Opa Klaus hat geschrieben: ↑So 29. Jan 2023, 23:47
Magdalena, vertrittst Du die "Allversöhnung"? >>
Nein.
Mit welchem Recht will man Menschen zum Gehorsam oder gar zum Glauben prügeln? DARUM geht es mir.
Was Stephanus in
Apg. 7 sagte, richtete sich an den Hohen Rat- die oberste religiöse, politische und juristische Instanz der Juden. Also Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Ministerpräsidenten--- vielleicht noch den Bundestag...
Die kannst du doch nicht mit Menschen ohne theologische Ausbildung und Amt vergleichen, die vielleicht zaudern und zweifeln, die Jesus für sich
gewinnen will; mit solchen muss man anders reden.
Wenn jemand seit Jahrzehnten Christ ist und an einer Sünde festhält, dann kann man vielleicht schon einmal ernsthaft mit ihm reden, nachdem man Gott ernstlich befragt hat, ob man das darf oder muss.-- Aber wenn man jemanden "runterlaufen lassen", also grob zurechtstutzen will, braucht man einen Auftrag. Stephanus hatte diesen.
Es geht ja auch um den Ton.
So oft werden wir aufgefordert, den Nächsten zu lieben, alle Menschen unsere Sanftmut merken zu lassen, einander zu ertragen, einander zu dienen, zu ermutigen, füreinander zu beten, die Frucht des Geistes ist Geduld, Sanftmut, Friede, Freundlichkeit,
Güte, Treue... und zwar durchgehend, und nicht nur dann, wenn ich Lust dazu habe, diesen Gebote nachzukommen.
Wo bitte, steht, wir sollen uns auf ein Podest stellen und lauthals schimpfen und zetern ?
Damit gewinnt man niemanden. Man stößt die Leute nur ab. Und man sündigt auch noch. Den Ärger über die Bosheit der Welt muss man nicht an Menschen auslassen, die nichts verbrochen haben und darum bemüht sind, ihr Leben so gut zu meistern, wie sie es halt vermögen.
Gegen ein übergriffiges Verhalten muss man sich natürlich abgrenzen. Wer vorsätzlich provoziert, herumtrollt... sich als Verirrter mit einem übersteigerten Sendungsbewußtsein offenbart und sich trotz einiger Ermahnungen nicht an die Regeln hält-- dem wird man im Interesse einer funktionierenden Gemeinschaft die Grenzen aufzeigen müssen.
LG