5.Mose 23;20f
Folgender authentischer Fall.: Ein Bruder im Herrn (Insiderbezeichnung für Christen untereinander) vermietet an einen anderen Bruder im Herrn eine Wohnung in seinem Hause. Gewöhnlich ist die "Miete" genaugenommen der sog. "Mietzins", und wenn man es bei Licht betrachtet ist es der Zins für die Ausleihe einer Wohnung.20. Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht.
21. Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
Nun kommt der Vermieter auf die Idee, daß jenes Gebot hier zutreffend sei, und er macht sich Gedanken, ob es nicht richtig vor Gott wäre, für die Wohnung keinen "Mietzins" zu nehmen, sondern allenfalls freiwillige Gegenleistungen oder einfach nur die Betriebskosten und gar keinen Zins, also nach unserer Gewohnheit damit auch keinen Gewinn.
Mir geht es nicht um die generelle Frage der (negativ konotierten) "Gesetzlichkeit", sondern einfach nur, ob der "Mietzins" damit auch gemeint sein dürfte, oder ob es sich hier eher um ein falschverstandenes Wortspiel handelt.
Was ratet Ihr? Was kann man jenem Bruder antworten, und habt Ihr über soetwas schon überhaupt mal nachgedacht?
Ich persönlich nehme niemals Zins auf verliehenes Geld, das habe ich irgendwie noch nie gemacht, auch vereinbaren Brüder mit mir niemals Zins, wenn ich mir was leihe. Aber das ist nicht ganz das Gleiche, denn bei "angelegtem Geld" nennt man das "Rendite" oder eben "Zins", und das ist ja auf Gewinn ausgerichtet, das ist der Sinn der Sache.
Diejenigen unter uns, die nicht an den Herrn Jesus Christus gläubig, dennoch der Schrift kundig sind (z.B. Juden) sind natürlich ebenfalls gern gehört, wie Ihr das seht und selbst handhabt.