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Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 11:04
von jsc
Im GG ist es offen, ob es einer oder mehrere sein können oder müssen. Beides ist möglich.

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Fr 9. Mai 2025, 19:34
von ProfDrVonUndZu
Der Bundespräsident schlägt natürlich nur den vor, den er selber für den richtigen hält. Und der wird dann entweder vom Bundestag gewählt oder er ernennt ihn einfach selber.

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 01:10
von CoolLesterSmooth
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 19:34 Der Bundespräsident schlägt natürlich nur den vor, den er selber für den richtigen hält.
Nein, der Bundespräsident schlägt die Kandidaten vor, die ihm von den Parteien genannt werden. Wenn ihm von den Parteien nur ein Kandidat genannt genannt wird, weil bis auf Union keine Partei ein Interesse daran hat, einen designierten Verlierer ins Rennen zu schicken, dann steht am Ende eben auch nur ein Kandidat zur Wahl.

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 10:52
von ProfDrVonUndZu
CoolLesterSmooth hat geschrieben: Sa 10. Mai 2025, 01:10 Nein, der Bundespräsident schlägt die Kandidaten vor, die ihm von den Parteien genannt werden. Wenn ihm von den Parteien nur ein Kandidat genannt genannt wird, weil bis auf Union keine Partei ein Interesse daran hat, einen designierten Verlierer ins Rennen zu schicken, dann steht am Ende eben auch nur ein Kandidat zur Wahl.
Also widersprichst du jetzt nur mir, oder dem, was mir zuvor jsc weismachen wollte ?

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 11:16
von jsc
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: Sa 10. Mai 2025, 10:52 ... jsc weismachen wollte ?
Kannst du nicht lesen?

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 11:35
von CoolLesterSmooth
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: Sa 10. Mai 2025, 10:52 Also widersprichst du jetzt nur mir, oder dem, was mir zuvor jsc weismachen wollte ?
Wo siehst du den Widerspruch zu dem, was jsc gesschrieben hat?

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 12:05
von ProfDrVonUndZu
Leute ? Ehrlich :roll:
jsc hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 09:24 Rein rechtlich kann er jeden 18+ Jahre alten deutschen Staatsbürger vorschlagen. Auch die Anzahl ist nicht begrenzt.

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 13:25
von CoolLesterSmooth
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: Sa 10. Mai 2025, 12:05 Leute ? Ehrlich :roll:
jsc hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 09:24 Rein rechtlich kann er jeden 18+ Jahre alten deutschen Staatsbürger vorschlagen. Auch die Anzahl ist nicht begrenzt.
Das stimmt so ja auch. Rein rechtlich ist das so.
Aber was den Ablauf in der Praxis angeht (und darauf bezieht sich eine Aussage wie "Der Bundespräsident schlägt natürlich nur den vor, den er selber für den richtigen hält."), hält der Bundespräsident im Vorfeld Rücksprache mit den Parteien, die ihm mitteilen, wer für sie antreten soll, damit er diesen Kandidaten vorschlägt.
Rechtlich hat er die Entscheidung darüber, wen er vorschlägt, für einen reibungslosen Ablauf folgt er mit seiner Entscheidung aber der Vorgabe bzw. dem Wunsch der Parteien. Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Bundespräsident bzgl. der Kanzlerwahl diesem Wunsch nicht nachgekommen wäre oder einfach einen 'eigenen' Kandidaten ohne Zustimmung der jeweiligen Partei vorgeschlagen hätte.
Ist also problemlos miteinander vereinbar.

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 15:31
von ProfDrVonUndZu
CoolLesterSmooth hat geschrieben: Sa 10. Mai 2025, 13:25 Ist also problemlos miteinander vereinbar.
Meinetwegen, aber von einem klaren Verfahren ist das dann ziemlich weit entfernt. Unter einem klaren Verfahren verstehe ich was anderes und die meisten würden darunter wohl auch was anderes verstehen, wenn sie sich mehr Gedanken darüber machten.

Re: Kanzlerwahl

Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 17:33
von Lichtstrebender
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 10:55
jsc hat geschrieben: Fr 9. Mai 2025, 10:30 Ein Vorschlag ist nie verbindlich aber der Bundestag kann niemanden wählen, der nicht vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wird
Der Text von Artikel 63 (3) GG impliziert gar nicht erst den Vorschlag von mehreren Kandidaten im Gegensatz zum Artikel der Bundesregierung, der hier ein Beispiel von drei Kandidaten bringt. Klar definierte Regeln sehen für mich anders aus. Wenn der Bundespräsident nur einen Kandidaten vorschlägt, dann muss der Bundestag ja solange wählen, bis sein Kandidat die nötigen Stimmen hat. Oder er ernennt ihn selbst oder löst den Bundestag auf. Wenn er nur einen einzigen vorschlägt, ist wohl klar, dass er ihn notfalls auch selber ernennt, statt den Bundestag aufzulösen.
Er kann ihn nicht ernennen.

lt. Kommentar in opinioiuris, kann ein Vorschlag nur einmal erfolgen, danach können die Parteien einen Vorschlag machen.
Der Vorschlag des Bundespräsidenten kann nur einmal erfolgen und ist rechtlich bindend für das weitere Verfahren.
https://opinioiuris.de/kommentar/gg/63# ... _Stellung

Historisch ist es eine Entmachtung des Präsidenten im Vergleich zur Weimarer Republik,
wo er den Kanzler noch ernennen konnte,.
Artikel 53 WRV
Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.