Die gibt's doch. Der Bundespräsident schlägt Kandidaten zur Wahl vor und der Bundestag wählt sie. Warum er nur Merz vorgeschlagen hat musst du ihn fragenProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Do 8. Mai 2025, 18:10 Für eine politische Wahl braucht es aber klar derfinierte Verfahrensweisen.
Kanzlerwahl
Re: Kanzlerwahl
Achtung! Jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung, niemand aber hat das Recht auf eigene Fakten.
Und diese Faktenchecker von den sie immer reden... sind die jetzt bei uns hier im Raum und sie können sie sehen und hören?
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Re: Kanzlerwahl
ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Do 8. Mai 2025, 18:10 Du spekulierst nur rum, was du mir an anderer Stelle vorgehalten hast.

Ich hatte dir versucht zu erklären, dass es Gesetzmäßigkeiten gibt, nach denen eine Kanzlerwahl abläuft und diese sich von der Kanzlerkanditatur unterscheidet.
ok

Erforsche mich. Ewiger, und erkenne mein Herz. Prüfe mich und erkenne meine Gedanken! Und sieh, ob ein Weg der Mühsal bei mir ist, und leite mich auf dem ewigen Weg!
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Re: Kanzlerwahl
Entnimmst du das so dem Text vom Grundgesetz Artikel 63 ?
Dass das alles nach ordentlichen Verfahren ablaufen soll, habe ich ja schon mitbekommen. Was ich allerdings bisher prüfen konnte, hält dem nicht so wirklich stand oder es gibt da eine Kommunikationslücke.
[Edit]Flüchtigkeitsfehler : Grundgesetz Artikel 1 auf Artikel 63 korrigiert[/Edit]
Zuletzt geändert von ProfDrVonUndZu am Fr 9. Mai 2025, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
Offenbarung 1,3 Glückselig, der da liest und die da hören die Worte der Weissagung und bewahren, was in ihr geschrieben ist; denn die Zeit ist nahe!
Re: Kanzlerwahl
Nein, Artikel 63 Absatz 1ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 00:40Entnimmst du das so dem Text vom Grundgesetz Artikel 1 ?
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Re: Kanzlerwahl
Ja, sorry. Ich meinte auch Artikel 63. Ich sehe hier nichts von einem Vorschlag der Kandidaten.
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Re: Kanzlerwahl
Ich dochProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 09:19Ja, sorry. Ich meinte auch Artikel 63. Ich sehe hier nichts von einem Vorschlag der Kandidaten.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html
Rein rechtlich kann er jeden 18+ Jahre alten deutschen Staatsbürger vorschlagen. Auch die Anzahl ist nicht begrenzt.Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
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Re: Kanzlerwahl
Also hätte er auch Scholz vorschlagen können. Sein Vorschlag ist aber nicht verbindlich, da der Bundeskanzler dann erst noch von einer Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages gewählt werden muss.jsc hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 09:24 Ich doch
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.htmlRein rechtlich kann er jeden 18+ Jahre alten deutschen Staatsbürger vorschlagen. Auch die Anzahl ist nicht begrenzt.Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
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Re: Kanzlerwahl
Ja klar. Und mich zum Beispiel auch und dich vermutlich auch...ProfDrVonUndZu hat geschrieben: ↑Fr 9. Mai 2025, 09:57 Also hätte er auch Scholz vorschlagen können.
Ein Vorschlag ist nie verbindlich aber der Bundestag kann niemanden wählen, der nicht vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wirdSein Vorschlag ist aber nicht verbindlich, da der Bundeskanzler dann erst noch von einer Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages gewählt werden muss.
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Re: Kanzlerwahl
Der Text von Artikel 63 (3) GG impliziert gar nicht erst den Vorschlag von mehreren Kandidaten im Gegensatz zum Artikel der Bundesregierung, der hier ein Beispiel von drei Kandidaten bringt. Klar definierte Regeln sehen für mich anders aus. Wenn der Bundespräsident nur einen Kandidaten vorschlägt, dann muss der Bundestag ja solange wählen, bis sein Kandidat die nötigen Stimmen hat. Oder er ernennt ihn selbst oder löst den Bundestag auf. Wenn er nur einen einzigen vorschlägt, ist wohl klar, dass er ihn notfalls auch selber ernennt, statt den Bundestag aufzulösen.
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