Urheberrechtsschutz
Verfasst: Mo 6. Mai 2013, 20:48
Urheberrechtsschutz
Das Urheberrecht schützt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst. Geschützt werden somit Texte, Computerprogramme, Musik, Kunstwerke, Fotos und sogar technische Darstellungen wie Skizzen. Mittels dem Recht auf Anerkennung der Urheberschaft schützt das Gesetz die Rechte des Autors auf sein Werk. Seit Bestehen der entsprechenden Normen wird dieses Recht allerdings durch das Zitatrecht ergänzt. Im Rahmen der künstlerischen und wissenschaftlichen Nutzung solcher urheberrechtlich geschützter Werke, wird das Urheberrecht dem Zitatrecht untergeordnet. Allerdings, nur "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“, darf zitiert werden. Wie dies im Einzelnen vom Gesetzgeber gehandhabt wird ist nicht eindeutig.
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