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Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Sa 10. Mai 2025, 19:40
von ProfDrVonUndZu
Danke @Lichtstrebender,
ich habe mir den Text sorgfältig durchgelesen und ich halte ihn für recht gut verständlich. Ob ich ihn richtig verstanden habe, kann ich natürlich nicht garantieren. Er lässt einige Fragen offen, bestätigt aber einiges von dem, was ich hier schon sagte. Ich werde hier nicht den gesamten Text zerpflücken.
Die Grafik implizert mehrere zur Wahl stehende Kandidaten. Aus Artikel 63 GG geht für mich nicht klar hervor, dass auch mehrere Kandidaten zur Verfügung stehen können. Sämtlichen Erklärungen liegen diverse vermeintliche Rechtsprämissen zugrunde, die aber nicht deutlich benannt werden. Das scheint für Missverständnisse zu sorgen, wie man auch hier an einigen Antworten sieht.
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: So 11. Mai 2025, 15:51
von Magdalena61
@ Lichtstrebender: Gibt es zur der Grafik
in diesem Post eine Quelle?
LG
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: So 11. Mai 2025, 16:30
von CoolLesterSmooth
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: So 11. Mai 2025, 16:48
von Lichtstrebender
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Fr 16. Mai 2025, 22:21
von ProfDrVonUndZu
Dieses Video, in dem Bernd Baumann von der AFD sich zum Zweiten Wahlgang der Kanzlerwahl äußert, muss ich noch mal aufgreifen. Ein total wichtiger Aspekt ging hier bisher unter.
Das Originalvideo befindet sich auf dem Kanal von Dr. Bernd Baumann selber :
https://www.youtube.com/watch?v=vuzj5LKOj8g
Er sagt dort ganz offen, dass die AFD einem zügigen zweiten Wahlgang sofort zustimmte. Nun finden sich in den Kommentaren und in den Sozialen Medien sehr viele Leute, die den Linken vorwerfen, Merz zur Kanzlerschaft verholfen zu haben. Das sind nicht selten AFD Jünger, entweder bekennende oder offensichtliche. Denen ist dieses offen verkündete Detail von Bernd Baumann wohl entgangen oder sie lassen es unter den Tisch fallen.
Nun erigibt sich für mich aber noch die Frage, die scheinbar wieder niemand stellt : Was genau braucht es für einen (sofortigen) zweiten Wahlgang ? Wie viele Zustimmungen von und aus den anderen Parteieen braucht es dafür ? Nichts davon im GG Art. 63, nichts davon auf der Webseite des Bundestags, nichts davon auf Wikipedia.
Klare Verfahren sehen anders aus !
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Sa 17. Mai 2025, 01:19
von CoolLesterSmooth
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 16. Mai 2025, 22:21
Nun erigibt sich für mich aber noch die Frage, die scheinbar wieder niemand stellt : Was genau braucht es für einen (sofortigen) zweiten Wahlgang ?
Für den zweiten Wahlgang war ein Vorschlag - in diesem Fall von Union/SPD - für einen Kanzlerkandidaten nötig, die Geschäftsordnung des Bundestags besagt allerdings, dass es bei Vorlagen allgemein zu einer Beratung kommen muss. Die Geschäftsordnung besagt ebenfalls, dass es frühestens am dritten Tag nach der Verteilung der Vorlage unter den Bundestagsabgeordneten zu einer Beratung kommen kann.
Um das zu umgehen, muss also ein Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung gestellt werden und dafür benötigt es eine Zweidrittelmehrheit.
Das Verfahren ist also klar geregelt.
Du findest dazu nichts in Art 63 GG, weil dieser Artikel die Bundeskanzlerwahl regelt. Hier geht es jedoch um Regelungen, die auch abseits der Bundeskanzlerwahl zu beachten sind. Die relevanten Paragraphen findest du dementsprechend in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Sa 17. Mai 2025, 09:47
von ProfDrVonUndZu
CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 01:19
Das Verfahren ist also klar geregelt.
Du findest dazu nichts in Art 63 GG, weil dieser Artikel die Bundeskanzlerwahl regelt. Hier geht es jedoch um Regelungen, die auch abseits der Bundeskanzlerwahl zu beachten sind. Die relevanten Paragraphen findest du dementsprechend in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.
Da ist nichts klar geregelt, wenn die Regeln überall verstreut sind und man raten muss, wo.
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Sa 17. Mai 2025, 10:29
von CoolLesterSmooth
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 09:47
Da ist nichts klar geregelt, wenn die Regeln überall verstreut sind und man raten muss, wo.
Dass Regelungen, die Abläufe im Bundestag betreffen, in der Geschäftsordnung des Bundestags zu finden sind, würde ich jetzt nicht als "überall verstreut" bezeichnen.
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Sa 17. Mai 2025, 10:59
von ProfDrVonUndZu
CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 10:29
Dass Regelungen, die Abläufe im Bundestag betreffen, in der Geschäftsordnung des Bundestags zu finden sind, würde ich jetzt nicht als "überall verstreut" bezeichnen.
Es steht aber auf der Seite der Bundesregierung nichts von einer Geschäftsordnung des Bundestages. Das kann man vielleicht noch erraten, aber darauf bin ich nicht gekommen, obwohl ich schon mal irgendwo vernommen habe, dass eine solche Geschäftsordnung existiert. Im Artikel 63 GG steht auch nichts davon. Nun habe ich im GG mal nach dem Stichwort Geschäftsordnung gesucht. Da müsste ich jetzt raten oder vermuten, ob das auch was mit Artikel 63 zu tun haben könnte.
Auszug aus der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags :
§ 4 Wahl des Bundeskanzlers
Die Wahl des Bundeskanzlers (Artikel 63 des Grundgesetzes) erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49). Wahlvorschläge zu den Wahlgängen gemäß Artikel 63 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes sind von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfaßt, zu unterzeichnen.
Quelle :
https://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__4.html
Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Sa 17. Mai 2025, 12:11
von CoolLesterSmooth
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 10:59
Es steht aber auf der Seite der Bundesregierung nichts von einer Geschäftsordnung des Bundestages.
Ist komplett auf
bundestag.de einsehbar.
Im Artikel 63 GG steht auch nichts davon.
Warum sollte es auch dort stehen?
Auszug aus der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags :
§ 4 Wahl des Bundeskanzlers
Die Wahl des Bundeskanzlers (Artikel 63 des Grundgesetzes) erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49). Wahlvorschläge zu den Wahlgängen gemäß Artikel 63 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes sind von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfaßt, zu unterzeichnen.
Quelle :
https://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__4.html
Genau und diese Unterzeichnung der Wahlvorschläge kann erst nach Beratung stattfinden, die wiederum frühestens nach drei Tagen stattfinden kann (vgl. §78). Um das abzukürzen muss man eben von diesem Teil der Geschäftsordnung abweichen und das kann man mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten (vgl. §126). Du siehst, alles klar geregelt.