Über den Ausspruch „Auge um Auge“ hatte ich schon mal geschrieben, dass es hier nicht um Rache nehmen handelt, sondern um Haftpflicht für angerichteten Schaden.
Nun, das mit auf die „rechte Wange schlagen“ hat auch so seine Aussage, denn wenn man jemanden auf die rechte Wange schlägt, so ist dies aus dem Affekt und geschieht bei einem Rechtshändler mit dem Handrücken, was auch eine verächtliche Art ist. Nun noch die andere, also die linke Wange hinhalten, fordert eigentlich den Schläger auf, seine Tat zu überdenken, denn dies müsste mit der anderen Hand ausgeführt werden.
„den Feind hassen“, tja, das ist Volksmund, aber in der Torah steht nirgends solches als Weisung Gottes, sondern man soll dem Feind nicht im „Dreck“ stehen lassen.
„Vergelten“ kann positiv wie auch negativ sein, etwas zurückgeben, zum Wohle oder Nachteil. Böses zu vergelten wäre dann Rache nehmen, was aber untersagt ist, wie auch keinen Groll hegen, sondern den Nächsten lieben.
3.Mo 19,18 Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Denn ich bin der HERR.
2.Mo 23,4 Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes antriffst, der sich verlaufen hat, so sollst du ihm denselben wiederbringen. 5 Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem aufhelfen!
Aber was hat das mit "elefanten" zu tun?