Magdalena61 hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 12:23
Ich weiß, dass es hart klingt, Ehebruch mit der Todesstrafe zu ahnden.
Wie sollte man sonst Ernst nehmen, dass Gott ein heiliger Gott ist? Das Gesetz Mose stellt ewige Heiligungsansprüche und Rechtsprinzipien dar, nach denen Jesus im Namen Gottes im Endgericht alle seine Urteile vollstrecken wird.
Kommt man zu Lebzeiten wegen dieser Sünde um und hat zuvor noch Buße getan, so kann ich mir auch einen Freispruch im Endgericht vorstellen, als man für ein und dasslebe Verbrechen nicht zweifach bestraft werden kann. Auch das ist ein Rechtsprinzip. Sind die Ehebrecher nicht zur Buße bereit, war das irdische Todesurteil bereits deren Gericht.
Sie sollen ja auch nicht weiter leben. Es ist also auch das vor Gott ungerecht, jemand am Leben zu lassen, der nicht leben soll. Im Endgericht kommen dann noch alle weiteren Taten zur Abrechnung.
Jedefalls war der Umgang mit der Frau wie in Joh. 8 berichtet in keinster Weise ein rechtsgültiger Prozess vor dem Angesicht Gottes. Es gab keinen eingesetzten Richter. Die Tat wurde nicht offiziell mittels Beweisverfahren dargelegt. Weiters fehlt der Ehebrecher. Wo war der? Warum zerrt man nur einen Täter auf die Straße? Und seit wann sind die Straßen der Stadt an jedem Ort ein Gerichtshof, wohin man gerade jemand hinschleift?
Es war ein klarer Fall von Lynchjustiz und man nahm es zum willkommenen Anlass einen Vorwand gegen Jesus zu finden.
Jesus hingegen bestätigt weiterhin das Gesetz, aber wenn er sich schon auf diese Farce eingelassen hatte, so setzte er zum Maßstab, dass nur der sie hinrichten darf, der noch nie eine Sünde begangen hatte. Ich denke, er meinte damit nicht völlige Sündenfreiheit wie er, sondern der als Ehemann im gesamten Leben sich nicht einmal verfehlt hätte auch nur einmal auf eine andere Frau zu sehen. Das überführte die falschen Ankläger.
Jesus hat der Frau nicht vergeben, wie das oft falsch ausgelegt wird, sondern sie nur aus dieser Farce befreit. Die Schuld lag weiter auf ihr. Er warnte die Frau nicht nochmals zu sündigen und rief sie damit zur Buße und Umkehr auf. Wenn sie sich nicht daran gehalten hat, dann steht sie eines Tages wieder vor ihm und dann wird Jesus das Gesetz anwenden.
Als sündenloser Sohn des Menschen und Sohn Gottes steht es ihm allein zu ein ewiges Urteil zu sprechen. In dieser Weise interpretiere ich: "Wer von euch ohne Sünde ist, ...", denn an und für sich ist das Gesetz auch unabhängig davon in Kraft. Jesus muss dazu auch keine Steine werfen, es genügt ein Wort.
Wir Menschen hier auf Erden können das so auch nicht. Alle rechtsgültigen Urteile widerspielgen zwar das Gericht Gottes, können aber nicht ewiggültig verhängt werden, da wir dazu gar nicht die Macht haben. So sind sie temporär auf diese Weltzeit beschränkt, sind aber nichtsdestotrotz die göttliche Warnung an alle Menschen.
Magdalena61 hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 12:23
Im NT sollen Ehebrecher und Unzüchtige aus der Gemeinde ausgeschlossen werden.
1. Kor. 6,9
Jedenfalls solche, die am Ehebruch unbußfertig festhalten. Auch darin sehe ich das Gesetz vollzogen. Wenn es auch auf diese Art unblutig erfolgt, so ist es dasselbe Anzeichen auf das ewige Gericht, das den erwartet, welcher auch nach dem Ausschluss in seiner unbußfertigen Haltung weiterwandelt.
Wir sollten nicht vergessen, dass egal wie wir Menschen damit umgehen, es darüber eine End-Abrechnung geben wird. Ob wir nun ungerechtfertigt Gnade üben oder ungerechtfertigt verurteilen, Gott gleicht alles aus und er hat sich darin nicht geändert. Er warnt uns weiterhin und kennt keine solche Begnadigung die nicht auch an Buße und Umkehr gebunden wäre:
Hebräer 13,4 hat geschrieben:
Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden und das Ehebett unbefleckt.
Die Unzüchtigen und Ehebrecher aber wird Gott richten!