Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 11:04
Im GG ist es offen, ob es einer oder mehrere sein können oder müssen. Beides ist möglich.
Nein, der Bundespräsident schlägt die Kandidaten vor, die ihm von den Parteien genannt werden. Wenn ihm von den Parteien nur ein Kandidat genannt genannt wird, weil bis auf Union keine Partei ein Interesse daran hat, einen designierten Verlierer ins Rennen zu schicken, dann steht am Ende eben auch nur ein Kandidat zur Wahl.ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 19:34 Der Bundespräsident schlägt natürlich nur den vor, den er selber für den richtigen hält.
Also widersprichst du jetzt nur mir, oder dem, was mir zuvor jsc weismachen wollte ?CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 10. Mai 2025, 01:10 Nein, der Bundespräsident schlägt die Kandidaten vor, die ihm von den Parteien genannt werden. Wenn ihm von den Parteien nur ein Kandidat genannt genannt wird, weil bis auf Union keine Partei ein Interesse daran hat, einen designierten Verlierer ins Rennen zu schicken, dann steht am Ende eben auch nur ein Kandidat zur Wahl.
Kannst du nicht lesen?
Wo siehst du den Widerspruch zu dem, was jsc gesschrieben hat?ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Sa 10. Mai 2025, 10:52 Also widersprichst du jetzt nur mir, oder dem, was mir zuvor jsc weismachen wollte ?
Das stimmt so ja auch. Rein rechtlich ist das so.
Meinetwegen, aber von einem klaren Verfahren ist das dann ziemlich weit entfernt. Unter einem klaren Verfahren verstehe ich was anderes und die meisten würden darunter wohl auch was anderes verstehen, wenn sie sich mehr Gedanken darüber machten.CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 10. Mai 2025, 13:25 Ist also problemlos miteinander vereinbar.
Er kann ihn nicht ernennen.ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 10:55Der Text von Artikel 63 (3) GG impliziert gar nicht erst den Vorschlag von mehreren Kandidaten im Gegensatz zum Artikel der Bundesregierung, der hier ein Beispiel von drei Kandidaten bringt. Klar definierte Regeln sehen für mich anders aus. Wenn der Bundespräsident nur einen Kandidaten vorschlägt, dann muss der Bundestag ja solange wählen, bis sein Kandidat die nötigen Stimmen hat. Oder er ernennt ihn selbst oder löst den Bundestag auf. Wenn er nur einen einzigen vorschlägt, ist wohl klar, dass er ihn notfalls auch selber ernennt, statt den Bundestag aufzulösen.
https://opinioiuris.de/kommentar/gg/63# ... _StellungDer Vorschlag des Bundespräsidenten kann nur einmal erfolgen und ist rechtlich bindend für das weitere Verfahren.
Artikel 53 WRV
Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.