PeB hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 21:08
Brauche ich nicht, weil es hier um 3. Mose 24, 19 ging.
Ich hatte schlicht behauptet, dass es laut 3. Mose 24,19 verboten sei, Jemandem für einen Diebstahl die Hand abzuhacken. Habe ich also nun - gemäß 3. Mose 24,19 - Unrecht, wie du behauptest oder nicht?
Zunächst einmal ja, aber ich nenne es nicht Unrecht sondern falscher Bezug.
Begründung: Die Textpassage 3 Mose 24,17-21 spricht nicht über Diebstahls- bzw. Eigentumsdelikte sondern über Körperverletzungen bis hin zur Todesfolge von Menschen und Tieren. Du erwähnst eine heidnische juristische Praxis bzgl. eines Eigentumsdelikts. Der Bezug ist hier nicht gegeben.
Ich habe dich mit meiner Fragestellung in meine Denkrichtung bzgl. der Auslegung leiten wollen, damit du sie nachvollziehen kannst und dann hätten wir uns darüber unterhalten können. Du hast aber gleich beim ersten Ansatz gesagt: "Brauche ich nicht". Gut, dann brauche ich das auch nicht, wenn schon vom Anbeginn eine Ablehnung kommt. Angekommen.
Meine Fragestellung hast du hingegen nicht beantwortet. Vielleicht, weil du möglicherweise deren Sinn gar nicht erfasst hattest. Mit deiner Gegenfrage vermittelst du mir den Eindruck mit deiner Auslegung ohnenhin das bessere Auslangen zu finden. Auch angekommen.
Travis hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 21:15
Wichtig ist, dass wir es bei 3Mose 24 nicht mit einer Form von "böses mit bösem vergelten" sondern mit Schadensersatzregelungen zu tun haben.
Das ist dir wichtig, aber Derartiges lesen wir dort nicht. Wir haben es in 3 Mose 24 mit einem Fall der Gotterslästerung zu tun, der mit der Todesstafe geahndet wurde. Wo ist hier die Schadensersatzregelung? Leben für böse Worte? So lautet die Talion aber nicht.
In dieses Geschehen bettet sich nun eine Rechtsbelehrung in Bezug auf Körperverletzung und der Talionsformel ein. Wieso? Und weiters: Warum ist sie anders geregelt als in 2 Mose 21? Diese Fragestellungen sind mir wichtig.
Das ist die Textherausforderung. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Passage Vers 17-21 später von einem Redakteur eingefügt wurde. Nimmt man diese Passage heraus, ergäbe sich eine kontinuierliche Überleitung von Vers 16 zu Vers 22-23, was dann so lauten würde:
3 Mose 24,16 hat geschrieben:
Und wer den Namen des Herrn lästert, der soll unbedingt getötet werden! Die ganze Gemeinde soll ihn unbedingt steinigen, sei es ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben!
3 Mose 24,22-23 hat geschrieben:
Ihr sollt ein einheitliches Recht haben, für den Fremdling wie für den Einheimischen; denn ich, der Herr, bin euer Gott. Mose aber redete zu den Kindern Israels; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Und die Kinder Israels handelten so, wie der Herr es Mose geboten hatte.
Derart wäre der historische Ablauf logisch und klar nachvollziehbar wie auch Gottes Regelung. Es geht dabei aber um keine Talionsregelung. Die Gretchenfrage lautet nun: Was soll überhaupt der Texteinschub Vers 17-21 hier?