PeB hat geschrieben: ↑So 9. Feb 2020, 12:10
Warum beschäftigt dich das Gesetz?
Das Gesetz war gegeben, daran zu scheitern.
...
Du gibst also keine Antwort auf zumindest eine meiner 3 Fragen? Dann sage einfach, du hast keine anstelle auszuweichen auf eine Thematik, die hier nicht Gegenstand der Diskussion ist.
Ich sagte. ich habe ebenso keine wirklich fundierte Antwort. Alles was ich versuche ist es auszulegen. Ich mache den Vorschlag ich fahre weiter fort, und wenn dir an einer Stelle wieder etwas kommt, dann hake ein.
Ich war dabei 3 Mose und 5 Mose gegenüberzusellen. In 5 Mose 19 wird uns erläutert wie man mit Tötungsdelikten umzugehen hat. Wir sprechen damit über das Leben. Also nicht um Auge, um Zahn, um Hand, um Fuß etc., sondern um das gesamte Leben.
Erfolgt die Tötung ohne Absicht und Vorsatz, d.h. liegt keine Schuld vor, so geht der Täter straffrei aus. Zum Schutz vor dem Bluträcher soll er in die nächste Zufluchststadt fliehen. Tut er das nicht und der Bluträcher ergreift ihn und rächt sich, so geht er dann auch schuldfrei aus.
Sinn und Zweck sehe ich darin, dass die Schuldfrage auch geklärt werden soll, und zwar vor einem ordentlichen Gericht, und nicht indem der Bluträcher erhitzt und in Lynchjustiz seine Rache ausübt.
Ist der Täter schuldig, bietet auch die Zuflucht keinen Schutz. Er ist des Todes und soll dem Bluträcher ausgeliefert werden, damit dieser ihn tötet. Für uns klingt das fremd, wir würden sagen archaisch, aber das ist Gottes Wort bzgl. Blutschuld und geht konform zu 1 Mose 9,6. Das ist also ein Grundgesetz Gottes, das schon lange vor Mose in Kraft war.
Ich sehe nicht, dass Jesus dies etwa aufgehoben hätte. Und nebenbei, das bespreche ich auch nicht weiter. Bitte das Thema beachten. Jesus sprach sich aber dafür aus, dass wir erst gar keine Tötungsabsicht haben sollten. Und das ist auch im AT für mich völlig klar. JHWH und Jesus sind sich hierin EINS.
Die Talion (letzter Vers) behandelt damit hier allein Leben um Leben. Es wird die Talion erweitert zitiert, aber ich interpretiere sie als Formel, als eine Redewendung, damit man weiß, dass es hier um diesen Rechtsgrundsatz geht, insbesondere, dass Mord durch keine andere Ausgleichstat gesühnt werden kann als durch das Leben des Mörders. Diese Regelung finden wir nun bereits in 2 Mose:
2 Mose 21,14 hat geschrieben:
Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, [sogar] von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt!
5 Mose liefert die Talion betreffend keine Ergänzung. Wir haben nun im Gegensatz zu 3 Mose bei 5 Mose eine konforme Gesetzesauffassung zu 2 Mose und einen klaren Bezug zwischen der Rechtsbelehrung durch Mose und dem nachfolgenden Gesetzeswortlaut. Mit dieser Art Blutschuld geht Gott also ganz anders um als mit reinen Verletzungen nicht zum Tode.
Ergebnis: Es steht nun 3 Mose konträr zu 2 Mose bzw. nicht konform zu 5 Mose. Und wieder die Frage: Wie gehen wir damit um?