Ein Mann vom Schlag

Literatur, Malerei, Bildhauerei
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Weil mich heute jemand gefragt hat, warum das eigentlich so viele Bücher sind? Wir planen ein grosses Netzwerk Buchvertrieb.

https://sensationsmeldung.wordpress.com ... n-network/

Das ist das, bei dem mir Gott aufgezeigt hat, dass dies Völker verbindend wirken kann. Einmal schauen, ob er Recht behält.
Mt 6,33 Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch das alles zufallen.
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Salome Winkler
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von Salome Winkler »

Deine Idee ist in Deutschland zum Scheitern verurteilt. Dank der Buchpreisbindung ist Dein Vorgehen illegal.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Diese Aussage ist gleich in mehreren Punkte falsch.

1.) Es gibt keine Buchpreisbindung für Kirchen und Sozialvereine. Die gilt nur für den Buchhandel.
2.) fremdsprachige Literatur ist davon ausgenommen.
https://www.lehmanns.de/page/buchpreisbindung

Zitat von Lehmanns:
In der Regel nicht preisgebunden sind fremdsprachige (importierte) Bücher, Hörbücher, DVDs, Kalender, Software, Schreibwaren und sogenannte Non-Books (Geschenkartikel, Spielzeug). nach oben

3.) Wir verkaufen gar nicht. Das machen die Unternehmen wie Amazon, Weltbild, etc. selbst weiter. Wir bieten nur an die Literatur herauszusuchen. Und für unsere Zeit, die wir zum Suchen brauchen, erhalten die Mitwirkenden unseres Buchnetzwerkes eine Aufwandsentschädigung. Und zwar nicht für die Bücher. Sondern für die Suchzeit. Die bei 100 Büchern notwendig ist. Kein Händler hat alle 100 Bücher in seinem Programm.

Sprich: Danke für Deinen Hinweis. Ich ersuche allerdings darum, Dich das nächste Mal zuvor mit der bestehenden Rechtslage vertraut zu machen. DANKE!
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CoolLesterSmooth
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Fr 12. Aug 2022, 16:22 Es gibt keine Buchpreisbindung für Kirchen und Sozialvereine. Die gilt nur für den Buchhandel.
Das ist für sich genommen zunächst einmal falsch.
Sie gilt für jeden, der "gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft" (vgl. §3).
Ergänzend dazu:
Geschäftsmäßig handelt, wer in einem Umfang Bücher an Endkunden verkauft, wie dies für Privatleute eher ungewöhnlich ist. Das ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt immer der Fall, wenn über einen Zeitraum von sechs Wochen mehr als 40 Bücher angeboten werden. [...] Geschäftsmäßig handelt jedoch auch, wer einmalig eine Vielzahl von Büchern anbietet oder wenige Titel mehrfach.

Quelle
Ebenso gilt:
Wer allerdings Bücher ankauft, um sie - etwa als Händler oder Antiquar - wieder zu verkaufen, ist kein Letztabnehmer sondern Wiederverkäufer. Ein unterliegt beim Weiterverkauf mangelfreier Bücher wiederum der Preisbindung, unabhängig von der Höhe seines Einkaufspreises.

Quelle
Wenn du also vorschlägst, jemand solle deine Bücher kaufen und sie dann für 1-2€ teurer weiterverkaufen, dann ich möchte ich zu gerne mal sehen, wie du argumentierst, dass diese Person deine Bücher ja gar nicht kaufen würde "um sie [...] wieder zu verkaufen".
Auch das Importargument greift in Deutschland nicht, da die Bücher via epubli in Deutschland gedruckt werden. Ebensowenig der Verweis auf eine angebliche Fremdsprachigkeit, da die Bücher als deutschsprachig gelistet sind.
PastorPeitl hat geschrieben: Fr 12. Aug 2022, 16:22 3.) Wir verkaufen gar nicht. Das machen die Unternehmen wie Amazon, Weltbild, etc. selbst weiter. Wir bieten nur an die Literatur herauszusuchen. Und für unsere Zeit, die wir zum Suchen brauchen, erhalten die Mitwirkenden unseres Buchnetzwerkes eine Aufwandsentschädigung.
Warum schreibst du auf deiner Seite (bzw. der Seite des IFCF) etwas völlig anderes?
PastorPeitl hat geschrieben: Das was wir uns nun mit gut 100 christlich-philosophischen Büchern vorgenommen haben, ist nunmehr, so wie wir dies am Anfang auch schon mitgeteilt hatten, ein christlich-humanistisches Netzwerk zu bauen, an welchem ein Jeder oder eine Jede welche mitwirken will mitwirken kann.

Und bei welchem der Einsatz, ich weise darauf hin, sogar noch belohnt wird. Tust Du selbst. In dem Du die Bücher um einen Betrag erhältst, sie aber um 1 bis 2 EUR teurer wieder weitergibst.

Quelle
Was du hier beschreibst ist ganz klar ein Weiterverkauf.
Also was nun? Sollen die Netzwerksmitwirkenden die Bücher beziehen und teurer weiterverkaufen oder sollen sie sollen sie lediglich dabei behilflich sein, die Bücher herauszusuchen?
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Einigen wir uns darauf, es sind fremdsprachige (importierte) Bücher, dann sind sie laut Lehmann überhaupt nicht unter dem Punkt zu betrachten. Richtig? Auf den wesentlichen Punkt meines Posts bist Du nämlich überhaupt nicht eingegangen. Die Bücher sind Deutsch, Bulgarisch und Englisch, wobei die fremdsprachigen Seiten überwiegen. Womit es sich um fremdsprachige Bücher handelt.

https://www.lehmanns.de/page/buchpreisbindung
Zitat von Lehmanns:

In der Regel nicht preisgebunden sind fremdsprachige (importierte) Bücher, Hörbücher, DVDs, Kalender, Software, Schreibwaren und sogenannte Non-Books (Geschenkartikel, Spielzeug).
Da in den Büchern steht, dass es sich um Bücher von "Jesus in Bulgarien, Jesus für die Welt" handelt, einem Verlag in Bulgarien, sind sie wohl auch wenn sie epubli oder tolino druckt importiert.

Das Copyright im Impressum weist "Jesus in Bulgarien, Jesus für die Welt" aus.

Epubli verpflichtet sich ja im Vertrag, das die Buchrechte beim Selfpublisher verbleiben.

Grundlagen eines fremdsprachigen Buches:

https://www.google.at/search?q=Wann+ist ... nt=gws-wiz
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CoolLesterSmooth
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Fr 12. Aug 2022, 19:31 Einigen wir uns darauf, es sind fremdsprachige (importierte) Bücher
Nein, weder auf das eine (fremdsprachig), noch auf das andere (importiert).

An anderer Stelle hatte ich ja schon einmal erwähnt, dass epubli deine Bücher im "Verzeichnis Lieferbarer Bücher" (VLB) eintragen lässt.
Auf der Seite buchhandel.de kannst du das VLB durchsuchen und z.B. mal nach deinem Namen suchen:
https://www.buchhandel.de/suche/ergebni ... g%20Peitl)
Siehst du jeweils das kleine rote Häkchen neben den Preisen?
Du kannst ja mal eins deiner Bücher anklicken und dort über das rote Häkchen hovern und dann ganz genau lesen, was dort steht.
Nämlich das hier:


Dein Ansatz, deine Bücher in Deutschland von deinem Buchnetzwerk 1-2€ über dem Ladenpreis verkaufen zu lassen bleibt damit rechtlich problematisch.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Also: Schauen wir uns einmal gemeinsam das Gesetz an.

https://www.gesetze-im-internet.de/buch ... 10002.html

Da steht in §5 wie folgt:
(2) Wer Bücher importiert, darf zur Festsetzung des Endpreises den vom Verleger des Verlagsstaates für Deutschland empfohlenen Letztabnehmerpreis einschließlich der in Deutschland jeweils geltenden Mehrwertsteuer nicht unterschreiten. Hat der Verleger keinen Preis für Deutschland empfohlen, so darf der Importeur zur Festsetzung des Endpreises den für den Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Nettopreis des Verlegers für Endabnehmer zuzüglich der in Deutschland jeweils geltenden Mehrwertsteuer nicht unterschreiten.
(3) Wer als Importeur Bücher in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einem von den üblichen Einkaufspreisen im Einkaufsstaat abweichenden niedrigeren Einkaufspreis kauft, kann den gemäß Absatz 2 festzulegenden Endpreis in dem Verhältnis herabsetzen, wie es dem Verhältnis des erzielten Handelsvorteils zu den üblichen Einkaufspreisen im Einkaufsstaat entspricht; dabei gelten branchentypische Mengennachlässe und entsprechende Verkaufskonditionen als Bestandteile der üblichen Einkaufspreise.
(4) Verleger oder Importeure können folgende Endpreise festsetzen:
1.Serienpreise,
2. Mengenpreise,
3. Subskriptionspreise,
4. Sonderpreise für Institutionen, die bei der Herausgabe einzelner bestimmter Verlagswerke vertraglich in einer für das Zustandekommen des Werkes ausschlaggebenden Weise mitgewirkt haben,
5.Sonderpreise für Abonnenten einer Zeitschrift beim Bezug eines Buches, das die Redaktion dieser Zeitschrift verfasst oder herausgegeben hat, und
6.Teilzahlungszuschläge.
(5) Die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder Importeur oder deren Lizenznehmer ist zulässig, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Jetzt haben wir gemeinsam ein Problem. Ich will den Preis gar nicht UNTERSCHREITEN. Ich will ihn ÜBERSCHREITEN. Ausserdem regelt §5 Absatz 4 Punkt das Intitutionen die bei der Erstellung mitgewirkt haben, also unser Verlag JESUS IN BULGARIEN, JESUS FÜR DIE WELT des Instituts Für Christliche Forschung (IFCF) mit Sitz: Haskovo/Bulgarien der Living Hands, der familienorientierten christlichen Urgemeinde ein Recht auf einen Sonderpreis haben. Entweder billiger oder teurer. Nun: Ich bin für teurer.

Obwohl ich Dir in Wahrheit bisher wirklich immer noch dankbar bin: Dein Hinweis, das Buch braucht unser Imressum hat uns vom Institut Lichtjahre vorangebracht. Weil: Nun handelt es sich um ein bulgarisches Buch, einer österreichischen Freikirche, welches in Deutschland verkauft wird.

Damit sind drei Länder involviert. Und wir haben damit ein Recht auf EU-Förderung erhalten. Das verdanken wir Dir.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Die Diskussion war mir übrigens heute einen Artikel wert. Ich finde es nämlich wirklich lustig, wenn Menschen nicht zwischen:

"Ich mache etwas billiger" oder "ich mache etwas teurer" unterscheiden können.

https://sensationsmeldung.wordpress.com ... ok-prices/

Im Gesetz kein Wort davon steht, dass es in Deutschland eine Preisregulation wie früher in den kommunistischen Staaten gibt,
sondern nur, dass ich bestimmte Preise nicht UNTERSCHREITEN darf. Tue ich nicht: Ich ÜBERSCHREITE sie.

Es ist allerdings nur einer der Punkte, warum mir und meinem Projekt dieses Gesetz Recht gibt. Schauen wir also weiter.

Genau genommen hätte ich sogar schon bei §1 aufhören können zu lesen:
(1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch

1.Musiknoten,
2.kartographische Produkte,
3.Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie
4.kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.

(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.
(3) Letztabnehmer im Sinne dieses
Da steht in §1 Absatz 2 Pkt. 2
(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.
Sind sie nicht. Wie wir sehen bekommt man sie bei Huges und Nobles in Pfund genauso wie bei goodreads in Dollar in den USA.

Womit wir noch zu §3 kommen wollen.
§ 3 Preisbindung
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.
Für gebrauchte Bücher gilt diese Regelung überhaupt nicht. So bald jemand ein Buch erwirbt, auch dann, wenn er es nur erwirbt um es weiterzuverkaufen und er verfügt über keinen Gewerbeschein, es sich also um keinen Händler handelt, gilt das Buch als gebraucht. Ob ich nun ein gebrauchtes Buch billiger, oder wie eine Gutenbergbibel teurer verkaufe, obliegt meinem kaufmännischen Verständnis.

Das Einzige, was nach diesem Gesetz bedenklich ist, sind also die hier getroffenen Aussagen.

Wäre man boshaft veranlagt könnte man nämlich behaupten:

Das war Geschäftsschädigung. Möglicherweise sogar Verleumdung.


Ich bin allerdings nicht nachtragend. Denke mir wieder einmal: Eine lustige Form der Werbung.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Übrigens schaut eine Angabe bei epubli über Preisgestaltung, wenn man das Buch anlegt so aus.


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Detlef
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von Detlef »

PastorPeitl hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 05:53...

Wäre man boshaft veranlagt könnte man nämlich behaupten:

Das war Geschäftsschädigung. Möglicherweise sogar Verleumdung.


Ich bin allerdings nicht nachtragend. Denke mir wieder einmal: Eine lustige Form der Werbung.
Gibt es wirklich Leute, die so'n Schaiss kaufen?
Die Wahrheit lässt sich pachten, mit dem Glauben an des Gottes Sohn, doch die Thesen sind vergänglich, allen Gläubigen zum Hohn! (Gert Reichelt)
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