Die Diskussion war mir übrigens heute einen Artikel wert. Ich finde es nämlich wirklich lustig, wenn Menschen nicht zwischen:
"Ich mache etwas billiger" oder "ich mache etwas teurer" unterscheiden können.
https://sensationsmeldung.wordpress.com ... ok-prices/
Im Gesetz kein Wort davon steht, dass es in Deutschland eine Preisregulation wie früher in den kommunistischen Staaten gibt,
sondern nur, dass ich bestimmte Preise nicht UNTERSCHREITEN darf. Tue ich nicht: Ich ÜBERSCHREITE sie.
Es ist allerdings nur einer der Punkte, warum mir und meinem Projekt dieses Gesetz Recht gibt. Schauen wir also weiter.
Genau genommen hätte ich sogar schon bei §1 aufhören können zu lesen:
(1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch
1.Musiknoten,
2.kartographische Produkte,
3.Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie
4.kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.
(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.
(3) Letztabnehmer im Sinne dieses
Da steht in §1 Absatz 2 Pkt. 2
(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.
Sind sie nicht. Wie wir sehen bekommt man sie bei Huges und Nobles in Pfund genauso wie bei goodreads in Dollar in den USA.
Womit wir noch zu §3 kommen wollen.
§ 3 Preisbindung
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.
Für gebrauchte Bücher gilt diese Regelung überhaupt nicht. So bald jemand ein Buch erwirbt, auch dann, wenn er es nur erwirbt um es weiterzuverkaufen und er verfügt über keinen Gewerbeschein, es sich also um keinen Händler handelt, gilt das Buch als gebraucht. Ob ich nun ein gebrauchtes Buch billiger, oder wie eine Gutenbergbibel teurer verkaufe, obliegt meinem kaufmännischen Verständnis.
Das Einzige, was nach diesem Gesetz bedenklich ist, sind also die hier getroffenen Aussagen.
Wäre man boshaft veranlagt könnte man nämlich behaupten:
Das war Geschäftsschädigung. Möglicherweise sogar Verleumdung.
Ich bin allerdings nicht nachtragend. Denke mir wieder einmal: Eine lustige Form der Werbung.