Hiob hat geschrieben: ↑Mi 11. Sep 2019, 15:44
Willst Du die Kinder von ihrer Mutter trennen? ---- Davon abgesehen: Was heißt hier "Straftat"? Das muss doch erstmal nachgewiesen werden. - Einer Idee nachrennen, selbst wenn sie ultra-bescheuert ist, ist an sich noch keine Straftat. ---- Meinst Du, dass die 15- oder 20-jährigen Frauen, die sich dort euphorisch haben schwängern lassen, eine Straftat begangen haben?
Hallo Hiob ich weiss es nicht wie es in Deutschland ist aber hier in der Schweiz ist es so, wenn ein Mutter oder Familie nicht fähig ist das Kind zu erziehen, ja dann wird es von der Familie getrennt. Natürlich nur wenn es gar nicht anders geht.
Kinder von Müttern die im Gefängnis sind, leben oft bei Familien Angehörigen und sitzen dann auch nicht im Gefängnis. Ausnahme so spezielle Therapie Einrichtungen da gibt es andere Möglichkeiten.
Was Minderjährige anbelangt, dort ist klar das der Staat eine andere Antwort hat. Eine 15 Jährige ist definitiv leichter beeinflussbar, was aber Erwachsene Junge Frauen anbelangt, glaube ich schon das sie eine Straftat tun wenn sie einem hinterher rennen der anderen die Köpfe abschneidet und sie das ideologisch gesehen eben mittragen und mit dabei sind Ihre Kinder so zu erziehen.
Klar muss das dann ein Gericht klären wie hoch die Straftat zu werten ist, da aber die Straftat eben im Ausland geschah, bin ich der Meinung für Volljährige ist da der Staat zuständig wo die Tat begangen wurde und wir reden hier ja nicht einfach um mal etwas klauen sondern um Unterstützung von Terrororganisation, Krieg und Landsfriedensbruch und vielleicht eben noch mehr. Selbst wenn ich keinem Selbst den Kopf abschneide aber diesen der dies tut unterstütze, so tue ich sehr wohl eine Straftat. Wenn ich meine Kinder so erziehe und mir der Staat nicht das Erziehungsrecht wegnimmt, dann ist Staat mitschuldig, sofern er um die Umstände wusste.
Aber eben wie gesagt, das müssen die Gerichte dort klären. Für die Minderjährigen gilt anderes Recht als für Volljährige und dort hat der Staat eine andere Verantwortung. Bei Einsicht, kann man darüber in solchen Fällen reden, bei Uneinsichtigkeit und dem festhalten an dieser Irrlehre, würde ich aber wenn sie heute Volljährig sind sagen, dann soll ein Islamisches Land sie verurteilen, eben dieses wo sie die Strafe taten.
Klar ist jeder jetzt einsichtig der lieber wieder nach Deutschland will, wo er verhätschelt wird aber diese Menschen haben so viel Elend anderen Menschen zugefügt die sollen zumindest mal den Rechtstaat spüren und denen schadet es auch nicht wenn sie mal in Syrien ein wenig das Gefängnis Luft schnuppern können.
Wie gesagt wenn ein Teil der Straftaten in der Minderjährigkeit liegt, gilt sicher auch dort das ein Gericht milder bewertet als bei Volljährigkeit.
Deutschland hat die Verantwortung das wenn die Strafe verbüsst wurde, sie dann wieder zurück zu nehmen und ja um die Minderjährigen und Kinder dort muss er handeln.
Lg Kingdom