Das heißt, dass es einen Sonderfall gibt in dem du eurem "Institut" einen Sonderpreis einräumen darfst, d.h. es wäre okay, wenn das IFCF die Bücher zu einem günstigeren Preis einkaufen darf. Das gilt nicht für den Weiterverkauf durch das IFCF (vgl. Formulierung in Punkt 5).PastorPeitl hat geschrieben: ↑Sa 13. Aug 2022, 05:04 Da steht in §5 wie folgt:[...]
4. Sonderpreise für Institutionen, die bei der Herausgabe einzelner bestimmter Verlagswerke vertraglich in einer für das Zustandekommen des Werkes ausschlaggebenden Weise mitgewirkt haben,
5.Sonderpreise für Abonnenten einer Zeitschrift beim Bezug eines Buches, das die Redaktion dieser Zeitschrift verfasst oder herausgegeben hat, und
[...]
Da du links und rechts versuchst, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, wundert mich das nicht.Nun: Ich bin für teurer.
In §3 steht ganz klar "muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten". Einhalten. Nicht "nicht unterschreiten", einhalten. Wenn du den Preis überschreitest, hast du ihn nicht mehr eingehalten.PastorPeitl hat geschrieben: ↑Sa 13. Aug 2022, 05:53 Im Gesetz kein Wort davon steht, dass es in Deutschland eine Preisregulation wie früher in den kommunistischen Staaten gibt,
sondern nur, dass ich bestimmte Preise nicht UNTERSCHREITEN darf. Tue ich nicht: Ich ÜBERSCHREITE sie.
Dieses Argument fußt weiterhin auf der Behauptung, dass es sich bei deinen als "deutsch" gelisteten Büchern um fremdsprachige Bücher handelt, nur weil sie auch andere Sprachen enthalten. Ob diese Kategorisierung vor Gericht bestand hätte, darf angezweielt werden.Genau genommen hätte ich sogar schon bei §1 aufhören können zu lesen:
[...]
Da steht in §1 Absatz 2 Pkt. 2Sind sie nicht. Wie wir sehen bekommt man sie bei Huges und Nobles in Pfund genauso wie bei goodreads in Dollar in den USA.(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.
Stimmt, aber:Womit wir noch zu §3 kommen wollen.
[...]
Für gebrauchte Bücher gilt diese Regelung überhaupt nicht.
Knallhart gelogen. Ich hatte in einem meiner gestrigen Posts eine entsprechende Stelle bereits verlinkt, da ich mir sicher war, dass du versuchen wirst, es so darzustellen, als wären die Bücher dann als gebraucht einzustufen, um das Gesetz zu umgehen. Hier noch einmal erweitert:So bald jemand ein Buch erwirbt, auch dann, wenn er es nur erwirbt um es weiterzuverkaufen und er verfügt über keinen Gewerbeschein, es sich also um keinen Händler handelt, gilt das Buch als gebraucht.
Auch dein Verweis auf einen fehlenden Gewerbeschein hilft dir da nicht weiter, im Gegenteil er legt letztendlich nur eine weitere rechtliche Problematik offen.Sind auch gebrauchte Bücher preisgebunden?
Wann ist ein Buch gebraucht?
Ein Buch ist - unabhängig von seinem Zustand - dann gebraucht, wenn bereits einmal der gebundene Ladenpreis hierfür gezahlt wurde. Es ist also nicht zu beanstanden, wenn jemand etwa ein Buch geschenkt erhält und es über ebay oder den Amazon-Marketplace veräußert. Wer allerdings Bücher ankauft, um sie - etwa als Händler oder Antiquar - wieder zu verkaufen, ist kein Letztabnehmer sondern Wiederverkäufer. Ein unterliegt beim Weiterverkauf mangelfreier Bücher wiederum der Preisbindung, unabhängig von der Höhe seines Einkaufspreises.
Quelle
Ähnlich wie bei deinem lächerlichen Nationalismusvorwurf ist auch hier meine Antwort: Nur zu, versuch''s ruhig.Das war Geschäftsschädigung. Möglicherweise sogar Verleumdung.
Was Geschäftsschädigung angeht, wäre eine Selbstanzeige deinerseits jedoch angebrachter. Allein schon für die Veröffentlichung von "Widerstand".