Und so kam es... das Verwaltungsgericht hat das Verbot unter Auflagen gekippt. Als Auflage wird ein Mindestabstand zwischen den Demonstranten genannt.Travis hat geschrieben: ↑Fr 28. Aug 2020, 07:04 Falls das Verwaltungsgericht das Verbot kippt, wird es das unter Auflagen tun. Dazu wird wohl auch ein Hygienekonzept gehören und das bei einer Demo von Leuten, die sich gerade dagegen sträuben. Da ergeben sich lustige gedankliche Verwicklungen. Halten sich die Demonstranten allerdings an alle etwaigen Auflagen, setzen die damit auch ein Signal für die Zukunft und erschweren weitere Verbote ziemlich drastisch.
Beide Seiten können allerdings noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Mal schauen, ob die Veranstalter nun weise mit dieser Gelegenheit umgehen.