Lichtstrebender hat geschrieben: ↑Do 1. Aug 2024, 15:24
Es ist interessant, das beides mit "recht haben" in deutschen gemeint ist, aber für mich sind es unterschiedliche Dinge.
Ich habe nicht wirklich verstanden, was du damit sagen willst. Kannst du das präzisieren? Aber ichwill nicht in Philoosphie abgleiten. Bei mir geht es darum, dass man einen Unterschied wie folgt machen kann:
Stufe 3) - Ein Streitsüchtiger hat grundsätzlich nicht Recht, selbst wenn er Recht hätte. Vielleicht hätte er also rein sachlich Recht, aber die Art und Weise, wie er sich das Recht erwirken will, ist schon wieder klares Unrecht.
Stufe 2) - Besser ist schon der dran, der nicht auf Biegen und Brechen Recht haben will und der zumindest rein formal auch den Rechtsweg einhält. Dennoch kann immer noch eine böse Absicht dahinterstecken. Wenn er sein Recht bekommt, dann hat er so auch nichts davon.
Stufe 1) - Das wäre der Idealfall. Man hat sachlich Recht und man hat dazu auch die rechte Gesinnung. Dann braucht man nicht darauf pochen, weil es sich auch bestätigen lasst. Das meine ich mit Recht bekommen. Nicht "haben", sondern wenn es von oben kommt (Gott oder Obrigkeit), dann ist man "im Recht".
Was ist mein Ziel? Ich erkläre es nochmals. Zuerst mal Streitsucht erkennen und ablegen, sonst wird das nix, egal worum man streitet. Doch dann ist es nicht getan rein juristisch im Recht zu sein, man muss auch in einer rechten Gesinnung leben.
Den Weg dorthin zu kommen bespreche ich hier und es wäre dazu nicht schlcht, das auch anhand von praktischen Beispielen darzulegen. Das reine Philosophieren bringt nur wenig Nutzen.