Ein Mann vom Schlag

Literatur, Malerei, Bildhauerei
CoolLesterSmooth
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 05:04 Da steht in §5 wie folgt:
[...]
4. Sonderpreise für Institutionen, die bei der Herausgabe einzelner bestimmter Verlagswerke vertraglich in einer für das Zustandekommen des Werkes ausschlaggebenden Weise mitgewirkt haben,
5.Sonderpreise für Abonnenten einer Zeitschrift beim Bezug eines Buches, das die Redaktion dieser Zeitschrift verfasst oder herausgegeben hat, und
[...]
Das heißt, dass es einen Sonderfall gibt in dem du eurem "Institut" einen Sonderpreis einräumen darfst, d.h. es wäre okay, wenn das IFCF die Bücher zu einem günstigeren Preis einkaufen darf. Das gilt nicht für den Weiterverkauf durch das IFCF (vgl. Formulierung in Punkt 5).
Nun: Ich bin für teurer.
Da du links und rechts versuchst, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, wundert mich das nicht.
PastorPeitl hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 05:53 Im Gesetz kein Wort davon steht, dass es in Deutschland eine Preisregulation wie früher in den kommunistischen Staaten gibt,
sondern nur, dass ich bestimmte Preise nicht UNTERSCHREITEN darf. Tue ich nicht: Ich ÜBERSCHREITE sie.
In §3 steht ganz klar "muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten". Einhalten. Nicht "nicht unterschreiten", einhalten. Wenn du den Preis überschreitest, hast du ihn nicht mehr eingehalten.
Genau genommen hätte ich sogar schon bei §1 aufhören können zu lesen:
[...]
Da steht in §1 Absatz 2 Pkt. 2
(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.
Sind sie nicht. Wie wir sehen bekommt man sie bei Huges und Nobles in Pfund genauso wie bei goodreads in Dollar in den USA.
Dieses Argument fußt weiterhin auf der Behauptung, dass es sich bei deinen als "deutsch" gelisteten Büchern um fremdsprachige Bücher handelt, nur weil sie auch andere Sprachen enthalten. Ob diese Kategorisierung vor Gericht bestand hätte, darf angezweielt werden.
Womit wir noch zu §3 kommen wollen.
[...]
Für gebrauchte Bücher gilt diese Regelung überhaupt nicht.
Stimmt, aber:
So bald jemand ein Buch erwirbt, auch dann, wenn er es nur erwirbt um es weiterzuverkaufen und er verfügt über keinen Gewerbeschein, es sich also um keinen Händler handelt, gilt das Buch als gebraucht.
Knallhart gelogen. Ich hatte in einem meiner gestrigen Posts eine entsprechende Stelle bereits verlinkt, da ich mir sicher war, dass du versuchen wirst, es so darzustellen, als wären die Bücher dann als gebraucht einzustufen, um das Gesetz zu umgehen. Hier noch einmal erweitert:
Sind auch gebrauchte Bücher preisgebunden?
Wann ist ein Buch gebraucht?


Ein Buch ist - unabhängig von seinem Zustand - dann gebraucht, wenn bereits einmal der gebundene Ladenpreis hierfür gezahlt wurde. Es ist also nicht zu beanstanden, wenn jemand etwa ein Buch geschenkt erhält und es über ebay oder den Amazon-Marketplace veräußert. Wer allerdings Bücher ankauft, um sie - etwa als Händler oder Antiquar - wieder zu verkaufen, ist kein Letztabnehmer sondern Wiederverkäufer. Ein unterliegt beim Weiterverkauf mangelfreier Bücher wiederum der Preisbindung, unabhängig von der Höhe seines Einkaufspreises.

Quelle
Auch dein Verweis auf einen fehlenden Gewerbeschein hilft dir da nicht weiter, im Gegenteil er legt letztendlich nur eine weitere rechtliche Problematik offen.
Das war Geschäftsschädigung. Möglicherweise sogar Verleumdung.
Ähnlich wie bei deinem lächerlichen Nationalismusvorwurf ist auch hier meine Antwort: Nur zu, versuch''s ruhig.
Was Geschäftsschädigung angeht, wäre eine Selbstanzeige deinerseits jedoch angebrachter. Allein schon für die Veröffentlichung von "Widerstand".
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Du hast glaube ich nicht gelesen, dass ich nichts unternehmen will. Allerdings hätte auch Dir auffallen können, dass fremdsprachige Bücher bereits im §1 ausgenommen sind. Und es handelt sich um fremdsprachige Bücher. Fremdsprachige Bücher sind nach diesem Gesetz überhaupt nur dann relevant, wenn sie ausschließlich für den Verkauf in Deutschland gedacht sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/buch ... 10002.html

Inbegriffen sind nur fremdsprachige Bücher, die ausschließlich dem Handel in Deutschland gewidmet sind. Nun, dass ist bei uns, da unsere Bücher auch in den USA, Frankreich, Japan und Indien angeboten werden wohl kaum der Fall. Ausser Du siehst all dies als Deutschland. Daher sind sie nach §1 ausgenommen.

Für mich kommt noch dazu, dass in §5 nicht steht, dass ich sie nicht zu einem anderen Preis handeln darf. Sondern nur, dass sie nicht BILLIGER sein dürfen. Nun, wenn die Menschen 1 oder 2 EUR mehr verlangen, wird es nicht biliiger das Buch, sondern TEURER. Und diesbezüglich ist nach diesem Gesetz überhaupt keine Grenze gesetzt.

Insofern darf natürlich ein jeder fremdsprachige, noch dazu importierte Bücher teurer verkaufen, als ich diese erstanden habe. Weil §5 ja dadurch überhaupt nicht verletzt wird. Der SInn des Gesetzes ist Preisdumping zu verhindern, nicht Buchverkauf.

Dazu kommt: Niemand kauft ein Buch an, um es als Händler oder Antiquar weiter zu verkaufen. Sondern um es als Mitglied des Instituts Für Christliche Forschung (IFCF) anderen Lernwilligen weiterzugeben. Daher wird darauf bestanden, dass es sich ausschließlich um Mitglieder des Instituts handelt.

Und bitte nicht schon wieder löschen, weil Du wieder einmal nicht Recht behalten hast.

Dankbar bin ich Dir wirklich nach wie vor für die Aussage:

Da fehlt ein Impressum. Es wurde dadurch zu einem Dreiländer-Projekt innerhalb der EU und daher EU-förderfähig.
Zuletzt geändert von PastorPeitl am Sa 13. Aug 2022, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
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CoolLesterSmooth
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 08:20 Du hast glaube ich nicht gelesen, dass ich nichts unternehmen will.
Doch hab ich, ich will dir nur (auch für zukünftige Fälle) klarmachen, dass ich nichts auf solche Drohungen gebe.
Und es handelt sich um fremdsprachige Bücher.
Weiterhin zweifelhaft.
Das §5 nur vorsieht, dass ich einen Mindestpreis nicht unterschreiten darf. Überhaupt nach oben keine Grenze gesetzt ist.
Du klammerst dich an eine Formulierung, die sich explizit auf den Import bezieht und ignorierst weiterhin den allgemeingültigen §3.
Dazu kommt: Niemand kauft ein Buch an, um es als Händler oder Antiquar weiter zu verkaufen. Sondern um es als Mitglied des Instituts Für Christliche Forschung (IFCF) anderen Lernwilligen weiterzugeben.
Der entscheidende Punkt ist, dass sie angekauft werden, um sie weiterzuverkaufen. Ich verweise auch noch einmal darauf, ab wann etwas als geschäftsmäßig gilt.
Und bitte nicht schon wieder löschen, weil Du wieder einmal nicht Recht behalten hast.
Wo habe ich jemals etwas gelöscht, weil ich nicht Recht behalten hätte?
Ist auch eine interessante Einordnung, ich hätte "wieder einmal nicht Recht behalten", wo du es doch bist, der in unseren Diskussionen immer und immer wieder daneben liegt.
Zuletzt geändert von CoolLesterSmooth am Sa 13. Aug 2022, 08:35, insgesamt 1-mal geändert.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Verstehe ich: Es war auch in Wahrheit nicht in Deiner Richtung gemeint. Sorry, wenn Du Dich angesprochen fühltest. Vielmehr habe ich mich über Salome geärgert, die einfach bekannt gab: Die sind kriminell. Weil dies wieder einmal nicht stimmt.

Problem: Du hast Dich schützend hinter Salome gestellt. Und damit sind wir beide wieder aufeinandergeprallt.

Tut mir leid: Du hast bei mir nämlich wirklich einen Sonderstatus. Ich bin Dir immer noch dankbar für den Rat "Impressum".

Danke, Du. Der war Gold wert.

Wie soll es zweifelhaft sein, dass es fremdsprachige Bücher sind, wenn zwei Drittel andere Sprachen als Deutsch sind?

Was sonst als Import? DIe Bücher haben ein Impressum "Bulgarien".
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 08:34 Vielmehr habe ich mich über Salome geärgert, die einfach bekannt gab: Die sind kriminell. Weil dies wieder einmal nicht stimmt.
So lange du das, was du hier als Vorhaben präsentierst nicht in die Tat umsetzt zumindest noch nicht.
Ich bin Dir immer noch dankbar für den Rat "Impressum".
Das sagst du nun schon zum dritten mal, dabei habe ich das Wort "Impressum" kein einziges mal erwähnt. Ich habe jedoch eine Ahnung, warum du diesen Punkt so penetrant immer und immer wieder anführst und kann dir sagen, dass es mir zunehmend schwer fällt dich auch nur noch ein Stückchen ernst zu nehmen.
Wie soll es zweifelhaft sein, dass es fremdsprachige Bücher sind, wenn zwei Drittel andere Sprachen als Deutsch sind?
Alle Inhalte der fremsprachigen Teile sind auch auf Deutsch enthalten und du ignorierst weiterhin, dass deine Bücher als deutsch im VLB gelistet sind.
Was sonst als Import? DIe Bücher haben ein Impressum "Bulgarien".
Und welche Grenze überquert das Buch, wenn ich es in Deutschland bestelle?
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Der Punkt ist: Ich habe seit 2019 einen einzigen Wohnsitz auf der Welt. Chervena Stena 7, 6300 Haskovo. Keinen Wohnsitz in Deutschland. Keinen in Österreich. Bin seither Auslandsösterreicher in Bulgarien. Mit Dauerniederlassung (5 Jahre, dann verlängert) in Bulgarien. Und natürlich exportiere ich Bücher, wenn ich sie hier in Bulgarien schreibe, da ich aber primär deutschsprachig bin, sie in Österreich, Deutschland oder der Schweiz verkaufen will.

Und dann kommt ihr mir laufend mit irgendwelchen deutschen Rechten daher, bei denen ich mich frage:

Wie kann ich jemand vor Ort finden, der sich um den Verkauf kümmert. Denn von 1238 km Entfernung nach Wien, guten 1869 km bis Berlin ist das gar nicht so einfach. Habe es gerade einmal mit google Entfernung abgefragt, dass sind die realen Entfernungen.

Es ist logisch, dass ich die Bücher so gut ich es kann, zumindest 2 sprachig herausbringe. Bulgarisch ist hier die Landessprache. Englisch habe ich zugegebener Massen dazu genommen, weil Englisch weltweit ziemlich weit verbreitet ist. Ich davon ausgehe, dass man mit christlichen Büchern vor Allem in den USA punkten können müsste.
Zuletzt geändert von PastorPeitl am Sa 13. Aug 2022, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von Salome Winkler »

Du willst es einfach nicht verstehen. Du exportierst keine Bücher, denn Deine Bücher werden in Deutschland gedruckt. Es ist völlig egal, wo sie geschrieben werden. Werden sie hier gedruckt, unterliegen sie deutschen Gesetzten.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Also: Wenn ich die Bücher in China drucken lassen würde, weil dies billiger wäre, wären es auch keine chinesischen Bücher. Die Frage ist nicht: Wo werden die Bücher gedruckt, sondern wer ist Rechtehalter. Und das bin laut epubli Verträgen ich in Bulgarien. Daher muss ja auch mein Impressum und nicht das von epubli angegeben werden.

Es sind, da von einem Selfpublisher erstellt, zweifelsfrei keine deutschen, sondern bulgarische Bücher.

Der Verkauf unterliegt deutschen Rechten. Und zwar den Rechten, welche für importierte Bücher gelten.

Kein Recht an den Büchern wurde von mir an epubli abgetreten. Die haben nur ein Druck- und Vertriebsrecht.
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 10:45 Daher muss ja auch mein Impressum und nicht das von epubli angegeben werden.
Dennoch ist im VLB epubli als Verlag eingetragen.
PastorPeitl hat geschrieben: Sa 13. Aug 2022, 10:27Und dann kommt ihr mir laufend mit irgendwelchen deutschen Rechten daher
Überraschenderweise sind die für den Verkauf von Büchern in Deutschland relevant.
Wie kann ich jemand vor Ort finden, der sich um den Verkauf kümmert.
Um den Verkauf kümmert sich doch der Buchhandel "vor Ort".
Was du möchtest, sind zusätzlich noch ein paar Guerillaverkäufer, die deine Bücher unter die Leute bringen und das a) unter Missachtung der Buchpreisbindung, b) schwarz, da du an anderer Stelle behauptet hast, der Spaß müsste nicht versteuert werden und c) unter Übernahme des kompletten finanziellen Risikos, da du ja nicht auf eigene Kosten Bücher drucken lässt und an diese Händler verteilst. Ne, ne, die sollen schön die Bücher zum Vollpreis über den regulären Vertriebsweg beziehen. Wenn sie dann drauf sitzen bleiben, Pech gehabt. Was dich nicht stört, weil du im günstigsten Fall mit der Masche sogar doppelt abkassieren kannst.
Du suchst keine Verkäufer, du suchst sucker.
Und damit sind wir wieder beim Thema scam.
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Genau da sehe ich das Problem. Dadurch das ich in Deutschland überhaupt keine Werbung machen kann, keine Lesungen, keine Präsentationen, etc. geht der Verkauf so schleppend, dass ich mich wirklich frage:

Und wie kann ich selbst mit eingreifen?

epubli ist Spitze, wenn es darum geht, es bei den Bücherhändlern unterzubringen. Nur: Wenn von mir überhaupt nichts beigetragen werden kann, stehen sie dann beim Finden der Endkunden tatsächlich ziemlich auf der Seife.

Das ich nicht erwarten kann, dass Menschen die dafür nichts erhalten, die Aufgabe übernehmen ist mir klar. Ich selbst habe weder in Deutschland noch in Österreich eine Organisation, mit der ich zusammenarbeite. Die einzige Organisation der Living hands die tatsächlich steht, ist die Aussenstelle in Bulgarien.

Also muss ich einen Weg finden, wie diese ebenfalls etwas vom Buchvertrieb haben.

Denn: Auch unser Seniorpastor hat sich vor gut 3 Jahren als Unternehmensberater in einer neuen Branche selbstständig gemacht und kann daher nicht viel Zeit aufbringen.

Ich muss das daher auf eine Entfernung von über 1000 km zum Laufen bringen.
Ne, ne, die sollen schön die Bücher zum Vollpreis über den regulären Vertriebsweg beziehen.
Projektvorschlag

Und weil Du dauernd auf den Vollpreis bestehst. Den will ich überhaupt nicht antasten.

Mein Vorschlag lautet ja nicht, verkauft die Bücher unter Preis.

Das Team soll die Bücher um den Vollpreis beim Händler beziehen. Bin ich voll Deiner Meinung.

Damit es allerdings Menschen gibt, die bei Vollpreis die Bücher beziehen, dort wäre der Preis EUR 26,99 und bleibt dies auch, sollen Menschen die selben Bücher um EUR 27,99 oder EUR 28,99 verkaufen, damit es Menschen gibt, die mit anderen reden, dass es die Bücher überhaupt gibt.

Ich mache die Bücher nicht billiger, sondern noch teurer, damit noch ein Bereich darbleibt, den jemand anderer mitkassieren kann.

Billiger wären die Bücher, wenn sie die Menschen beim Fachhandel beziehen. Nur wissen sie das nicht. Und daher soll es Tip-Geber geben, die diese Bücher selbst zum Vollpreis beziehen und höher als der Vollpreis verkaufen.

Dafür entlohnt werden, dass sie Menschen sagen: Diese Bücher gibt es. Ich kann sie Dir um den Vollpreis + Vermittlungspreis verschaffen.

Daher ist meiner Meinung nach der §5 auch gar nicht berührt, weil es dort um Ermässigungen und nicht um Zuschläge beim Vertrieb geht.

Schwarzhandel?
b) schwarz, da du an anderer Stelle behauptet hast, der Spaß müsste nicht versteuert werden
Die Behauptung schwarz ist falsch. Innerhalb einer Freikirche kann es die verschiedensten Arbeitsgruppen geben. Also warum nicht auch eine Arbeitsgruppe, welche sich das Ziel steckt, die innerhalb der Freikirche erscheinenden Bücher an die Endkunden zu bringen? Machen die Zeugen Jehovas auch nicht anders. Nur sind die grösser und haben daher mehr Mitglieder, die die Aufgabe übernehmen können.

Oder wirfst Du den Zeugen Jehovas, die mit Büchern und Wachturm auf der Strasse stehen auch vor, dass wäre "Schwarzhandel"?

FInanzielles Risiko?

Wo ist das finanzielle Risiko, wenn ich eine Bestellung, die ich hereinbekommen habe eingebe, das Geld mir zuvor geben lasse und dem Endkunden dann sein Buch zukommen lasse? Und es ist tatsächlich eine Suchtätigkeit, welche sie ausführen. Ich bin zwar an vielen Stellen erhältlich: Niemand aber hat alle 100 Bücher. Noch nicht einmal epubli. Weil ein Teil auch als E-Bücher erschienen sind. Es keine zentrale Verkaufsstelle der E-Bücher von Tolino gibt.

Fazit

Könnte es sein, dass es Dir in Wahrheit ganz um etwas Anderes geht. Das DU einfach nicht willst, dass die Bücher zu den Endkunden finden?
Zuletzt geändert von PastorPeitl am Sa 13. Aug 2022, 11:36, insgesamt 3-mal geändert.
Mt 6,33 Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch das alles zufallen.
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