Re: Hitler- ein gläubiger Christ?
Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 13:52
Machen wir dann weiter, mit den geschichtlichen Zeugnissen, die das Zusammengehen von Nationalsozialismus und christlichen Kirchen im dritten Reich eindeutig beweisen:
1942 und 1943 - Der evangelisch-lutherische Pastor und frühere Propst von Neumünster und Segeberg Ernst Szymanowski (der sich ab 1941 "Ernst Biberstein" nennt) befiehlt als Chef des Einsatzkommandos 6 in Rostow/Ukraine die Ermordung von 2.000-3.000 Menschen, meist Juden. Szymanowski wechselte bereits 1936 vom kirchlichen Dienst in die SS, behielt aber seine Amtsbezeichnung "Pfarrer" bei. Vor dem Kriegsverbrecherprozess in Nürnberg leugnet er später weitgehend seine Taten und gibt vor, bei Massenmorden lediglich dabei gestanden zu sein. Die Gaswagen hielt er "aus humanitären Gründen für angebrachter" als Maschinengewehr-Salven: "Sie ist menschlich angenehmer. Die Leichen machen einen ruhigen und friedlichen Eindruck".
Auf die Frage des Gerichts nach möglichen Zeremonien oder Gebeten vor der Hinrichtung der Juden erklärt der Theologe: "Ich bin auch als Pfarrer nicht verpflichtet, Menschen zu bekehren. Es ist nicht meine Art, mich aufzudrängen. Außerdem muss ich hier ein Wort anführen, das vielleicht nicht ganz der Würde des Gerichts entspricht: ´Man soll Perlen nicht vor die Säue werfen`". [sic!]
(Der Spiegel, 13.12.1947)
Übrigens und genau das passt in's Bild: Der Lutheraner Ernst Biberstein wird 1948 als Kriegsverbrecher zunächst zum Tode verurteilt, 1955 dann aber zu lebenslanger Haft begnadigt. Im gleichen Jahr bittet er seine Landeskirche, sich für seine Freilassung einzusetzen. Und im Jahr 1957 wird er dann auf Antrag der evangelischen Landeskirche Schleswig-Holsteins tatsächlich freigelassen und wieder in den kirchlichen Dienst bei der Kirchenverwaltung in Neumünster übernommen. Dort bleibt er eine Zeitlang beschäftigt, bevor er wieder außerhalb der Kirche verschiedenen Arbeiten nachgeht. Die Kirche, die den ehemaligen Propst wieder anstellte, bezweifelte die Urteilsfähigkeit des Nürnberger Gerichtshofs.
1942 und 1943 - Der evangelisch-lutherische Pastor und frühere Propst von Neumünster und Segeberg Ernst Szymanowski (der sich ab 1941 "Ernst Biberstein" nennt) befiehlt als Chef des Einsatzkommandos 6 in Rostow/Ukraine die Ermordung von 2.000-3.000 Menschen, meist Juden. Szymanowski wechselte bereits 1936 vom kirchlichen Dienst in die SS, behielt aber seine Amtsbezeichnung "Pfarrer" bei. Vor dem Kriegsverbrecherprozess in Nürnberg leugnet er später weitgehend seine Taten und gibt vor, bei Massenmorden lediglich dabei gestanden zu sein. Die Gaswagen hielt er "aus humanitären Gründen für angebrachter" als Maschinengewehr-Salven: "Sie ist menschlich angenehmer. Die Leichen machen einen ruhigen und friedlichen Eindruck".
Auf die Frage des Gerichts nach möglichen Zeremonien oder Gebeten vor der Hinrichtung der Juden erklärt der Theologe: "Ich bin auch als Pfarrer nicht verpflichtet, Menschen zu bekehren. Es ist nicht meine Art, mich aufzudrängen. Außerdem muss ich hier ein Wort anführen, das vielleicht nicht ganz der Würde des Gerichts entspricht: ´Man soll Perlen nicht vor die Säue werfen`". [sic!]
(Der Spiegel, 13.12.1947)
Übrigens und genau das passt in's Bild: Der Lutheraner Ernst Biberstein wird 1948 als Kriegsverbrecher zunächst zum Tode verurteilt, 1955 dann aber zu lebenslanger Haft begnadigt. Im gleichen Jahr bittet er seine Landeskirche, sich für seine Freilassung einzusetzen. Und im Jahr 1957 wird er dann auf Antrag der evangelischen Landeskirche Schleswig-Holsteins tatsächlich freigelassen und wieder in den kirchlichen Dienst bei der Kirchenverwaltung in Neumünster übernommen. Dort bleibt er eine Zeitlang beschäftigt, bevor er wieder außerhalb der Kirche verschiedenen Arbeiten nachgeht. Die Kirche, die den ehemaligen Propst wieder anstellte, bezweifelte die Urteilsfähigkeit des Nürnberger Gerichtshofs.