Re: Kanzlerwahl
Verfasst: Sa 17. Mai 2025, 13:13
Ab wann hast du das vertanden ?
Ab wann hast du das vertanden ?
Ich bin nicht sicher, ob ich diese Frage korrekt verstehe.
Ich wollte nur ein Statement von dir hören, keinen Vortrag über absolute Wahrheit oder lückenlose Geschichtsdarstellung.CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 13:42Ich bin nicht sicher, ob ich diese Frage korrekt verstehe.
Falls sie darauf abzieht, ab wann ich verstanden habe, dass das die Regeln sind, die hier greifen, dann würde ich sagen, dass es keinen Zeitpunkt gab, an dem ich es 'nicht verstanden' habe. Ich hab es vor dem Kanzlerwahltag nicht so detailliert gewusst, weil ich wie die Allermeisten, die nicht beruflich im Bundestag zu tun haben, die Geschäftsordnung des Bundestags nicht auswendig kenne. Aber als dann der erste Wahlgang gescheitert ist, ist und die Frage im Raum stand ob es direkt zu einem zweiten Wahlgang kommen kann, wurde irgendwo erwähnt, was nun genau für einen zweiten Wahlgang nötig ist und ab da war es dann eben 'verstanden'. Die entsprechende website des Bundestags wurde dahingehend ja ebenfalls nochmal um einen Absatz erweitert, da waren dann auch die konkreten Paragraphen genannt, da kurz reingeschaut, aha, aha, interessant, thank you, got it.
Weiß jetzt nicht genau, was du da von mir hören möchtest.
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 13:51 Ja, so offensichtlich und klar geregelt scheint das wohl zu sein, dass sich haufenweise Leute veräppeln lassen. Sollte man da die Definition von Klarheit nicht noch mal überdenken ?
Du willst also behaupten, ich habe mir keinen Moment genommen, um mich mit dem Thema zu befassen ?CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 14:09 Aber dass Leute, die sich nicht diesen Moment nehmen, um sich selbst damit zu befassen, einfach für bare Münze nehmen, was ihnen irgendwo erzählt wird und damit potentiell Falsches übernehmen, kann nicht der Maßstab für Klarheit sein. Dann kannst du den Begriff komplett wegwerfen, weil dann nichts mehr in dieser Welt 'klar' ist.
Weder will ich das behaupten, noch habe ich das behauptet.ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 14:57 Du willst also behaupten, ich habe mir keinen Moment genommen, um mich mit dem Thema zu befassen ?
Es hat schon seinen Grund, warum ich dich hier erwähne und nicht in dem Absatz den du zitiert hast. Ich gehe davon aus, dass du dich damit befasst hast, aber dass du das mit der Verständlichkeit eben anders siehst.CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 14:09 Meiner Meinung nach ist es auch klar verständlich, was nun die konkrete Hürde ist, wenn man sich auch nur minimal in die entsprechenden Texte einliest. Hier magst du anderer Ansicht sein. Fair enough.
Ich habe nur verstanden, dass es so gemacht wurde, wie es gemacht wurde. Andere verstehen gar nichts und die interessiert es auch nicht, solange man gegen das Feindbild Linke hetzen kann. Auch geht es Baumann doch letztlich nur um eine Kritik an einer Linken gepaart mit der Warnung vor einer CDU, die nach links abdriften könnte.CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 15:07 In dem Absatz, den du zitiert hast, beziehe ich mich auf die Leute, die sich deiner Aussage nach "veräppeln" lassen. Wenn du dich nicht als Teil dieser Leute betrachtest, sehe ich keinen Grund dich da mit reinzunehmen.
Deswegen nimmt man dieses Verhalten ja auch nicht als Maßstab dafür wie klar etwas, wofür sich dies Leute ohnehin nicht interessieren, ist.ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 15:24 und die interessiert es auch nicht, solange man gegen das Feindbild Linke hetzen kann
So einfach kann man es sich natürlich machen, wenn man sich als Gesetzgeber überhaupt nicht für die Bürger interessiert, sondern lediglich in seiner juristischen Parallelwelt schwebt.CoolLesterSmooth hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 15:33 Deswegen nimmt man dieses Verhalten ja auch nicht als Maßstab dafür wie klar etwas, wofür sich dies Leute ohnehin nicht interessieren, ist.
Das ist jetzt aber ordentlich übersteuert. Ich sag doch nicht, dass man Sachen unklar lassen kann, weil's egal ist ob der Bürger kapiert oder nicht. Ich sage, dass egal wie klar etwas ist, für die Leute die einfach nur eine Kampagne fahren wollen, war Klarheit nie der ausschlaggebende Faktor, daher würde ich Klarheut nicht an derartigem Verhalten messen.ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Sa 17. Mai 2025, 15:37 So einfach kann man es sich natürlich machen, wenn man sich als Gesetzgeber überhaupt nicht für die Bürger interessiert, sondern lediglich in seiner juristischen Parallelwelt schwebt.