Wie gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Irrsinn ist auch ansteckend, wie man sieht, wurde aber leider noch nicht als solcher definiert und in strafbewehrte Paragraphen gepackt.Auch wenn man selbst gar nicht mit dem Virus infiziert ist, kann das Anhusten anderer Personen zu einem Strafverfahren führen. Dies ist unabhängig davon, ob man bewusst jemanden anstecken wollte, aus „Spaß“ jemanden angehustet hat oder das Anhusten lediglich versehentlich erfolgte.
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Strafbarkeit: Dritte anhusten, ohne mit Corona infiziert zu sein
Auch wenn man selbst nicht mit Corona infiziert ist, kann ein Strafverfahren drohen. Dies ist einerseits der Fall, wenn lediglich jemand Drittes der Meinung ist, man sei ihm zu nahegekommen oder man hätte ihn bewusst angehustet. In den meisten Fällen liegt hier kein strafbares Verhalten vor...
strafrecht-bundesweit.de
LG