Michael hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 12:55
PeB hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 12:19
Baptisten, Mennoniten...
Ok, verstehe, aber diese rechne ich nicht zu den Freikirchen.
Okay, war mir nicht klar.
Michael hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 12:55
Und diese sind eine Abspaltung von konkret welcher Kirche? Diese gab es doch schon bevor es eine sog. Evangelische Kirche gab.
"Evangelische Kirchen" gibt es seit der Reformation, also seit dem 16. Jahrhundert.
Die erste Baptistengemeinde entstand im 17. Jahrhundert durch Abspaltung vom Protestantismus (also einer "evangelischen Kirche").
Mennoniten wohl im 19. Jahrhundert (?), aber auch aus evangelischem Ursprung.
Michael hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 12:55
In dem Sinne ist die gesamte EK eine Abspaltung der RK
Ja klar, da begann ja das Unglück...
Michael hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 12:55
und diese war ja auch gewollt.
Eigentlich nicht. Gewollt war eine Reformation der (damals einigen) Kirche.
Die Spaltung wurde zwangsläufig. Das war der Sündenfall...
Michael hat geschrieben: ↑Mi 9. Sep 2020, 12:55
Es ging um Mitgliedschaft und Austritt. Wie wird das in der EKD gehandhabt? So wie in der RK oder anders?
Ich weiß halt nicht genau, wie's in der RKK gehandhabt wird...
Und ich kann auch nicht für die gesamte EKD sprechen. Sie ist ja "nur" eine Dachorganisation von 20 Einzelkirchen mit rund 16.500 Einzelgemeinden.
Für meinen Erfahrungsbereich kann ich aber berichten:
ich wurde durch Taufe und Konfirmation Mitglied "der Kirche". Das war an meinem damaligen Wohn- und Lebensort die "Evangelische Kirche im Rheinland". Dort bin ich auch von 2000 bis 2008 Presbyter in der "Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Völklingen", gewesen.
Vor zwei Jahren bin ich umgezogen und lebe nun im Bereich der "Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)", bei der ich durch Umzug automatisch zum Mitglied wurde. Hier werde ich - wenn es so sein soll - in den nächsten Jahren wiederum ein Presbyteramt antreten.
Ich habe keinerlei An- oder Abmeldungsformulare, Anträge oder sonstige Papiere ausfüllen oder unterzeichnen müssen.
Meines Erachtens ist damit die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche eine rein steuerrechtliche Angelegenheit.
Wenn du mich persönlich nach meiner Auffassung fragst: "Kirche" ist das Verwaltungsäquivalent zur "Gemeinde" Christi und umfasst die gesamte Christenheit. Mir ist die Konfession egal, der Glaube zählt.