Elli hat geschrieben: ↑Do 13. Mai 2021, 14:44
Ein Mörder sollte lebenslänglich eingesperrt werden.
Damit wird aber die Blutschuld Zeit seines Lebens nicht getilgt. Zunächst geht es darum, ob man seine Tat bereut und seine Tat als falsch bekennt. War dir das Gesetz bekannt, weil du einen Bund mit Gott eingegangen bist, dann gibt es aber keine Ausrede im Falle einer absichtlichen Tötung. Das stellvetretende Opfer gilt nur für das Versehen.
Der Täter kann dennoch bereuen, das kann er immer, solange der Raum zur Buße offen ist, aber die so entstandene Blutschuld muss beglichen werden. Er muss getötet werden. Wie Jesus den Fall nach seiner Auferstehung regelt, ist damit allerdings noch nicht geklärt. Er kann durch seine Reue das Leben auch wieder erhalten (vgl. dazu Hesekiel 18:27-28).
War dir das Gesetz nicht bekannt und standest auch nicht im Bund (wie Heiden), dann ist vielen gar nicht klar, was (vor Gott) Mord ist. Man könnte eine Tötung aufgrund moralisch anderer Perspektive gerecht angesehen haben. Genau das soll ein ordentliches Gericht auch aufklären.
Ein solcher Täter kann seine Tat bereuen, wenn man ihn aufklärt und damit entgeht er der Blutschuld, denn seine Tat war ein Versehen. Dann kann der Richter das Opfer Jesu in Anspruch nehmen bzw. leistete ein Priester im AT dafür das stellvertretende Tieropfer.
Aber wie gesagt, Im Bund mit Gott kannst du nicht vorsätzlich den Bund übertreten und töten ohne Blutschuld auf dich zu laden. Auch im neuen Bund ist die vorsätzliche Tötung nach 1 Mose 9:6 abzuwicklen, denn Jesus hat das Gesetz nicht aufgehoben.
Es gilt das gleiche wie zuvor: Bereut man die Tat und das Gericht verhängt die Todesstrafe, geschieht dies um der Blutschuld willen, weil das Leben unantastbar ist. Deswegen muss nicht dein ewiges leben verwirkt sein. Das muss davon unterschieden werden, denn das Blut gilt hier auf Erden als das Leben. Den letzten Richtspruch fällt Jesus zusammen mit Gott. Und dem greife ich auch nicht vor.
Wenn man aber nichts bereut, dann ist es egal, ob du im Bund mit Gott stehst oder nicht. Ich nehme dazu ein Beispiel, was man heute oft erleben kann, wenn Terroristen laut: "Alah-u-Akbar" in den Gerichtssal hineinbrüllen. Ich ginge dann davon aus, dass solche bereits dahingegeben sind, wie es Paulus in 2 Thess 2:11-12 beschreibt. D.h. sie sind nicht nur unbelehrbar, sondern auch unbekehrbar.