitalverstümmelung von Mädchen, denn die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt.
  • Männer erhalten Zugang zu Frauenhäusern, Frauensport, Frauengefängnissen, und so weiter. Das Offenbarungsverbot wird es unmöglich machen, über Probleme, die dabei entstehen, überhaupt zu sprechen.
  • Das Offenbarungsverbot hebt auch das angebliche Hausrecht in Schwimmbädern, Frauensauna usw. auf. Denn keine Frau kann sich beim Bademeister darüber beschweren, dass ein intakter Mann in der Frauendusche steht, ohne dabei zu offenbaren, dass derjenige ein Mann ist.
  • Das Gesetz ermöglicht einen Namenswechsel, von dem die Polizei nichts erfährt. Damit könnten Straftäter untertauchen oder sich ein sauberes Führungszeugnis verschaffen.
Unterzeichnen Sie deshalb gleich heute diese Petition. Fordern Sie den Bundesrat auf, das Selbstbestimmungsgesetz abzulehnen, und erinnern Sie die Mitglieder des Bundesrates daran, dass im September Landtagswahlen in drei Bundesländern anstehen. Und die Bundestagswahl 2025 liegt auch nicht mehr weit.

https://citizengo.org/de/pt/13097-an-de ... esetz-ein-?
25 602

Am Vormittag waren es erst 17 000.

Ich meine, dass die meisten Bürger das Gesetz in dieser Form nicht wollen. Man kann darüber nachdenken, wie man den Anliegen transsexueller Menschen gerecht wird; auch sie sind Nächste, die einen Anspruch auf einen fairen Umgang und auf Fürsorge haben. Aber jedenfalls nicht SO, wie die Ampel das durchboxen will.
LG
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CoolLesterSmooth
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von CoolLesterSmooth »

Magdalena61 hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 23:01 Warum du hier so ruppig auftrittst, dich für klüger hältst und so einen Quatsch erzählst.
Ich erzähl Quatsch? Gut, gehen wir's doch mal durch.
Such' dir mal was Aktuelleres.
Okay, hier, an den entscheidenden Stellen hat sich nichts verändert.


Also, schauen wir's uns doch mal an:
1.
Magdalena61 hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 15:40Es würde bedeuten: Es gibt keine Schutzräume mehr für Frauen, weil jeder Mann, der sich zur Frau erklärt, Zugang zu diesen Räumen erhält.
Erwachsene Frauen können sich ja vielleicht noch schützen. Aber was ist mit den Toiletten und Duschen in Schulen und Heimen, in denen Kinder und Jugendliche sich bewegen?
Du kannst auch jetzt als Frau nicht einfach so, in z.B. Toiletten und Duschen von Schulen spazieren, daran ändert sich auch durch das Gesetz nichts.
Genauer steht dort §6:
(2) Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.
bzw hier auf S. 42 weiter ausgeführt:
Zugang zu geschlechtsspezifischen Toiletten und Umkleideräumen
Es bleibt dabei, dass der Zugang zu Toiletten und Umkleideräumen durch das Hausrecht des Eigentümers oder Besitzers (Artikel 13 GG, §§ 858 ff., 903, 1004 BGB) geregelt werden kann. Bei dem Zugang zu Toiletten und Umkleideräumen kommt es in der Praxis nicht auf den Geschlechtseintrag einer Person im Personenstandsregister an, der für gewöhnlich nicht kontrolliert wird.

Auch zukünftig können Personen nach einer Änderung des Geschlechtseintrags nicht lediglich unter Berufung auf den Eintrag im Personenstandsregister eine bestimmte Behandlung und zum Beispiel den Zugang zu geschlechtsspezifischen Toiletten oder Umkleideräumen verlangen.
2.
Magdalena61 hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 15:40Es würde bedeuten: Jugendliche, die sich noch nicht mit ihrer Person identifizieren können und in einer Phase der Unsicherheit und Verwirrung sind, treffen möglicherweise eine verfrühte Entscheidung zu einer "Geschlechtsumwandlung", die sie später bitter bereuen, aber nicht mehr rückgängig machen können.
Es geht hier nicht um Umwandlungen sondern um Geschlechtseintrags- und Namensänderungen. in §1 heißt es exlizit:
Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt.
Die Änderungen dieser Einträge können sehr wohl rückgängig gemacht werden (§5), für die von dir angesprochenen Jugendlichen gilt dafür noch nicht einmal die Sperrfrist von einem Jahr.

3.
Magdalena61 hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 15:40Es würde bedeuten: Ein Krimineller kann seine Identität ändern und ist dann aufgrund des "Offenbarungsverbots" für die Ermittler nicht mehr auffindbar.
Noch einmal, §13 sagt hier ganz klar:
(1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausge-
forscht werden. Satz 1 gilt nicht, wenn
[...]
2. besondere Gründe des öffentlichen Interesses eine Offenbarung der Daten nach Satz 1 erfordern oder
[...]
Besondere Gründe des öffentlichen Interesses nach Satz 2 Nummer 2 sind insbesondere dann gegeben, wenn die Offenbarung der Daten zur Erfüllung der Aufgaben von Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden sowie amtlichen Stellen mit Sicherheitsaufgaben erforderlich ist
Dein Verweis auf das BfDI hilft dir da auch nicht, weil der von dir zitierte Satz in einem Absatz steht, der folgendermaßen beginnt:
"Grundlage für solche Übermittlungen personenbezogener Daten muss immer eine gesetzliche Vorschrift sein, die auf der einen Seite die informationsbesitzende Behörde ermächtigt, diese mit anderen zu teilen."
Diese gesetzliche Grundlage wurde hier geschaffen.

4.
Magdalena61 hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 15:40 Pikant: Für Migranten im Asylverfahren und im Verteidigungsfall soll dieses Gesetz nicht gelten.
Stimmt auch nicht ganz. Im Verteidigngsfall gilt dieses Gesetz weiterhin, aber es gibt eben eine Einschränkung.
Artikel 12a GG besagt
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Wenn jetzt jemand "in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang" (vgl. §9) mit einem Spannungs- oder Verteidigungsfall seinen Geschlechtseintrag ändert, um dadurch Artikel 12a GG zu entgehen, dann zählt diese Person "soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes" weiterhin als männlich. Das heißt aber nicht, dass alle anderen Aspekte des SBGG für diese Peron keine Gültigkeit haben. Es soll hier lediglich verhindert werden, das Leute hier im großen Stil auf die Idee kommen den Corporal Klinger (oder zumindest so ähnlich) zu machen.

Was genau bleibt auf Basis des Gesetzestexts von deinen Behauptungen noch übrig?
Dass Ausländer ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Sinne des SBGG nur ändern können, wenn (vgl. §1) sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis (+regelmäßiger Aufenthalt im Inland) oder eine Blaue Karte EU besitzen.
Was dabei aber genau der Skandal ist, weiß ich jetzt auch nicht.
Magdalena61 hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 23:42 Diese zwanghaften Abwehrreaktionen linientreuer, auf Tunnelblick gebürsteter Coronajünger gehen mir sowas von auf den Sack.
Du verbreitest Unsinn über ein Gesetz dessen Entwurf du nicht gelesen hast und das du auf Basis dessen was du darüber gelesen hast nicht verstanden hast und attestierst anderen Linientreue und einen Tunnelblick? Genau mein Humor.
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von jsc »

CoolLesterSmooth hat geschrieben: Do 16. Mai 2024, 00:57 Du verbreitest Unsinn über ein Gesetz dessen Entwurf du nicht gelesen hast und das du auf Basis dessen was du darüber gelesen hast nicht verstanden hast und attestierst anderen Linientreue und einen Tunnelblick? Genau mein Humor.
Diese Comedy Tour läuft ja schon seit Jahren und scheint nicht langweilig zu werden... 🥱
Achtung! Jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung, niemand aber hat das Recht auf eigene Fakten.

Und diese Faktenchecker von den sie immer reden... sind die jetzt bei uns hier im Raum und sie können sie sehen und hören?
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Re: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Magdalena61 »

Wer weiß schon, was sich Noah alles hatte anhören müssen von denen, die darauf bestanden, selbst zu bestimmen, jämmerlich abzusaufen... .? :mrgreen:

Glücklicherweise gibt es immer noch nüchterne Zeitgenossen, die offenbar nicht im Geringsten anfällig sind für die zweifelhaften Freuden des Glutweins
Warum ich das Selbstbestimmungsgesetz als Psychotherapeutin gänzlich ablehne!
...
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden nun 99,5% der Bevölkerung in vielen Bereichen ihres Lebens den Trans-Forderungen aufoktroyiert.

Obwohl es bis jetzt Gutachterverfahren gab, bevor operative Eingriffe unternommen werden durften, war die Transsexualität bei meinen 4 Klienten entweder falsch diagnostiziert oder ambivalent und chirurgische Interventionen erzeugten keine Verbesserung in ihrem Wohlbefinden.

Dr. Ingeborg Kraus
Karlsruhe, den 14.04.2024
Was tut man den Betroffenen da an. Und was tut man 99,5 % der Bevölkerung an. Die Wahrheit muss hinter den Befindlichkeiten der 0,5% zurückstehen, was im Konfliktfall relevant werden dürfte.

Bundestag und Bundesrat wirken derzeit ziemlich bunt, frei entfaltet. Von der Lautstärke her Kindergeburtstag oder so. Oder Geisterbahn.

Man hätte auch die bisherige Regelung korrigieren und die Steine des Anstoßes daraus entfernen können, die von den Transmitmenschen als entwürdigend empfunden wurden. Es geht nicht wirklich um das Wohl derjenigen, die ein Problem mit ihrer geschlechtlichen Identität haben. Siehe oben, das Statement von Dr. Ingeborg Kraus.




Alle, die dagegen sind, sind natürlich eher "rechts" verschattet. Sahra Wagenknecht hat offenbar eine Alibifunktion für das Parlament, damit wenigstens einer widerspricht, der offiziell nicht "rechts" ist. Inoffiziell ist sie allerdings ziemlich "rechts". Bis auf einige Ausreißer. Aber die sind vielleicht auch nur Alibi.
LG
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