Ich eröffne hier ein neues Thema, weil das Thema Blutschuld nicht nur eine Kirche betrifft, sondern überhaupt alle Menschen, d.h. gleichgültig, ob sie gläubig sind oder nicht und in welcher Form der Gemeinschaft man dabei zusammenlebt. Das Ergebnis aus der Diskussion kann dann auf die RKK aber auch jede andere Gemeinschaft angewandt werden.
Aus dem Thread "Richter und Gerechte über die RKK":
Du berufst dich auf Johannes 20:23. Einverstanden. Ist das nun ein katholischer Freibrief? Um welchen Erlass der Sünde geht es hier? Wenn man den Vers für sich alleine hinstellt, dann übergeht man damit andere Voraussetzungen.
Analysiere das Ganze du mal selbst, wie du an sich üblicherweise sagst im Sinne von "gesamtkanonisch", dem ich zustimme, und teile mir dein Ergebnis mit. Schritt 2 ist dann der Umgang mit Blutschuld.
PS an Hiob: Haben wir uns damit auf die Luther Bibel (Version 2017) zur gemeinsamen Betrachtung geeinigt? Von mir aus einverstanden.
Klarerweise lade ich alle anderen auch zur Diskussion ein, aber man beachte dabei, dass es im spezifischen christlichen Bibelforum platziert ist, weil die Sache eine solche Beteiligung erfordert, die es mit dem Wort Gottes verbindlich nehmen. Verbindlich versteht sich allumfassend, d.h. man bekennt sich dazu und erklärt es auch für rechtsverbindlich.