Eine juristische Person ist keine natürliche Person.
Natürliche Personen
Von natürlichen Personen spricht man im Zusammenhang der Rechtsfähigkeit. So versteht man darunter den Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Mit der Vollendung der Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit auch zu einer natürliche Person (siehe §1 BGB - "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.") Die Rechtsfähig endet bei natürlichen Personen mit dem Tod.
Juristische Personen
Bei juristischen Personen unterscheidet man zwischen juristischen Personen des privaten Rechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dabei kann eine juristische Person eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse sein, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Die Rechte und Pflichten der juristische Personen werden dabei von einem Vertreter wahrgenommen.
http://www.wirtschafts-lehre.de/rechtsfaehigkeit.html
Siehe diesen Gesetzestext
Der durch diese Verordnung gewährte Schutz sollte für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gelten. Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-14/
Bzw. hier wird geschrieben das auch juristische Personen darunter fallen, wenn Rückschlüsse auf natürliche Personen (Funktionsträger (= Angestellte der juristischen Person)) gegeben sind.
https://dsgvoinfo.de/datenschutz-auch-f ... nkontakte/
Da in diesem Fall aber kein zusammenhang mit einer natürlichen Person hergestellt werden kann, fallen diese Daten nicht unter die DSGVO. Siehe mein Beitrag
hier.
Ob sich etwas an der DSGVO bezüglich der juristischen Persone ändert, bleibt offen. Momentan ist die Rechtslage aber so wie oben beschrieben.
Natürlich muss man im Bezug auf die DSGVO vorsichtig sein, und es ist auch gut wenn jemand auf einen Missstand hinweist. Dann gilt es im Zweifel natürlich diesen besagten Inhalt zu löschen. Aber ich schaue mir die Sachlage erstmal an und entscheide dann jenachdem, ob ich im Internet etwas dazu finde, was ich damit mache.