Lea hat geschrieben: ↑Mi 26. Okt 2022, 10:33
Naja ... genau dieser Beitrag von dir zeigt mir, dass mein Eindruck zutrifft.
Schon wieder eine persönliche Einschätzung, um die nicht gebeten habe. Nochmals, weder bin ich noch bist du hier Gegenstand, sondern das "Gesetz der Freiheit", und wenn du dazu nichts weiter beitragen willst, dann lass es.
Also zur Sache:
Es ist biblisch belgt, dass wir nach den Werken gerichtet werden. Weiters ist biblisch belegt, dass der Maßstab dazu das Gesetz ist, was aber nichts dem dem Gesetzesbegirff zu tun hat, den Jakobus anwendet.
Jakobus Gesetzesbegriff kann nicht dem gleichgesetzt werden kann, was er für das Gerichtswesen eines Strafprozesses bedeutet. Der Begriff "Gesetz" hat eine breitere Bedeutrung, wie der TE das "Gesetz des Glaubens" ins Spiel gebracht hatte. Und weitere könnte ich darlegen, was aber den Rahmen sprengt. Dorthin wollte ich den TE führen, dass er den Begriff nicht differenziert.
Nun auch zu Leas Aussage: Übe ich Barmherzigkeit, wird auch mit mir das Gericht nicht so streng verfahren. Aber wenn Jakobus in Vers 13 vom Gericht spricht, dann meint er das strenge Gericht, das auf Basis des Gesetzes Mose gegeben wurde. Und dieses wird immer Maßstab für die Übertretung sein, für alle Menschen.
Welches konkrete Urteil über dich gesprochen wird, hängt von den Werken ab, die du in deiner jeweiligen Haltung getan hast, was auch Unterlassungen betrifft. Dazu verweise ich auf Mt. 25:31 ff. Jesus spricht dort ganz gezielt Taten oder unterlassene Taten an, also Werke.
Üben wir aber Barmherzigkeit, braucht das keiner strafrechtlich richten, weil das ohnehin gefordert wird. Dazu gäbe es auch keine mosaische Bestimmung. Zu diesem "Gesetz der Freiheit" sind wir ja berufen. Das Gerichtsurteil darüber ist darum auch keine Strafe, sondern Lohn. Ein Beispiel aus Jesu Mund:
Mt 10,42 hat geschrieben: Und wer irgend einem dieser Kleinen nur einen Becher kaltes Wasser zu trinken gibt in eines Jüngers Namen, wahrlich, ich sage euch: Er wird seinen Lohn nicht verlieren.
Der Begriff "Gesetz"hat also in Jakobus 2:12 keine juristisch strafrechtlche Bedeutung, sondern Entlohnung für gute Werke aus dem Glauben heraus, und dieses Gericht sollten wir daher auch anstreben. Das ist m.E. die Auslegung zu Jakobus 2:12.