Passt, können wir so nehmen. Nur eines gibt es zu bedenken. Solange kein Beweis erbracht ist, ist Beleg nicht gleich Beleg. Insofern gibt erst das Ergebnis preis welcher Beleg zielführend war und was bloß eine falsche Fährte war. D.h. der Beleg war korrekt, aber er beweist die Sache nicht.SilverBullet hat geschrieben: ↑Do 15. Okt 2020, 14:48 Es ergibt sich also eine Hierarchie:
Behauptung -> Feststellen der Tatsache ("Behauptung belegen") -> Beweisverfahren (mehrere aufbauende Behauptungen "belegen") -> Beweis
Beispiel: Ich rauche, das sei belegt. Ich trinke, das sei auch belegt. Beide Belege stimmen und erbringen die Ärzte korrekt. Ich sterbe an Lungenkrebs. D.h. nur das Rauchen z.B. sei die wirkliche Todesursache, das Trinken nicht. Die Belege sind also nicht gleichwertig für die Beurteilung.
Wir können das auf einer Stufe betrachten. Die technische Differenzierung diene den Experten. Man benötigt zur Beweisführung mal dieses und ein andermal jenes. Beides soll zum Beweis führen.SilverBullet hat geschrieben: ↑Do 15. Okt 2020, 14:48 Man muss beachten, dass es auch den "Indizienbeweis" gibt, während es eher keinen "Indizienbeleg" gibt.
Ein Indiz ist eine mögliche Verbindung zwischen Tatsachen, die (die Verbindung!) nicht "belegt" werden kann, also selbst nicht als Tatsache vorliegt.
Auch ok. Wie gesagt so eng müssen wir das nicht handhaben. Was dazu noch zu sagen wäre ist, dass es keiner Unterscheidung zwischen einem Beweisverfahren "christlich" und "außerchristlichtich" bedarf, weil das den Fakten an sich wurscht ist. In dieser Hinsicht sind Bibel und andere historische oder juristische Belege gleichwertig.SilverBullet hat geschrieben: ↑Do 15. Okt 2020, 14:48 "Beleg" ist schon wieder etwas, das man ohne subjektive Beeinflussung austauschen können muss.
Die Praxis zeigt aber ein anderes Bild der Lage. Wir brauchen nämlich noch eine weitere extrem wichtige Komponente. Die Glaubwürdigkeit. Sie ist eigentlich der Schlüssel. Viele Dinge basieren auf reinen Aussagen. Sie können anderweitig nicht belegt werden, weil man nichts anderes als diese Aussagen hat. Daher ist die Glaubwürdigkeit das Maß für einen solchen Beleg.