Also das ist eine elegante Methode, die es immer wieder gibt. Mir gefällt ein Thema nicht. Daher deklariere ich es in der Folge als Spam.
Weil: Was mir nicht gefällt, muss Spam sein. Oder?
Was hierbei allerdings selten erwähnt wird, ist, dass ich mich mit solchen "Spam" Aussage Angriffen auch ganz elegant gegen die allgemeinen Menschenrechte aussprechen kann. Die mir in Wahrheit ja auch unsympathisch sind. Nur sage ich das nicht.
Ich sage: Schaut, da ist schon wieder einer der spamt.
Und denke mir: Wenn die anderen nicht nachdenken fällt ihnen gar nicht auf, dass ich mich gerade offen gegen Artikel 18 und 19 der allgemeinen Menschenrechte ausgesprochen habe.
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten
Stimmt´s?