70 Jahre Menschenrechte
Verfasst: Mi 11. Dez 2019, 08:06
Blicken wir nicht nur auf die unmittelbare Vorgeschichte, sondern richten wir den Blick etwas weiter in die Geschichte zurück, so zeigt sich ein jahrhundertelanger Kampf um die Würde und Freiheit der menschlichen Person. Es ist ein Kampf von zwei Seiten – einerseits aus christlicher Sicht, aus einer langfristigen schöpfungstheologischen und heilsgeschichtlichen Perspektive heraus, bei welcher der Mensch als Abbild Gottes und durch Christus von der Sünde erlöst ist, und der von Gott her Würde hat und frei ist, andererseits aus der kurzfristigen gesellschaftspolitischen und rechtshistorischen Sicht, welche kodifizierte Normen entwickelte, man denke nur an die „Virginia Bill of Rights“ (1776), die „Declaration of Independence“ (1776) oder die „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“ (1789). Sie sind unzweifelhaft Resultate der Aufklärung.
Das christliche Gedankengut wirkt im Kontext der Menschenrechte, was Wesen und Geltungsanspruch entspricht als Freiheit von staatlicher Allmacht. Es wirkt sich aus in Leib-und Lebensrechten, etwa dem Folterverbot, und es begründet die Gleichberechtigung. Sie basiert darauf, dass die Menschen vor Gott alle gleich sind, in aller Unterschiedlichkeit in Fähigkeiten und Glauben. Deshalb kann niemand von den Menschenrechten ausgeschlossen werden und sie können auch nicht graduiert werden, weil der Mensch allein seine Würde besitzt, weil er Mensch. Das bedeutet nicht, dass man als Christ oder dass die Kirche insgesamt keine klare Vorstellung von Gut und Böse hat, von Wahrheit und Irrtum. Es ist auch nicht alles gleich gültig und ins Belieben des Menschen gestellt. Es verlangt aber Toleranz, es verlangt, den Anderen als Person zu achten und dieser menschlichen Person auch dann ein Minimum an Rechten zuzubilligen, wenn deren Vorstellungen derart von der staatlichen Position oder der Kirche oder der Gemeinschaft abweichen, dass sich darin nichts Respektables mehr finden lässt. Dieser Mensch soll dennoch frei sein, seine Meinung sagen dürfen, leben dürfen. Die Trennung von Person und Position (im negativen Modus: von Sünder und Sünde) ist ein Grundgedanke der christlichen Ethik, die sich in der Forderung nach Toleranz gegenüber dem Nicht-Respektablen wiederfindet.
Langfristig war die Triebkraft des Christentums entscheidend, dass die Idee der Menschenrechte, basierend auf der geschöpflichen Würde und Freiheit des Menschen, entstehen konnte. Allerdings hat die Kirche diese Idee kurzfristig im 19. Jahrhundert bei der Umsetzung gebremst, denn sie wollte dem Irrtum keine Freiheit schenken und vertraute nicht genügend dem Gewissen, die Stimme Gottes im Menschen.
Ohne die Institution Kirche, damals noch mit politischer Macht und als weltliche Repräsentation der Christenheit, wäre die Menschenrechtsidee vielleicht früher und flächendeckender umgesetzt worden, ohne das Christentum hingegen und die Kirche, welche die Idee bewahrte, weiterreichte und umsetzte, wäre sie mit Sicherheit gar nicht erst entstanden.
Das christliche Gedankengut wirkt im Kontext der Menschenrechte, was Wesen und Geltungsanspruch entspricht als Freiheit von staatlicher Allmacht. Es wirkt sich aus in Leib-und Lebensrechten, etwa dem Folterverbot, und es begründet die Gleichberechtigung. Sie basiert darauf, dass die Menschen vor Gott alle gleich sind, in aller Unterschiedlichkeit in Fähigkeiten und Glauben. Deshalb kann niemand von den Menschenrechten ausgeschlossen werden und sie können auch nicht graduiert werden, weil der Mensch allein seine Würde besitzt, weil er Mensch. Das bedeutet nicht, dass man als Christ oder dass die Kirche insgesamt keine klare Vorstellung von Gut und Böse hat, von Wahrheit und Irrtum. Es ist auch nicht alles gleich gültig und ins Belieben des Menschen gestellt. Es verlangt aber Toleranz, es verlangt, den Anderen als Person zu achten und dieser menschlichen Person auch dann ein Minimum an Rechten zuzubilligen, wenn deren Vorstellungen derart von der staatlichen Position oder der Kirche oder der Gemeinschaft abweichen, dass sich darin nichts Respektables mehr finden lässt. Dieser Mensch soll dennoch frei sein, seine Meinung sagen dürfen, leben dürfen. Die Trennung von Person und Position (im negativen Modus: von Sünder und Sünde) ist ein Grundgedanke der christlichen Ethik, die sich in der Forderung nach Toleranz gegenüber dem Nicht-Respektablen wiederfindet.
Langfristig war die Triebkraft des Christentums entscheidend, dass die Idee der Menschenrechte, basierend auf der geschöpflichen Würde und Freiheit des Menschen, entstehen konnte. Allerdings hat die Kirche diese Idee kurzfristig im 19. Jahrhundert bei der Umsetzung gebremst, denn sie wollte dem Irrtum keine Freiheit schenken und vertraute nicht genügend dem Gewissen, die Stimme Gottes im Menschen.
Ohne die Institution Kirche, damals noch mit politischer Macht und als weltliche Repräsentation der Christenheit, wäre die Menschenrechtsidee vielleicht früher und flächendeckender umgesetzt worden, ohne das Christentum hingegen und die Kirche, welche die Idee bewahrte, weiterreichte und umsetzte, wäre sie mit Sicherheit gar nicht erst entstanden.