Sind die Talionssprüche aus 2 Mose und 3 Mose identisch in ihren Aussagen?

Themen des alten Testaments
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PeB
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von PeB »

Michael hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 14:38 Gemäß 2 Mose habe ich die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass du medizinisch versorgt wirst, bzw. muss ich dafür ein, wie wir es nennen, Schmerzensgeld zahlen, das auch die verminderte Erwerbstätigkeit ausgleicht. Steht alles wunderbar in 2 Mose 21 für ähnlich gelagerte Falle beschrieben.

Gemäß 3 Mose sieht es etwas anders aus. Das Opfer erhält nichts, dafür bricht man mir das Bein. Das war’s.
Die Auslegung geht mir zu weit. Du verwechselst Ersatzleistung und gesetzliche Sanktion. Hier werden nicht zwei unterschiedliche Gesetzesauffassungen dargelegt, sondern lediglich der Schwerpunkt auf etwas anderes gelegt. In beiden Fälle muss es sowohl eine Ersatzleistung als auch eine Sanktion geben.

Wenn du wegen Diebstahl veruteilt wirst und der Richter verkündet: "Sechs Monate auf Bewährung!", springst du dann freudig auf, weil du das Diebesgut nicht mehr zurückgeben musst? Denn davon hat er ja nicht geredet.

Verstehst du? Einmal geht es um den zivilrechtlichen Aspekt und ein andermal um den strafrechtlichen. Aber das eine schließt doch das andere nicht aus!
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Helmuth
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von Helmuth »

PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 14:53 Die Auslegung geht mir zu weit. Du verwechselst Ersatzleistung und gesetzliche Sanktion. Hier werden nicht zwei unterschiedliche Gesetzesauffassungen dargelegt, sondern lediglich der Schwerpunkt auf etwas anderes gelegt. In beiden Fälle muss es sowohl eine Ersatzleistung als auch eine Sanktion geben.
Damit wieder zum Fall Beinbruch:

Wo findest du in 2 Mose die Regelung, dass man mir das Bein brechen soll?
Wo findest du in 3 Mose die Regelung, dass ich Schadenersatz leisten soll?

Du bist schon in der Phase Auslegung, ich noch nicht. Immer noch analysiere ich, was da wie geregelt wird und stelle gravierende Unterschiede fest.

Ich stelle drei Optionen für das Urteil in Aussicht:

Option 1) Schadenersatz konform zu 2 Mose
Option 2) Ein weiterer Beinbruch konform zu 3 Mose
Option 3) Schadenersatz UND weiterer Beinbruch

Wie soll sich ein Richter nun entscheiden? Er hat ja quasi 2 Gesetzesregelungen für nur einen Fall, bloß findet er die Option 3 nirgendwo explizit niedergeschrieben.
Zuletzt geändert von Michael am Mi 5. Feb 2020, 15:13, insgesamt 2-mal geändert.
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PeB
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von PeB »

Michael hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:02 Wo findest du in 2 Mose die Regelung, dass man mir das Bein brechen soll?
In 3. Mose.
Michael hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:02 Wo findest du in 3 Mose die Regelung, dass ich Schadenersatz leisten soll?
In 2. Mose.

Das eine Ergänzt das Andere. Oder aber - wie du glaubst - die Bibel widerspräche sich.
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Helmuth
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von Helmuth »

PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:06 In 3. Mose.
In 2. Mose.
Gesetzt den Fall du bist Richter. Fälle ein klares Urteil.
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PeB
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von PeB »

Michael hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:15
PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:06 In 3. Mose.
In 2. Mose.
Gesetzt den Fall du bist Richter. Fälle ein klares Urteil.
Ich bin kein Richter.
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Helmuth
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von Helmuth »

PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:23 Ich bin kein Richter.
Weich jetzt bitte der Frage nicht aus. Du hast doch eine Meinung, oder? Was würdest du gerichtlich von mir einfordern, was du als gerecht empfinden würdest?
Zuletzt geändert von Michael am Mi 5. Feb 2020, 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von PeB »

Michael hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:37
PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:23 Ich bin kein Richter.
Weich jetzt bitte der Frage nicht aus. Du hast doch eine Meinung, oder? Was wurdest du gerichtlich von mir einfordern, was du als gerecht empfinden würdest?
Für welche Straftat bitte? Das müsste ich schon wissen, bevor ich ein Urteil spreche.
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von Helmuth »

PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:42 Für welche Straftat bitte? Das müsste ich schon wissen, bevor ich ein Urteil spreche.
Wow, arbeite bitte an deiner Vergessenskurve. Das war alles heute und in jedem der letzten Beitrage Gegenstand.

Der konstruierte Fall praxisbezogen: Ich breche jemanden das Schienbein. Gehen wir noch weiter. ich hatte vielleicht so was wie eine Wut auf denjenigen. Das Opfer will auf guter Kumpel machen und das privat regeln, seine Frau hingegen nicht. Sie hasst mich und erstattet Anzeige gegen mich und es kommt zu einem Gerichtsfall. Du bist dort Richter.

Die Frau tritt dabei aggressiv auf und sagt dass man mir den Schädel einschlagen soll, denn sie kennt mich nur zu gut, was für ein Schwein ich bin, ich habe das ganz vorsätzlich gemacht. Sie will also Rache. Und nehmen wir an im Zuge der Verhöre stellt sich heraus, es ist wirklich davon auszugehen, dass ich aus reiner Wut gehandelt habe.

Der Mann will beschwichtigen und meint, er strebe einen Vergleich an, ich solle die Spitals- und Behandlungskosten bezahlen und fertig. Er will also nur billig raus aus der Sache.

Nun kommst du ins Spiel. Du hast die Thora als das Gesetzbuch vorliegen. Du stehst im Spannungsfeld deines einigen Gewissens und der Forderung Gottes, der du aber den Vorzug einräumen möchtest. Gegen das Gesetz darfst du nicht entscheiden, für das volle Gesetz, ich denke das regt sich jetzt schon in dir (mein gewonnener persönlicher Eindruck) willst du nicht eintreten.

Wie lautet dein (gerechtes) Urteil?
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von PeB »

Michael hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 16:05
PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 15:42 Für welche Straftat bitte? Das müsste ich schon wissen, bevor ich ein Urteil spreche.
Wow, arbeite bitte an deiner Vergessenskurve. Das war alles heute und in jedem der letzten Beitrage Gegenstand.
Ich dachte, Schienbein sei abgeha(c)kt. ;)
Michael hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 16:05 Der konstruierte Fall praxisbezogen: Ich breche jemanden das Schienbein.
[…]
Nun kommst du ins Spiel. Du hast die Thora als das Gesetzbuch vorliegen.
Ich verurteile dich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten zuzüglich eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro in x Tagessätzen zu x Euro (ich kenne nicht deine Einkommensverhältnisse). Außerdem trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens. ;)
Ist das zu hart?
Ich wollte mich bemühen...

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Helmuth
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Re: Böses mit Bösem zu vergelten war AT-Gesetz....

Beitrag von Helmuth »

PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 18:27 Ist das zu hart?
Ich wollte mich bemühen...
Ok, soweit kann ich das nachvollziehen. Aber eines fehlt mir: Warum lässt du mir nicht ein Bein brechen? 3 Mose fordert es, und du hast gesagt es ergänzt sich alles. Du hast es hier nicht ergänzt.
PeB hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 18:27 Wie gesagt: ich bin kein Richter...
Ich doch auch nicht, es geht um das Verständnis. Nur um das. Dein Urteil ist für mich deshalb nicht verständlich weil du 3 Mose wissentlich übergangen hast. Das Gesetz fordert diese Maßnahme. Den ersten EInspruch wirst du nun von der Frau erhalten.

Sie wollte mir den Schädel einschlagen lassen. Das wäre natürlich überzogen und daher nicht konform. Sie wird aber zumindest die Anwendung dieses Gesetzes einfordern, weil sie berechtigterweise sagen kann, ihr Mann hätte gesetzlich auch den vollen Rechtsanspruch darauf.

Wie behandelst du diesen Einspruch?
Zuletzt geändert von Michael am Do 6. Feb 2020, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
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