Johncom hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 02:57
Magdalena61 hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 01:38
Wer noch nicht mitgekriegt hat, was unsere Jugend durch den gewollten oder zumindest tolerierten Kontrollverlust der "unsere Demokraten" leiden muss...bzw. wem das egal ist, der wählt "weiter so".
Ich
will das nicht mehr.
Wer kann denn so etwas wollen?
Das will niemand hier, auch CDU-Merkel dachte nicht an so was.
Aber Merkel sagte ja schon früh, der (direkten) Demokratie vertraue sie nicht. Mehr den privaten Stiftungen, also Soros & Co, den Milliardären, die Milliarden geben an Unis, die dann entsprechende Begründungen liefern, warum die westliche Zivilisation "vermischt" werden soll bis zum Untergang. So wurde ihr zur Macht verholfen. Oder zur Stellvertreter-Macht. Deutschland dürfe "nie wieder" eigene Wege gehen, das war ihr Credo. Ob Migration, ob Russland betrügen (Minsker Abkommen) oder Pandemie-Diktatur, sie führte immer nur Befehle ihrer Befehlshaber aus. Sei es die UN, die EU, die WHO, das Pentagon, die NATO.
Komisch wie sich die "Demokratischen" Altparteien jetzt winden und sich zum Schein gegenseitig Fehler vorwerfen. Aber das ist nur professionell: Die Sprecher der Parteien haben alle einen Coach, der sagt: trete aggressiv auf so das es den Schein erweckt als würdest du für eine bessere Sache kämpfen. CDU gegen Grüne, gegen SPD , .. alles Bla Bla. Nur Schauspielerei.
Demokratie - Deutschland - Staat??
Ich habe an dieser Stelle einmal eine Frage: Ist Deutschland in dem Sinne der Definition überhaupt ein Staat, ein eigenständiger Staat?
Betrachten wie einmal das Grundgesetz etwas genauer:
Der Begriff Grundgesetz bezeichnet ein Regelwerk, welches laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 [RGBl. 1910]) als ein "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit" umschrieben wird. Diese Funktion des so genannten Grundgesetzes als provisorisches Rechtskonstrukt kommt im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Artikel 146 klar und eindeutig zum Ausdruck.
Und der Artikel 146 liest sich dann so, in der Fassung vom 1992:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Jetzt kommt vielleicht Kritik , das doch die Begriffe "Grundgesetz" und "Verfassung" bedeutungsgleich seien. Daraus wird oft starrköpfig die Behauptung abgeleitet: "Das Grundgesetz ist unsere Verfassung!"
Tatsächlich bestätigt sogar die
Bundeszentrale für politische Bildung: "
Das Grundgesetz war keine Verfassung".Damit ist schon mal klargestellt, dass die beiden Begriffe "Grundgesetz" und "Verfassung", die umgangssprachlich synonym verwendet werden, eben doch nicht bedeutungsgleich sind.
https://www.bpb.de/themen/nachkriegszei ... tz-heisst/
Der Satz
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
ergäbe auch keinen Sinn, wenn die Begriffe bedeutungsgleich und somit austauschbar wären.
Kommen wir also zu der Frage: Wie entstand das Grundgesetz, wer hat daran mitgewirkt?
Antwort:
Im Jahr 1948 beriefen drei ausländische Besatzungsmächte willkürlich ausgewählte Politiker in eigens zum Zweck der Ausarbeitung und Verabschiedung eines befristet gültigen Provisoriums zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit für einen in naher Zukunft zu gründenden Staat eingerichtete parlamentarische Räte. Diese erarbeiteten Entwürfe für ein Grundgesetz und mussten dieselben den Behörden der drei westalliierten Besatzungsmächte zur Prüfung vorlegen und von ihnen redigieren lassen. Dann konstituierte sich der nichtgewählte, sondern von Okkupanten installierte Parlamentarische Rat im Bonner Museum König als provisorischer Bundestag und setzte das von den Besatzungsmächten genehmigte und redigierte Grundgesetz für die westalliierte Besatzungszone, später BRD genannt, in Kraft.
Daraus lässt sich logisch schlussfolgern:
Das eine Verfassung durch ein freies Volk (!) in einem souveränen Staat (!) erarbeitet und angenommen wird,
Dass das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" keine Verfassung ist,
Das mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland folgerichtig kein Staat errichtet wurde,
Das durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein "Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges" geschaffen wurde.
Leben wir also in einem Bestatzungskonstrukt?
Ich würde sagen, Die Bundesrepublik Deutschland ist, was sie seit 1949 schon immer war, ein verwaltungstechnisches "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit" basierend auf einem "Grundgesetz".
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wiederum ist ein besatzungsrechtliches Statut, welches durch den Alliierten Kontrollrat erlassen wurde.
Eventuelle Kritik sollten juristisch untermauert sein