Magdalena61 hat geschrieben:5. Mose 21, 10-14 fordert nicht dazu auf, kriegsgefangene Frauen zu vergewaltigen!
Vergewaltigung und die daraus resultierenden Verpflichtungen werden ein Kapitel weiter behandelt.
5. Mose 22.
Sicher? Das, was in 5. Mose 21, 10-14 beschrieben wird, wurde damals vielleicht nicht als Vergewaltigung verstanden, nach heutigem Verständnis sieht das jedoch anders aus.
5. Mose 22, 28-29 beschreibt klar sexuelle Handlungen, die GEGEN den Willen der Frau geschehen ("ergreift") => Vergewaltigung, da sind wir uns wohl einig (Vers 29 ist übrigens eines der widerwärtigsten Gesetze, die ich jemals gesehen habe). Aber wenn es um die Ehe mit weiblichen Gefangenen geht, ist der Wille der Frau schlicht und einfach egal, sie hat in dieser Sache kein Mitspracherecht. ER darf sie zur Frau nehmen, wenn es IHM passt und darf sie gehen lassen, wenn sie IHM nicht mehr gefällt. Wo ist der Vers "Wenn sie jedoch keinen Gefallen an dir hat, so nimm sie nicht zur Ehe und lass sie gehen, wohin sie will."?
Wenn dich also jemand gegen deinen Willen zur Frau nimmt und die mit der Ehe verbundenen sexuellen Handlungen an dir vollzieht, ist das in deinen Augen dann keine Vergewaltigung? Ist es nicht womöglich sogar schlimmer? Ich möchte Vergewaltigungen in keinster Weise verharmlosen, aber wenn ich mich entscheiden müsste, ob ich nur einmal vergewaltigt werde oder ob ich dank göttlicher Gesetzgebung gezwungen werde, gegen meinen Willen mit jemandem zu leben, der mich immer wieder vergewaltigt, dann wüsste ich, wie ich mich entscheiden würde.