Das kommt aus dem Völkerrecht.PastorPeitl hat geschrieben: ↑Sa 26. Nov 2022, 11:28 Woher kommt eigentlich die Behauptung, dass die Waffenlieferungen ohne jeglichen Mandats und ohne Beistandspflicht, die Ukraine ist weder EU-Mitglied noch NATO-Mitglied, eine Form von Selbstverteidigung wären?
Ausser der Ukraine wurde doch von Russland überhaupt kein weiterer Staat angegriffen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur ... teidigung
„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“