Weiß ich doch Paule.

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozi ... 32846.html
Und bei 80% Schwerbehinderung muss man schon die Chefin geschlagen oder eine fette Gans gestohlen haben damit einem gekündigt werden kann. Deshalb würde ich wenn ich du wäre niemals alleine mit der Chefin unter
vier Augen sprechen.
Falls du aber noch einmal in der Fa. wieder arbeiten solltest-(deshalb klagst du doch offensichtlich -oder?) bitte kontrolliere nach Feierabend ja deinen Aktenkoffer. Es könnte nämlich sein, dass dir jemand eine fette Gans
oder einen Lötkolben unterjubeln möchte.
