Der Umgang mit Blutschuld

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Reinhold
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Reinhold »

Michael hat geschrieben:Das Gesetz wurde von Gott nie aufgehoben, wohl aber von Menschen.
Christen stehen unter kein Gesetzt des mosaischen Bundes-sondern gem. Pauli Worte in Galater 6:2 unter dem
Gesetz des Christus:
2 Helft euch gegenseitig, die Lasten zu tragen! Auf diese Weise erfüllt ihr das Gesetz des Christus.
Aus den Versen 7+8 geht aber wie folgt hervor, dass es sehr gefährlich ist sich hier eine gewissen Selbsttäuschung einzureden -sprich nach dem Motto-Jesus hat ja für meine Sünden schon bezahlt-sprich einmal gerettet- heißt für immer gerettet. Dieses offensichtliche Missverständnis lenkt Paulus wie folgt in die richtige Bahnen:
7 Täuscht euch nicht: Gott lässt sich nicht verspotten! Was der Mensch sät, wird er auch ernten. 8 Wer auf sein Eigenleben sät, wird davon das Verderben ernten. Wer jedoch auf den Geist sät, wird davon das ewige Leben ernten.
"Alles hat er so eingerichtet, dass es schön ist zu seiner Zeit. Auch die Ewigkeit hat er den Menschen ins Herz gelegt. Aber das Werk Gottes vom Anfang bis zum Ende kann kein Mensch begreifen."
Pred. 3,11
Elli

Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Elli »

Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 10:28 Das Gesetz wurde von Gott nie aufgehoben, wohl aber von Menschen. Damit wird in unseren Ländern, die heute Gesetze nach humanistischen Maßstäben handhaben, Blutschuld nicht mehr bereinigt.

Gott sagte aber, dass er es fordert. D.h. er fordert die Sühne. Im AT wurden stellvertretende Tierpfer dazu erbacht. Man kann aber heute dazu nicht billg "Jesus" einsetzen, wie das viele gerne so sehen. So macht man ihn zum Sündenbock, er ist aber das Opferlamm, und das ist m.E. etwas anderes.

Doch bevor wir das näher ansehen wurden die ersten 2 Basis Voraussetzunge dargelegt, die auch im AT galten und daher grundlegend sind: Buße und Umkehr (d.h. Früchte).
Ich glaube, wir hatten das Thema schon. Wenn schon die Todesstrafe nach dem Vorbild des alten Testaments, dann auch bei Ehebruch und Holzsammeln am Sabbat. Wir können nicht einfach sagen, dass ist aufgehoben und das nicht. Warum sprach Jesus die Ehebrecherin frei, wenn sie doch nach dem Gesetzt gesteinigt werden musste?

Für mich als Christin, hat unser Erlöser stellvertretend unsere verdiente Todesstrafe auf sich genommen. Wir haben keinen Hinweis in der Schrift, wo die Jünger, nach dem Bestrafungsgesetz des AT, Recht gesprochen haben.

Ein Mörder sollte lebenslänglich eingesperrt werden. Er hätte genug Zeit zum Nachdenken und zur Bekehrung. Wir sollten nicht vergessen, welche Sünden Mose und auch Paulus auf sich geladen hatten.
Unser Gott sollte entscheiden, wann der Mensch stirbt, nicht wir.

LG
Reinhold
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Reinhold »

Elli hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 14:44 Warum sprach Jesus die Ehebrecherin frei, wenn sie doch nach dem Gesetzt gesteinigt werden musste?
Weil Jesus der Ehebrecherin offensichtlich in den Kopf u. ins Herz schauen konnte liebe Elli. Und dort stellte er fest, dass sie ihre Missetat-ähnlich wie der neben ihn am Stamm hängende Verbrecher aufrichtig bereute.
Unabhängig davon war u. ist Ehebruch bei Christen gem. Hebräer 13:1-4 in Gottes Augen offensichtlich aber eine besonders schwere Sünde. Denn nicht an Heiden -sondern an christliche Hebräer in Judäa schreibt er diesbezgl. unmissverständlich folgendes:
1 Bleibt fest in der brüderlichen Liebe. 2 Gastfrei zu sein vergesst nicht; denn dadurch haben einige ohne ihr Wissen Engel beherbergt. 3 Denkt an die Gefangenen, als wärt ihr Mitgefangene, und an die Misshandelten, weil auch ihr noch im Leibe lebt. 4 Die Ehe soll in Ehren gehalten werden bei allen und das Ehebett unbefleckt; denn die Unzüchtigen und die Ehebrecher wird Gott richten.
"Alles hat er so eingerichtet, dass es schön ist zu seiner Zeit. Auch die Ewigkeit hat er den Menschen ins Herz gelegt. Aber das Werk Gottes vom Anfang bis zum Ende kann kein Mensch begreifen."
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Hiob
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Hiob »

Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 12:22 Solche Weihen werden Kraft eines katholischen Aktes ausgesprochen, d.h. zunächst rein iridisch. Bist du dir zu 100% sicher, dass das damit dasselbe ist wie "ernannt vom HG" wie Jesus seine Apostel einsetzte?
So wird es verstanden. Ein Geistlicher hat mir mal gesagt, dass bei der Beichte nicht der Priester freispricht, sondern Jesus durch den Priester.
Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 12:22 Ich bitte dich noch zuzustimmen, dass nicht nur die Buße Basis der Vergebung ist sondern auch der Wandel, ansonsten sind es Lippenbekenntnisse.
Naja, bei echter Reue ist es ja kein Lippenbekenntnis - und darin ist natürlich enthalten, dass man selbiges nicht wieder tun will - selbst wenn es dann trotzdem passiert.
Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 12:22 Sind meine Einwände korrekt oder meinst du weiter, die RKK habe allein durch ihre Weihe den HG um Vergebung aussprechen zu können.
Aus katholischer Sicht ist nach meinem Verständnis der logische Ablauf folgender:

1) Es gibt nur EINE Ecclesia.
2) Diese Ecclesia ist die RKK (alles andere ist Abspaltung).
3) Gott versteht seine Ecclesia als seine Gemeinde, in die der HG spricht.
4) Innerhalb dieser Ecclesia sind geweihte Priester geistlich herausgehobene Menschen.
5) Diese Menschen werden vom HG befähigt, das Sakrament der Beichte durchzuführen.
6) Bei diesem Sakrament spricht Jesus/der HG den Beichtenden (bei entsprechenden Voraussetzungen) von seinen Sünden frei.

Insofern ist die Antwort auf Deine Frage erstmal JA ("erstmal" deshalb, weil ich nicht weiß, ob ich was übersehen habe)
Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 12:22 Wie sieht es denn mit den Sünden untereinander aus?
Auch sogenannte "Todsünden" sind per Beichte tilgbar.
Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 12:22 Ich verweise dich einmal auf Matthäus 18.
Da steht verschiedenes drin - was meinst Du konkret?
Reinhold
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Reinhold »

Hiob hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 15:20 So wird es verstanden. Ein Geistlicher hat mir mal gesagt, dass bei der Beichte nicht der Priester freispricht, sondern Jesus durch den Priester. Aus katholischer Sicht ist nach meinem Verständnis der logische Ablauf folgender:

1) Es gibt nur EINE Ecclesia.
2) Diese Ecclesia ist die RKK (alles andere ist Abspaltung).
3) Gott versteht seine Ecclesia als seine Gemeinde, in die der HG spricht.
4) Innerhalb dieser Ecclesia sind geweihte Priester geistlich herausgehobene Menschen.
5) Diese Menschen werden vom HG befähigt, das Sakrament der Beichte durchzuführen.
6) Bei diesem Sakrament spricht Jesus/der HG den Beichtenden (bei entsprechenden Voraussetzungen) von seinen Sünden frei.
https://www.suedkurier.de/baden-wuertte ... 30,9905302?
Wenn der Beichtstuhl zum Tatort wird: Studie legt Details zum Missbrauch in der Kirche offen-Minderjährige bleiben weiterhin gefährdet
No Kommentar!
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Helmuth
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Helmuth »

Elli hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 14:44 Ein Mörder sollte lebenslänglich eingesperrt werden.
Damit wird aber die Blutschuld Zeit seines Lebens nicht getilgt. Zunächst geht es darum, ob man seine Tat bereut und seine Tat als falsch bekennt. War dir das Gesetz bekannt, weil du einen Bund mit Gott eingegangen bist, dann gibt es aber keine Ausrede im Falle einer absichtlichen Tötung. Das stellvetretende Opfer gilt nur für das Versehen.

Der Täter kann dennoch bereuen, das kann er immer, solange der Raum zur Buße offen ist, aber die so entstandene Blutschuld muss beglichen werden. Er muss getötet werden. Wie Jesus den Fall nach seiner Auferstehung regelt, ist damit allerdings noch nicht geklärt. Er kann durch seine Reue das Leben auch wieder erhalten (vgl. dazu Hesekiel 18:27-28).

War dir das Gesetz nicht bekannt und standest auch nicht im Bund (wie Heiden), dann ist vielen gar nicht klar, was (vor Gott) Mord ist. Man könnte eine Tötung aufgrund moralisch anderer Perspektive gerecht angesehen haben. Genau das soll ein ordentliches Gericht auch aufklären.

Ein solcher Täter kann seine Tat bereuen, wenn man ihn aufklärt und damit entgeht er der Blutschuld, denn seine Tat war ein Versehen. Dann kann der Richter das Opfer Jesu in Anspruch nehmen bzw. leistete ein Priester im AT dafür das stellvertretende Tieropfer.

Aber wie gesagt, Im Bund mit Gott kannst du nicht vorsätzlich den Bund übertreten und töten ohne Blutschuld auf dich zu laden. Auch im neuen Bund ist die vorsätzliche Tötung nach 1 Mose 9:6 abzuwicklen, denn Jesus hat das Gesetz nicht aufgehoben.

Es gilt das gleiche wie zuvor: Bereut man die Tat und das Gericht verhängt die Todesstrafe, geschieht dies um der Blutschuld willen, weil das Leben unantastbar ist. Deswegen muss nicht dein ewiges leben verwirkt sein. Das muss davon unterschieden werden, denn das Blut gilt hier auf Erden als das Leben. Den letzten Richtspruch fällt Jesus zusammen mit Gott. Und dem greife ich auch nicht vor.

Wenn man aber nichts bereut, dann ist es egal, ob du im Bund mit Gott stehst oder nicht. Ich nehme dazu ein Beispiel, was man heute oft erleben kann, wenn Terroristen laut: "Alah-u-Akbar" in den Gerichtssal hineinbrüllen. Ich ginge dann davon aus, dass solche bereits dahingegeben sind, wie es Paulus in 2 Thess 2:11-12 beschreibt. D.h. sie sind nicht nur unbelehrbar, sondern auch unbekehrbar.
So sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen einzigartigen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe. - Johannes 3:16
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Hiob »

Reinhold hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 18:52 Wenn der Beichtstuhl zum Tatort wird: Studie legt Details zum Missbrauch in der Kirche offen-Minderjährige bleiben weiterhin gefährdet
No Kommentar!
Es ist besonders schlimm, wenn ein heiliger Ort derart entweiht wird. Die Täter haben eine besonders schwere Schuld zu tragen. --- Aber was sagt das zur Sache (des Threads) selbst? Abschaffung von Beichtstühlen? ---- Würdest Du Würste abschaffen, weil irgend jemand Würste mit Rattengift vergiftet?
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Helmuth
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Helmuth »

Hiob hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 15:20 Ein Geistlicher hat mir mal gesagt, dass bei der Beichte nicht der Priester freispricht, sondern Jesus durch den Priester.
Das beantwortet die Frage nicht. Hat man als geweihter Priester nach kath. Ritus den dafür erforderlichen HG? Man muss nicht einmal glauben, sondern nur die kath. akademischen Anforderungen erfüllen?

Ist dir klar, dass genug Priester heute gar nicht mehr an eine Auferstehung glauben oder an das stellvertretende Opfer Jesu? Das nur nebenbei, darum meine Frage: kath. Weihe = Autorisiert vom HG? Ja/Nein?
Hiob hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 15:20 Naja, bei echter Reue ist es ja kein Lippenbekenntnis - und darin ist natürlich enthalten, dass man selbiges nicht wieder tun will - selbst wenn es dann trotzdem passiert.
Ist das nun ein Ja, naja oder nein? Wir müssen keinen konkreten Rechtsfall klären, sondern das Vergebunsprinzip erfassen. Sind Buße und Früchte Voraussetzung? Ja/Nein?
Hiob hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 15:20 Auch sogenannte "Todsünden" sind per Beichte tilgbar.
Tilgbar ist alles, Blutschuld auch durch das eigene Blut. Darauf kommen wir erst, wenn wir uns in den Grundlagen einig sind.
Hiob hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 15:20 Da steht verschiedenes drin - was meinst Du konkret?
Konkret meine ich, dass Vergebung überhaupt keines Priesters bedarf (Mt. 18:15). Man geht zu seinem Bruder und klärt die Sache unter sich. Erledigt.

Das funktioniert aber nicht im Falle seiner Ermordung durch deine Hand. Daher muss man das anders handhaben. Aber das kann kein Priester dir im Namen Gottes vergeben, denn Blutschuld kann so nicht bereinigt werden.
So sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen einzigartigen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe. - Johannes 3:16
Reinhold
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Reinhold »

Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 19:28
Elli hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 14:44 Ein Mörder sollte lebenslänglich eingesperrt werden.
Damit wird aber die Blutschuld Zeit seines Lebens nicht getilgt.
Zunächst geht es darum, ob man seine Tat bereut und seine Tat als falsch bekennt.
Ob ein Mörder bereut oder falsch bekennt-die unschuldig Ermordeten der heiligen Inquisition-sprich der RKK
schreien gem. Offb. 6:9+10 bisher immer noch offensichtlich unerhört zu Gott damit er ihr unschuldig vergossene Blut an der RKK rächt:
9 Nun brach das Lamm das fünfte Siegel auf. Da sah ich unten am Altar die Seelen von denen, die man abgeschlachtet hatte, weil sie an Gottes Wort festhielten und ihm als seine Zeugen treu geblieben waren. 10 Sie riefen mit lauter Stimme: "Du heiliger und wahrhaftiger Herrscher! Wie lange dauert es noch, bis du unser Blut an den Bewohnern der Erde rächst und sie richtest?
Ich pers. bin der festen Überzeugung, dass der hier angerufene heilige wahrhaftige Herrscher ihre Schreie nach Rache in sehr naher Zukunft erhört-und der hier verantwortlichen Institution-sprich der offensichtlich in ihren letzten Zügen liegenden heiligen RKK den endgültigen Todesstoß versetzen wird.
"Alles hat er so eingerichtet, dass es schön ist zu seiner Zeit. Auch die Ewigkeit hat er den Menschen ins Herz gelegt. Aber das Werk Gottes vom Anfang bis zum Ende kann kein Mensch begreifen."
Pred. 3,11
Hiob
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Re: Der Umgang mit Blutschuld

Beitrag von Hiob »

Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 20:16 Hat man als geweihter Priester nach kath. Ritus den dafür erforderlichen HG?
Natürlich - so wird die Priesterweihe verstanden. Vergleiche es entfernt mit dem, was Du vielleicht "Wiedergeboren + x" nennen würdest.
Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 20:16 Das nur nebenbei, darum meine Frage: kath. Weihe = Autorisiert vom HG? Ja/Nein?
Ja. ---- Den was Du ansprichst, kann auch bei Führungspersonen in Denominationen geschehen. - Deshalb ist das von mir gepostete Zitat aus Genesis wichtig: "Ich, Gott, lasse Dich nicht los" = "Du bist von mir, Gott, auserwählt und Punkt".

Auf dieser Basis magst Du das ex opere operato verstehen.
Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 20:16 Sind Buße und Früchte Voraussetzung? Ja/Nein?
Buße ja und der VORSATZ, Früchte zu zeigen. - Denn man kann etwas, was danach kommt, nicht voraussetzen.
Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 20:16 Konkret meine ich, dass Vergebung überhaupt keines Priesters bedarf (Mt. 18:15). Man geht zu seinem Bruder und klärt die Sache unter sich. Erledigt.
Meines Wissens sagt die RKK NICHT, dass nur im Beisein eines Priesters vergeben werden kann. - Konkret: Wenn ich Dir heimlich Deinen Geldbeutel klaue, daheim bereue , es getan zu haben, und Dir deshalb den Geldbeutel zurückbringe, braucht es keinen Priester.

Anders ist es meines Wissens bei sogenannten "Todsünden", zu denen Mord, Ehebruch, etc. gehören. Da könnte es sein, dass hier nur eine priesterliche Absolution möglich ist - aber dazu müsste man jetzt wirklich einen Spezialisten fragen.
Michael hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 20:16 Das funktioniert aber nicht im Falle seiner Ermordung durch deine Hand. Daher muss man das anders handhaben. Aber das kann kein Priester dir im Namen Gottes vergeben, denn Blutschuld kann so nicht bereinigt werden.
Nach katholischem (und ich meine sogar: neutestamentarischem) Verständnis geht das schon - WENN Reue da ist.
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