Verweigerung des NT
Verfasst: Fr 18. Jun 2021, 09:37
Was bedeutet das in Hinblick auf "Leben um Leben"? Wenn du von einem Gericht zum Tode verurteilt wirst, dann stirbst du wie: Weltlich oder spirituell?
Es darf dich interessieren, aber ich thematisiere das hier nicht. Ich diskutiere nicht was ich wünsche, sondern was sich Gott wünscht. Jesu lehrte uns so zu beten:
Beten wir das oder nicht? Bitte dazu die rein persönlichen Belange daher rauszuhalten. Versuchen wir es ohne Ansehen der Person und ohne Hass oder Groll, sondern objektiv, d.h. ganz wie es das Gesetz Gottes auch fordert die Themenfrage zu erörtern.Matthäus 6:10 hat geschrieben:Dein Reich komme; dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auch auf der Erde.
Auch zu dir, was ich zu Hiob sagte. D.h. untersuchen wir einmal den Sinai-Bund. Gottes Gerchtigkeit kann gar nicht von seinem Bund abhängen, das wäre widersinnig. Um das für uns vorerst zu trennen beleuchten wir das Gesetz. Wird es uns anhand des Gesetzes nicht klar, dann denke ich verstehen wir es grundsätzlich nicht.
Weltlich
Schon klar - aber das gilt für Unfälle auch.
Davon abgesehen, dass die Kirche nicht SOO stark war, dass sie die weltliche Gerichtsbarkeit aufheben konnte, hatte sie eine ziemlich raffinierte Begründung pro Todesstrafe - nämlich: "Es ist besser, wenn wir Dich zurück zu Gott schicken, als dass Du weiter sündigst".
Nicht ganz, weil es inzwischen das NT gibt.
Hat auch Niemand gesagt. Nur: die Gesetze sind Vertragsbedingungen gewesen für den alten Bund.
Du kannst es gerne beleuchten. Das Gesetz war gut.
In Ägypten herrschte der Pharao über Israel und nach der späteren Landnahme fielen sie immer wieder unter heidnische Herrschaft. Wegen Bundesbruch musste Israel kollektiv den babylonischen und persischen Herrschern dienen und zur Zeit Jesu standen sie wiederum unter römischer Herrschaft und haben danach wieder für lange Zeit das Land verloren.
Ist für dich "Du sollst nicht morden" kein Teil des heutigen Bundes? Kann man als Christ töten wen man will und steht immer unter der Gnade? Selbst Heiden sehen das anders.
Wir konzentrieren uns auf die gesetzlichen Bestimmungen, die spezifisch für "Leben um Leben" gelten. Alle anderen sind für die Betrachtung nicht themenrelevant.
"Unter Umständen" ist juristisch unpräzise, da es m.E. ausreichend geregelt ist. Wir betrachten spezifisch Blutschuld zum Tode. Dazu gibt es laut Gesetz kein Opfer bei Mord. Hingegen gibt es Gnade für Totschlag. wenn sich der Totschläger zum Schutz in eine der Zufluchtsstädte begibt.