Du machst aber schon einen ziemlich großen Spagat von diesem Vers zum modern formulierten Konzept der unantastbaren Menschenwürde. Dass es so gar nichts mit der Bibel zu tun hat, stimmt ja nun auch nicht.Helmuth hat geschrieben: ↑Mo 9. Feb 2026, 13:29 Von Schwefel war keine Rede, nur dass es würdige und unwürdige Häuser gibt. Damit wollte ich dem Geist des Humanismus entgegentreten, der die Würde des Menschen als unantastbar setzt. Dass dies aber schon ein Widerspruch eigener Handhabung ist, erkennen sie nicht.
Der Mensch wird als Ebenbild Gottes geschaffen. Oder siehst du das anders ? Das Ebenbild Gottes ist ja auch der Mensch Gottes.
Das sehe ich anders. Der Unbekehrte ist nicht gefallen als wäre seine Würde vor Gott auf 0%, sondern er läuft Gefahr, in das Gericht zu kommen, wo er dann so bewertet/gerichtet wird, wie er im Leben bewertet/gerichtet hat. Es besteht so ziemlich keine Chance, aus diesem Gericht heil raus zu kommen. Für mich stellt sich das ganz deutlich in der Offenbarung dar, wo das Gericht zeitlich erst nach der Phase stattfindet, wenn die Auferstehung zum Ewigen Leben schon schon geschehen ist.
Manche Denkschulen meinen, die Würde des Menschen sei gerade dadurch bewahrt, wenn dessen Fehltritte geahndet werden, da man ihn dann als Rechtssubjekt und Träger von Verantwortung ernst nimmt und also wertschätzt/würdigt. Oft ist das aber nur ein Alibi dafür, irgendwelche vorliegenden Schäden jemandem anzulasten, der dafür zu haften und die Kosten dafür zu tragen hat. Das ist dann eine funktionale Instrumentalisierung im Gewand von Frömmigkeit und Gerechtigkeit. Dass damit verbunden ist, dass ein Rechtssystem sehr kreative und endlos lange Strafen- und Sanktionskataloge hervorbringt, sei nur am Rande erwähnt.
Die Würde des Menschen wird tagtäglich angetastet. Die Phrase von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen erscheint normativ, weil sie im deutschen Grundgesetz steht. Normativ ist sie hier aber nur gerichtet an die staatliche Gewalt, welche diese zu achten und zu schützen hat. Auch wenn die Würde des Menschen im Gesetz nicht inhaltlich definiert ist, wird dadurch nicht die Spannung aufgehoben, die dadurch im Zusammenhang mit der Staatlichen Gewalt einerseits und dem privaten Bürger andererseits entsteht.Helmuth hat geschrieben: ↑Mo 9. Feb 2026, 13:29 Man kann aber jedem Menschen würdevoll begegnen und ich setze hier auch die Unschuldsvermutung im Umgang mit dem Nächsten, denn solange er sich mir gegenüber nicht versündigt, habe ich keine Handhabe ihn seiner Würde zu berauben. Sein Status vor Gott ist nicht meine Sache.