Ein Mann vom Schlag

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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Für intellegent genug um zu wissen, dass auch schon ein paar deutsche Pastoren ausgewiesen wurden. Was Dir scheinbar entgangen ist.

Du hast leicht reden. Sitzt da irgendwo in Deutschland. Erzählst irgendetwas. Und selbst hast Du keinerlei Konsequenzen, wenn es falsch war.

Während dem ich hier, wenn ich einfach Deinen Ratschlägen folge, mich freuen kann, wenn ich nur 1 oder 2 Wochen im Gefängnis sitze. Wenn ich Pech habe ausgewiesen werde.

Das schaut dann etwa so aus:

https://blitz.bg/obshtestvo/imeto-na-vl ... 11885.html

Da findet man dann eben Gründe, warum man einen Pastor festnehmen muss. Und das kann dann durchaus auch bekannte Leute treffen.
Mt 6,33 Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch das alles zufallen.
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CoolLesterSmooth
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Mo 15. Aug 2022, 12:33 Erzählst irgendetwas.
Ich verweise auf Gesetzestexte. Du berufst dich auf Entwürfe die in dieser Form gar nicht übernommen wurden und für die du noch nicht einmal zeigen konntest, dass sie auch nur in ihrem Entwurfszustand das enthalten haben, was du behauptest.
Ebenso ist deine Behauptung der von mir verlinkte Text wäre aktuell gar nicht gültig weiterhin unbelegt.
Das schaut dann etwa so aus:
Da geht es um Wahlbetrugsvorwürfe (Kauf von Wählerstimmen), das hat mit dem worüber wir hier reden wenig zu tun.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Ich berufe mich auf die Praxis mit der ich jeden Tag hier zu leben habe. Und da hilft Deine Auslegung alter Gesetzestexte leider wenig. Und nein. Der Mann ist Deutscher. Der darf gar nicht wählen.

Da ging es drum: Wir suchen einen Grund, damit man einen unliebsamen Prediger entsorgt. Der Stand sogar der GERB nahe.
Zuletzt geändert von PastorPeitl am Mo 15. Aug 2022, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
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CoolLesterSmooth
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Mo 15. Aug 2022, 12:48 alter Gesetzestexte
Was es nicht sind.

Btw, da du dich ja immer wieder auf die Gesetzesänderung im Dezember 2018 berufst, auch diese Änderungen sind alles andere geheim:
https://dv.parliament.bg/DVWeb/showMate ... Mat=133382
Der Mann ist Deutscher. Der darf gar nicht wählen.
Lies vielleicht noch einmal den Artikel, dieser Einwand geht komplett am Punkt vorbei.
Zuletzt geändert von CoolLesterSmooth am Mo 15. Aug 2022, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Also: Wir haben die neuen Texte nicht, aber Du? Dann muss ich es mir anschauen. Vielleicht sind ja Deine Verbindungen so gut, dass DU sie unter der Hand erhalten hast.
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

Da braucht es keine "Verbindungen".
Wir reden von geltendem Recht. Diese Texte liegen nicht versteckt in irgendwelchen Tresoren.
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Salome Winkler
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von Salome Winkler »

Also: Wir haben die neuen Texte nicht, aber Du? Dann muss ich es mir anschauen. Vielleicht sind ja Deine Verbindungen so gut, dass DU sie unter der Hand erhalten hast.
Damit er sie Dir um die Ohren schlagen kann, hat sie der bulgarische Staat im Internet veröffentlicht? Das glaubst Du doch selbst nicht. Du hast nur eine Ausrede gebraucht, Deine Bücher aufzublähen.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Das haben wir hier nicht einmal mitbekommen. Am 4.März 2022 also heuer ist ein neues Gesetz gekommen. So wie das dort steht. Das klingt gar nicht so uninteressant. Weil das war eine Zeit, als Kyril Petkov Ministerpräsident war.

Der würde das Gesetz für mich allerdings wirklich positiv gestalten. Muss es allerdings erst lesen.
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von CoolLesterSmooth »

PastorPeitl hat geschrieben: Mo 15. Aug 2022, 12:55 Am 4.März 2022 also heuer ist ein neues Gesetz gekommen.
Nicht wirklich ein "neues Gesetz". Am 4. März gab es eine Änderung. Wenn du wissen willst, was dort konkret geändert wurde, kannst du (wie für die Änderung im Dez 18) ebenfalls bei dv.parliament.bg danach suchen.
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PastorPeitl
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Re: Ein Mann vom Schlag

Beitrag von PastorPeitl »

Also ich bin noch nicht ganz durch. Aber eines meiner Probleme ist behoben. Wir dürfen neuerdings im Internet Glaubensverbreitung betreiben. Das war in der 2020 Fassung noch untersagt. Und wir dürfen Seminare und Vorträge anbieten. Was wir bisher auch noch nicht durften. Erstmals auch ein Insitut betreiben.

Spitze: Du hast Recht. Die haben im $6 eine Zufügung gemacht. Nun dürfen wir die Sprache frei wählen.
Kunst. § 6. (1) Das Recht, sich zur Religion zu bekennen, umfasst auch folgende Rechte:
1. Religionsgemeinschaften und -einrichtungen mit einer der freien Überzeugung ihrer Mitglieder angemessenen Struktur und Vertretung zu schaffen und zu unterhalten;
2. Kultstätten oder religiöse Versammlungsstätten zu errichten und zu unterhalten;
3. zur Errichtung und Unterhaltung geeigneter karitativer oder humanitärer Einrichtungen;
4. die für die Riten und Bräuche einer Religion oder Weltanschauung erforderlichen Materialien und Gegenstände in einem den religiösen Zwecken angemessenen Umfang herzustellen, zu erwerben und zu verwenden;
5. religiöse Schriften zu schreiben, herauszugeben und zu verbreiten;
6. Religionsunterricht in einer Sprache eigener Wahl zu erteilen und zu empfangen;
7. eine Religion oder Weltanschauung an dafür nach den Gemeinden und Einrichtungen geeigneten Orten zu predigen oder zu lehren sowie nach den Gemeinden und Einrichtungen geeignete Bildungseinrichtungen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu schaffen und zu unterhalten;
8. freiwillige finanzielle und sonstige Hilfen und Spenden von Einzelpersonen und Institutionen zu sammeln und entgegenzunehmen;
9. Ruhetage einzuhalten und religiöse Feiertage zu ehren;
10. Beziehungen im In- und Ausland zu Einzelpersonen und Gemeinschaften in religiösen und religiösen Angelegenheiten herzustellen und zu pflegen.
(2) Eltern, Erziehungsberechtigte und Betreuer haben das Recht, ihre Kinder im Einklang mit ihrer eigenen Überzeugung zu erziehen.
Bisher haben wir vor §8 gezittert:
Kunst. § 8. (1) Das Recht, sich zur Religion zu bekennen, kann eingeschränkt werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 7 bis:
1. Aussetzung der Verbreitung eines bestimmten Druckwerks;
2. Einstellung der Verlagstätigkeit;
3. Beschränkung öffentlicher Auftritte;
4. (geändert - SG Nr. 108 von 2018, in Kraft ab 01.01.2019) die Registrierung einer medizinischen Einrichtung, sozialen oder Bildungseinrichtung beendet;
5. Aussetzung der Tätigkeit der juristischen Person für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten;
6. Löschung der Registrierung der juristischen Person der Religion.
(2) Das Beschränkungsverfahren wird auf Antrag der Beteiligten oder der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Der Fall wird vom Stadtgericht Sofia geprüft.
(3) Die Entscheidung des Stadtgerichts Sofia kann nach dem allgemeinen Verfahren angefochten werden.
Der §11 bringt auch optimalere Bedingungen. Sprich: Nun dürfen wir offen zugegeben, dass wir Gottesdienste in deutscher Sprache anbieten.
Kunst. 11. (1) Die Beziehungen zwischen religiösen Institutionen und dem Staat werden in der offiziellen bulgarischen Sprache geführt.
(2) Bei der Durchführung des Gottesdienstes und der verschiedenen Rituale kann nach der Tradition der Religionsgemeinschaft eine andere Sprache verwendet werden.
(3) (Neu – SG Nr. 108 von 2018, in Kraft ab 01.01.2019) Religionsgemeinschaften können Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichte, Studien zu Angelegenheiten von Bedeutung für Religionsgemeinschaften gegenüber staatlichen und kommunalen Körperschaften vorlegen.
Keine der 2020 Änderungen sind mehr inkludiert. So kann man wieder arbeiten.
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