Die Auslegung geht mir zu weit. Du verwechselst Ersatzleistung und gesetzliche Sanktion. Hier werden nicht zwei unterschiedliche Gesetzesauffassungen dargelegt, sondern lediglich der Schwerpunkt auf etwas anderes gelegt. In beiden Fälle muss es sowohl eine Ersatzleistung als auch eine Sanktion geben.Michael hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 14:38 Gemäß 2 Mose habe ich die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass du medizinisch versorgt wirst, bzw. muss ich dafür ein, wie wir es nennen, Schmerzensgeld zahlen, das auch die verminderte Erwerbstätigkeit ausgleicht. Steht alles wunderbar in 2 Mose 21 für ähnlich gelagerte Falle beschrieben.
Gemäß 3 Mose sieht es etwas anders aus. Das Opfer erhält nichts, dafür bricht man mir das Bein. Das war’s.
Wenn du wegen Diebstahl veruteilt wirst und der Richter verkündet: "Sechs Monate auf Bewährung!", springst du dann freudig auf, weil du das Diebesgut nicht mehr zurückgeben musst? Denn davon hat er ja nicht geredet.
Verstehst du? Einmal geht es um den zivilrechtlichen Aspekt und ein andermal um den strafrechtlichen. Aber das eine schließt doch das andere nicht aus!