Re: Ist das apostolische Glaubensbekenntnis heute Glaubensgrundlage?
Verfasst: Mi 20. Jul 2022, 07:09
Du, auch wenn Du es nicht glaubst. Er wollte sich ursprünglich von der römisch-katholischen Kirche überhaupt nicht absondern. Im Luthermuseum erfährst Du, dass er diese Einstellung bis zu seinem Tod beibehalten hat.
Der Bann des Papstes Leo X. liess ihm allerdings nicht viel andere Wege. Man erklärte ihn als vogelfrei.
Das was Du da behauptest, wäre ident mit:
Die Hugenotten waren ja selbst schuld, dass sie verfolgt wurden, weil sie sich absondern wollten.
Nein. Luther sagt dazu: Semper Reformanda.
Also immerwährende Erneuerung. Und wollte die Kirche der damaligen Zeit eigentlich dazu einladen, wieder zum ursprünglichen Christentum zurückzukehren. Das apostolische Glaubensbekenntnis wieder Ernst zu nehmen.
Scheiterte allerdings mit dem frommen Wunsch an einem eher sturen Papst Leo X.
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Lu ... 1518/1519)
Der Bann des Papstes Leo X. liess ihm allerdings nicht viel andere Wege. Man erklärte ihn als vogelfrei.
Das was Du da behauptest, wäre ident mit:
Die Hugenotten waren ja selbst schuld, dass sie verfolgt wurden, weil sie sich absondern wollten.
Nein. Luther sagt dazu: Semper Reformanda.
Also immerwährende Erneuerung. Und wollte die Kirche der damaligen Zeit eigentlich dazu einladen, wieder zum ursprünglichen Christentum zurückzukehren. Das apostolische Glaubensbekenntnis wieder Ernst zu nehmen.
Scheiterte allerdings mit dem frommen Wunsch an einem eher sturen Papst Leo X.
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Lu ... 1518/1519)
Im Juli 1518 eröffnete die römische Kurie ein Verfahren gegen Luther, dessen Ergebnis ihm als citatio am 7. August 1518 zugestellt wurde. Er sollte sich binnen 60 Tagen in Rom einfinden, um sich gegen den Vorwurf der Häresie zu rechtfertigen. Sein Landesherr Friedrich der Weise erwirkte bei der Kurie Luthers Verhör auf dem Reichstag zu Augsburg.[84] Als die Resolutiones in Rom bekannt wurden, verschlechterte sich Luthers Situation im anstehenden Prozess einschneidend: in einem päpstlichen Breve vom 23. August 1518 wurde seine notorische, also offenkundige Ketzerei festgestellt, die Beweiserhebung war damit schon weitgehend abgeschlossen. Kardinal Thomas de Vio genannt Cajetan, der als päpstlicher Legat am Reichstag zu Augsburg teilnahm, war beauftragt, Luther in seine Gewalt zu bringen. Auch auf anderen Wegen suchte die Kurie, Luthers habhaft zu werden. Am 25. August 1518 schrieb der Protomagister der Augustinereremiten an den sächsischen Provinzial des Ordens, Gerhard Hecker, er solle Luther kraft apostolischer Autorität festnehmen, wobei die Mitglieder der Reformkongregation ihn hierin unterstützen möchten. Als Protomagister könne er über alle Helfer Luthers das Interdikt verhängen.[87]