Oder Eigenbedarf. Du hast den relevanten Teil ja markiert "gegen den Willen". Dass dieser Vers verbietet, dass man seinen hebräischen Nachbarn gegen dessen Willen versklavt, da sind wir uns ja einig. Aber wo verbietet der Vers den Verkauf von legal erworbenen Sklaven?AlTheKingBundy hat geschrieben: ↑Mo 28. Okt 2019, 05:47 In 2. Mose 21,16 geht es um die Kombination Entführung = gegen den Willen + in der Gewalt befindlich oder verkauft. Nun frage ich Dich, was dieses "verkauft" denn bedeuten soll und, was bedeutet es, wenn man einen Menschen raubt, was hat man denn dann mit ihm vor? Das in der Gewalt befindliche kann doch nur als Vorstufe des Verkaufs gesehen werden.
Stimmt, im Codex Hammurabi finden sich zum Beispiel diverse Verweise darauf, dass Sklaven eigenen Besitz erwerben konnten.Sklave bei den Hebräern zu sein, war nicht dasselbe wie bei den "Heidenvölkern"
Du findest in verschiedenen Sklavensystem Aspekte, die besser gelöst sind, als in anderen Systemen und ja, auch heute noch existieren derartige und schlimmere Systeme, aber was bitte ändert das daran, dass JEDES dieser Systeme auf seine Art abartig und einer Spezies von intelligenten und empathiefähigen Lebewesen unwürdig ist? Ein Gesetz, in dem der Halbsatz "Wenn ein Mann seine Tochter als Sklavin verkauft" nicht von "dann ist die Tocher freizulassen, zu entschädigen und der Vater zu bestrafen" vervollständigt wird, ist schlicht und ergreifend abartig.
Warum wird immer ausgerechnet dann, wenn es um die Sklaverei des AT geht, die eigene Menschlichkeit an der Garderobe abgegeben und es fallen Sätze wie "Da war man gerne Sklave". Eigentlich war's doch alles ganz schön, nicht wahr? Wie wäre es mit uns beiden? Du für sechs Jahre mein Sklave nach mosaischem Recht?