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Re: Christ und Lüge

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 19:32
von Opa Klaus
Na dann zurück zum Leitthema. Dazu gibts noch viel zu sagen.

***** wenn denn Lüge nur bei Vorsatz vorliegen soll *****
wie soll man dann die unbewusste Weitergabe von Lügen nennen,
wenn man die Lügen nicht sofort erkennt und dann unbewusst, fahrlässig weitergibt?
WIE nennt man diese unabsichtliche Weitergabe?
  • Gibt es für solche unbewusste, unabsichtliche Weitergabe vollen 100% Freispruch?
Ich frage deshalb, weil auf religiösem Gebiet kaum noch einer unterscheiden kann,
ob ihm die Wahrheit oder Unwahrheit gesagt wird
und was er seinen Nachkommen als Wahrheit weitergeben soll.

Alle Lügen werden doch niemals restlos vorsätzlich, absichtlich weiter gegeben!
Viele Lügen werden gar nicht als solche schnell genug erkannt und oft ungeprüft weiter gegeben.
  • Zum Lügen-Prüfen, Hinterfragen, Erkennen - wie sieht dazu -> ->
    -> -> die Verantwortung und Verpflichtung jedes Menschen zur Abwehr aus?
Angesichts der ewigen Überschwemmung des Menschen mit religiösen Unwahrheiten, Irrlehren und Lügen
müsste sich der Mensch doch wehren können und Wahn von Wirklichkeit unterscheiden wollen und können.
  • Muss der Mensch sich die Lügenflut blind und wehrlos gefallen lassen?
    Wo liegt der Fehler?
Hinter Betrug/Lügen steckt doch eine starke Manipulation, Beeinflussung, Steuerung des Menschen!
Will man so was denn? Was gefällt daran so gut?

ooooooooo
Bin ich so entsetzlich blöd und geistesgestört,
dass ich solche Fragen stelle?
Oder kann es umgekehrt sein, wenn Antworten verweigert werden?

Re: Christ und Lüge

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 19:53
von Helmuth
Opa Klaus hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 19:32 wie soll man dann die unbewusste Weitergabe von Lügen nennen,
Irrtum.
Opa Klaus hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 19:32
  • Gibt es für solche unbewusste, unabsichtliche Weitergabe vollen 100% Freispruch?
Ja, weil so prinzipiell keine Schuld vorliegt. Ohne Tatbestand keine Verurteilung.
Opa Klaus hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 19:32 Alle Lügen werden doch niemals restlos vorsätzlich, absichtlich weiter gegeben!
Das ist ein Irrtum. So ist das Gesagte gleich hier gut anwendbar. Du lügst damit nicht. Es stimmt zwar nicht, was du sagst, aber das macht dich auch nicht schuldig.

Die juristische Basis wurde aber schon vorgelegt. Werden wie auch mal weiter kommen? Vielleicht ist es aber nicht nötig, da sich die Ausgangslage seit der Themenstellung geändert hat. Für verbleibende Fragen empfehle ich ein neues Thema, da es sich hier für meine Begriffe schon verfilzt hat

Lüge im Höheren

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 20:24
von Anthros
Opa Klaus hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 19:32 Gibt es für solche unbewusste, unabsichtliche Weitergabe vollen 100% Freispruch?
In einem höheren Sinne als das Weltliche nicht.

Re: Christ und Lüge

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 20:47
von Opa Klaus
Zu der Frage nach dem Freispruch für unbewusste Übernahme und Weitergabe von Lügen noch was >>>
da hätte Gott doch Kain und Abel nach Eden zurückkehren lassen müssen,
diese hatten doch Bewusst nichts mit dem Lügendrama zu tun!
Nach Rückkehr in Eden hätten sich diese beiden dann auch nicht blutig gestritten.

Dann die gewarnten Menschen vor der Sintflut, die haben sich doch nur "Total unschuldig geirrt"! ?
Schützt jeglicher "Irrtum" (=geistige Blindheit) die Menschen vor jedem Schaden?
Wenn ich so was glauben soll, dann müsste ich meinen Verstand wegen schwersten Dachschaden über Bord werfen.
Und solcher Frontal-Angriff auf den Verstand kommt vom Geist der Welt Satans.

Re: Christ und Lüge

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 23:17
von Larson
Opa Klaus hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 20:47 Schützt jeglicher "Irrtum" (=geistige Blindheit) die Menschen vor jedem Schaden?
Es gibt ein Sprichwort: "Unwissenheit nützt nicht vor Strafe...." **
Es nützt also nichts, seine Hände in der Unwissenheit der Unschuld zu waschen..

** das ist ncht nur ein Sprichwort, sondern das Gesetzt handelt so.

Re: Christ und Lüge

Verfasst: Mi 10. Aug 2022, 11:14
von Opa Klaus
Larson hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 23:17
Opa Klaus hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 20:47 Schützt jeglicher "Irrtum" (=geistige Blindheit) die Menschen vor jedem Schaden?
Es gibt ein Sprichwort: "Unwissenheit nützt nicht vor Strafe...." **
Es nützt also nichts, seine Hände in der Unwissenheit der Unschuld zu waschen..
** das ist nicht nur ein Sprichwort, sondern das Gesetzt handelt so.
:thumbup: "Das will ich doch auch meinen". Wenn User Helmuth sich also hinter dem Lügen-Eratz-Begriff "Irrtum" Freispruch von Verantwortung und Schuld verschaffen will, dann hat er noch niemals in seinem Leben den "Geist Gottes" besessen.
Aber dafür reichlich den >Geist der Welt Satans", den besitzt er 100% mit Sicherheit - was schon allein sein Trinitäts-Glaube beweist - um nur einen seiner vielen Irrglauben zu nennen.
Helmuth sperrt sich vor dem eigenen lernen.
Röm 2,21 Der du nun einen anderen lehrst, du lehrst dich selbst nicht? Der du predigst, man solle nicht stehlen, du stiehlst? Helmuth "stielt" die Liebe der Menschen zu Gott durch gotteslästerliche Religions-Überlieferungen. Mt 15,3 Er (Jesus) aber antwortete und sprach zu ihnen: Warum übertretet auch ihr das Gebot Gottes um eurer Überlieferung willen?

Helmuth - Du hättest Dich nicht mit mir anlegen sollen - das haste nun davon.

Nach der Bibel fängt das gerade-Richten beim Hause Gottes an!
Wer zu spröde ist und sich nicht gerade biegen lassen will - der zerbricht eben - und ab in die Tonne damit.

Volksmund und Strafgesetz

Verfasst: Mi 10. Aug 2022, 11:28
von Anthros
Larson hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 23:17 Es gibt ein Sprichwort: "Unwissenheit nützt nicht vor Strafe...." **
Es nützt also nichts, seine Hände in der Unwissenheit der Unschuld zu waschen..
§ 17 des Strafgesetzbuches besagt: Wem die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, der wird nur dann nicht bestraft, wenn ihm das Unrechtsbewusstsein unvermeidbar fehlte.
Das Strafgesetzbuch unterscheidet, während es der Volksmund nicht tut.

Re: Volksmund und Strafgesetz

Verfasst: Mi 10. Aug 2022, 15:17
von Larson
Anthros hat geschrieben: Mi 10. Aug 2022, 11:28
Larson hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 23:17 Es gibt ein Sprichwort: "Unwissenheit nützt nicht vor Strafe...." **
Es nützt also nichts, seine Hände in der Unwissenheit der Unschuld zu waschen..
§ 17 des Strafgesetzbuches besagt: Wem die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, der wird nur dann nicht bestraft, wenn ihm das Unrechtsbewusstsein unvermeidbar fehlte.
Das Strafgesetzbuch unterscheidet, während es der Volksmund nicht tut.
Es ist dann immer am besten, auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren.

Re: Volksmund und Strafgesetz

Verfasst: Mi 10. Aug 2022, 15:24
von Opa Klaus
Larson hat geschrieben: Mi 10. Aug 2022, 15:17 Es ist dann immer am besten, auf unzurechnungsfähigkeit zu plädieren.
:thumbup: :D Volltreffer! :wave:

Re: Christ und Lüge

Verfasst: Mi 10. Aug 2022, 19:07
von Oleander
Larson hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 23:17 Es gibt ein Sprichwort: "Unwissenheit nützt nicht vor Strafe...." **
Und man plappert es nach, ohne sich echte Gedanken darüber zu machen?

Mum hat einen Kilo Äpfel gekauft und sie in eine Obstschüssel getan und diese in der Küche plaziert.
Die Tochter kommt heim, sieht die Äpfel und nimmt sich einen.
Abends kommt Mum heim und bemerkt, es fehlt ein Apfel und fragt nach, wer sich einen Apfel genommen hat.
Die Tochter sagt: Ich!
Worauf die Mutter meint: Wer hat dir erlaubt, ohne Fragen von den Äpfel zu nehmen, die brauche ich für....
Die Tochter: Ja das wusste ich ja nicht!
Die Mutter zu ihr: Das interessiert mich aber nicht! Weil du das getan hast, wirst/musst du jetzt...