Neuer Bußgeldkatalog tritt ab 28. April in Kraft

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Magdalena61
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Neuer Bußgeldkatalog tritt ab 28. April in Kraft

Beitrag von Magdalena61 »

Normalerweise halte ich mich an die Vorschriften. Aber außerorts 16 km "zu schnell" ist nun wirklich nicht so viel, das kann schon einmal passieren, und dafür gibt es jetzt einen Punkt und 70 Euro Bußgeld. Plus Verwaltungsgebühr, vermutlich.

Also: Noch besser aufpassen, liebe Autofahrer.
Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg

Autofahrer, die Tempovorgaben nicht beachten, zahlen künftig viel höhere Strafen und verlieren auch schneller den Führerschein:
  • Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.
  • Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher.
Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot.
Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.
focus.de
Weitere Änderungen kann man auf der verlinkten Seite nachlesen.

Eine Frage: Was ist eine Blitzer- App?
Das Smartphone darf man während der Fahrt doch gar nicht benützen.

Mein Navi hat eine Funktion: Bei Überschreiten der Geschwindigkeit ertönt ein Warnton. Es zeigt auch Radarzonen an. Gilt das auch als "App"?
Die Sprachfunktion kann ich ja nicht gut ausschalten; dann höre ich auch nicht mehr die Anweisungen, wie ich fahren soll. Und ständig auf den Monitor schauen, das ist mir zu gefährlich.

Was ich vermisse sind drastischere Strafen für Hupkonzerte innerorts und für Drängeln außerorts, z.B. auf Autobahnen.
LG
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AlTheKingBundy
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Re: Neuer Bußgeldkatalog tritt ab 28. April in Kraft

Beitrag von AlTheKingBundy »

Magdalena61 hat geschrieben: Sa 25. Apr 2020, 10:47 Eine Frage: Was ist eine Blitzer- App?
Das Smartphone darf man während der Fahrt doch gar nicht benützen.
Das Handy kann man ja mit der aktiven Blitzerapp ablegen, das ist aber auch währned der Fahrt verboten. Eine Blitzerapp warnt vor Blitzern, die in der Datenbank der App registriert sind (sowohl stationäre als auch mobil gemeldete).
Beste Grüße, Al

Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.
(Albert Einstein, 1879–1955)
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Magdalena61
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Re: Neuer Bußgeldkatalog tritt ab 28. April in Kraft

Beitrag von Magdalena61 »

Ja, aber das Navi hat ja Kontakt mit Satelliten (glaube ich), und erkennt auch Radarüberwachung. Vielleicht nicht jede, wenn sie mobil und neu ist, aber es warnt, wenn da etwas ist und zeigt auch an, wie schnell man auf dieser Strecke fahren darf.
Garmin.

Mein Smartphone hat kein Internet. Braucht es auch nicht. Zu Hause geht es über WLAN.
LG
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jsc
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Re: Neuer Bußgeldkatalog tritt ab 28. April in Kraft

Beitrag von jsc »

Ich glaube, dass eine "wie auch immer technisch geartete Einrichtung zu Erkennung von Blitzern" damit gemeint ist...
Demnach wäre dein Navi "auch" gemeint... kannst du das dort denn deaktivieren?
Sicher, dass keiner das dort eingespielt oder aktiviert hat?
Ich kenne das nur so, dass die Anzeige von Geschwindigkeitsbegrenzungen durchaus üblich sind mittlerweile.
Built-in Blitzer Anzeige oder sogar Warnungen kenne ich gar nicht. Weiß aber, dass man so etwas natürlich drauf spielen kann. Das geht dann von POI bis tatsächlicher "App"
Achtung! Der Post über dieser Signatur wirft Magdalena keine Lüge vor und bezichtigt sie auch nicht der Dummheit!
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Re: Neuer Bußgeldkatalog tritt ab 28. April in Kraft

Beitrag von Hiob »

jsc hat geschrieben: Mo 27. Apr 2020, 10:24 Ich glaube, dass eine "wie auch immer technisch geartete Einrichtung zu Erkennung von Blitzern" damit gemeint ist...
Demnach wäre dein Navi "auch" gemeint... kannst du das dort denn deaktivieren?
Zumindest ich könnte es nicht. - Bei unserem alten Navi gab es im Ausland Blitzerwarnungen (woanders ist das erlaubt) und für Deutschland nicht - beim neuen Navi ist auch Deutschland aktiviert. - Davon abgesehen, dass wir in Deutschland selten mit Navi rumfahren, könnte ich ihn nicht ausschalten.
jsc
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Re: Neuer Bußgeldkatalog tritt ab 28. April in Kraft

Beitrag von jsc »

Bisschen gegoogelt und tatsächlich gibt es so einige Navis mittlerweile mit eingebautem Blitzerwarner.
Verrückt, wenn man bedenkt, wass ich alles anstellen musste um das zu schaffen, weil es früher immer hieß, dass so etwas nicht eingebaut wird, weil es in Deutschland illegal ist...
Achtung! Der Post über dieser Signatur wirft Magdalena keine Lüge vor und bezichtigt sie auch nicht der Dummheit!
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Magdalena61
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Re: Neuer Bußgeldkatalog tritt ab 28. April in Kraft

Beitrag von Magdalena61 »

jsc hat geschrieben: Mo 27. Apr 2020, 10:24 Demnach wäre dein Navi "auch" gemeint... kannst du das dort denn deaktivieren?
Das weiß ich nicht.
Das Navi benütze ich nur, wenn ich in unbekannte Gegenden fahren muss, nicht hier in der Umgebung. Die meiste Zeit liegt es im Haus- um nachzuschauen müsste ich es an die Batterie hängen, damit es sich aktualisiert und überhaupt benützbar ist.

Das Teil ist fünf Jahre alt. Also viel älter als die neuen Gesetze der gut verdienenden Wegelagerer, die mit den Bußgeldern wohl in erster Linie die staatlichen und kommunalen Finanzen sanieren wollen. Denn wenn ihnen der Schutz des Lebens wirklich wichtig wäre, hätten sie schon vor Jahren schärfere Regeln einführen können.
Stattdessen weigerten sie sich, die Drängler und Raser auf den Autobahnen wirksam zu disziplinieren- und wer das Pech hatte, bei einem illegalen Autorennen in der Stadt totgefahren worden zu sein, dem widerfährt auch posthum keine Gerechtigkeit.
Weil die Strafen für Vergehen dieser Art viel zu mild sind.
Die Angehörigen müssen mit diesen Urteilen leben.

Die Tempowarnungen des Navi sind als Hilfe für den Fahrer gedacht, und ein Hinweis darauf, dass eine Strecke radarüberwacht wird, ist doch nicht rechtswidrig. Mal sehen, wer hoffentlich gegen diese neuen Schikanen klagt und wie schnell dies und das gekippt wird.

Wenn das Navi, sollte ein Fahrer am Ortseingang noch schneller als 50 km sein, "meckert", dann dient dieser Hinweis der allgemeinen Sicherheit. Außerdem möchte man nicht ständig vom Navi gerügt werden und schaut schon selbst, dass man rechtzeitig im grünen Bereich ist.
LG
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